die Diskussion um Kunstflug mit ULs ist ja nicht neu. Technisch sind mit einigen ULs manche Flugfiguren möglich.
Doch leider ist es ja bekanntlich "mit Luftsportgeräten verboten":
http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__8.html
Und laut §43 handelt man dann ordnungswidrig:
http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__43.html
Aber wie sieht es mit der Strafe aus? Mit welchem Bußgeld oder sonstigen Folgen muss man bei einem Verstoß rechnen?
vg,
phil