ColaBear schrieb: ..... Wenn aber ihr dies durch Raketen wie die Prime bedroht seht, warum wirkt ihr nicht über euren Verband darauf hin, die französischen Bauvorschriften so zu ändern, dass die Geräte überschwer und/oder überkomplex in F nicht zulassungsfähig sind? Dafür sollte schon eine Beschränkung des tatsächlichen(!) Leergewichts genügen, oder? Die Frage muss euch doch schon beschäftigt haben. Wie sieht es da aus?Warum sollen die Franzosen ihre Bauvorschriften ändern? Oder anders rum: Wie kommst Du darauf, dass das in F gleich geregelt sei und gleich "interpretiert" wird wie bei Euch?
Frankreich kennt zwei Leergewichte:
Masse à vide de référence: Das ist die Masse des absoluten Minimums (mit Minimalinstrumentierung aber z. B. ohne Kissen, Radverschalungen etc.)
und die
Masse à vide maximale: Das ist das Leergewicht das ausreichen muss, damit bei min. 156 kg Pilotenmasse und der Treibstoffmasse für eine Flugstunde die MTOM von 450/472,5 kg nicht überschritten wird. Das ergibt dann z.B. bei 450kg (450 - 156 - 10) so um die 280-285 kg und bei 472,5 kg (472,5 - 156 - 10) um die 305-310 kg.
Übrigens: In Deutschland habe ich das noch nie gesehen, aber in französischen Herstellerprospekten sind diese beiden Massen doch hie und da explizit aufgeführt.
Das Gewicht zwischen diesen beiden Massen kannst Du nun nach Lust und Laune mit Radverkleidungen, Ledersitzen, IFR-Instrumenten, Klimaanlage und was weiss ich ausfüllen. Solange Du diese 305-310 kg (bei einem UL mit Rettungsschirm) oder 280-285 kg (bei einem ohne) nicht überschreitest bist Du im Limit. Wenn′s schwerer wird, ist′s Dein Problem.
Voilà!
Ob jetzt in Frankreich mehr oder weniger ULs dieses "maximale Leergewicht" überschreiten als dies in Deutschland der Fall ist, weiss ich nicht. Dass sich aber die DGAC* auf "Interpretationsdiskussionen" (à la LSGB, DULV) einlassen würde, wenn′s mal hart auf hart gehen sollte, würde ich sicherheitshalber so schnell wie möglich vergessen!
Und was das Einhalten der 450/472,5 kg anbelangt: Auch hier wird von allen Stellen auf die Eigenverantwortung des Piloten hingewiesen. Und wenn ich mich richtig erinnere, hat uns letztes Jahr der Verband ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Unfalluntersuchungsbehörden von den Versicherungen explizit aufgefordert worden sind, wann immer möglich das tatsächliche Gewicht zum Unfallzeitpunkt zu ermitteln. Könnte also gut sein, dass da früher oder später selbst in Frankreich mal einer im Regen steht, der das Thema Eigenverantwortung allzu grosszügig ausgelegt hat.
Gruss Dick
* das ist die staatliche Behörde (analog dem LBA) und nicht der Verband (FFPLUM)
Frage mich an dieser
Stelle warum ein Gyro seit neustem eine MTOW von 560 kg hat,egal ob 1 oder 2
sitzig. Immer
wieder die gleichen Probleme, entweder ausreichend Sprit an Bord und Solo
fliegen, oder zu zweit auf Reise gehen und die Route so planen, das man im 45
Minutentakt einen geeigneten Landeplatz mit Treibstoff findet. (Gar nicht so
einfach, wie man glaubt)