Neufassung der LuftPersV

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  • Moin!

    Entweder ich hab einen entsprechenden Thread noch nicht entdeckt, oder es gibt ihn wirklich noch nicht...

    Klick

    Künftig genügt für UL-Piloten das vereinfachte LAPL-Tauglichkeitszeugnis.

    Zudem werden folgende Voraussetzungen für den Lizenzerwerb
    entfallen: Erklärung über laufende Strafverfahren, Führungszeugnis
,
    Auszug aus dem Verkehrszentralregister, Sofortmaßnahmen am
    Unfallort/Führerschein  

    Ebenfalls neu ist, dass UL-Lizenzen künftig unbefristet erteilt
    werden. Eingetragene Berechtigungen müssen wie bisher erhalten und
    verlängert werden.


    Dass es eine Medical-Anpassung geben soll, wurde hier ja schon diskutiert.
    Aber weiß jemand, wann genau das ganze umgesetzt werden soll?
    Das wäre ja schon eine ziemliche Erleichterung für viele (auch angehende) UL-Piloten...
  • Hi,
    das hab ich dazu gefunden:

    http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/927/tagesordnung-927.html?cms_topNr=43#top-43

  • Es geht um die Fassung des § 45:

    Der Gesetzesentwurf, der den Bundestag passiert hatte, sah Medicalfreiheit für alle Lugtsportgeräte vor:

    „(1) Der Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer nach § 42 wird unbefristet vom Zeitpunkt der Erfüllung aller Voraussetzungen erteilt. Der Inhaber eines Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer nach Satz 1 darf seine Rechte nicht ausüben, wenn er eine Einschränkung seiner Tauglichkeit feststellt, aus der sich Zweifel an der sicheren Ausübung seiner Rechte ergeben könnten.“

    Nach "Reingrätschen" der Bundesländer jetzt im Bundesrat verabschiedet. Die Medicalfreiheit bleibt den Leichten Luftsportgeräten vorbehalten.

    „(1) Der Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer nach § 42 wird unbefristet erteilt. Der Luftfahrerschein für Ultraleichtflugzeugführer ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis nach Anhang IV MED.A.030 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011. Der Inhaber eines Luftfahrerscheins für sonstige Luftsportgeräte darf die Rechte aus dem Luftfahrerschein nicht ausüben, wenn er ei- ne Einschränkung seiner Tauglichkeit feststellt, aus der sich Zweifel an der sicheren Ausübung seiner Rechte ergeben könnten.“ 

    Die Pilotenschaft wird nicht aufbegehren, sie hat es auch nicht besser verdient. Fast die Hälfte stimmt ja in der hier laufenden Umfrage für die Medicalpflicht der UL. Unsere Regierung in Berlin war um Welten fortschrittlicher, d. h. an den Sach-Fakten orientiert.

    Was sich sonst noch ändert: Das LBA, das im Gesetzesentwurf mehr Rechte gegenüber den dezentralen Landesluftfahrtbehörden bekommen sollte, wurde von den Ländervertretungen wieder in seinen Befugnissen zurechtgestutzt. Jeder Landesfürst kann weiterhin recht individuell bzw. umgangssprachlich nach Gutsherrenart über viele Fragen wie z.B. Verpflichtung zur Luftaufsicht bestimmen.

    Grüße, Mike
  • Hallo!

    > Fast die Hälfte stimmt ja in der hier laufenden Umfrage für die Medicalpflicht der UL.

    Das ist in der Tat mit dem gesunden Menschenverstand nicht in Einklang zu bringen!

    Ich bin immernoch entsetzt, jedesmal wenn ich den Unfragebalken mit
    ca. 40% "Ja zum Medical für ULer" sehe...


    BlueSky9
  • Dafuer stimmen nur Leute, die entweder nicht selber fliegen oder einfach nur einen an der Waffel haben.


    Chris
  • Hallo zusammen,

    Dass es eine Medical-Anpassung geben soll, wurde hier ja schon diskutiert.
    Aber weiß jemand, wann genau das ganze umgesetzt werden soll?
    Das wäre ja schon eine ziemliche Erleichterung für viele (auch angehende) UL-Piloten...

    das wäre nicht nur für die angehenden UL-Piloten interessant.  Ich bin im Frühjahr wieder mit dem Medical dran, da wäre es schon gut, zu wissen, ob immer noch Klasse-2-Medical oder schon LAPL-Medical. 
    Gibt es nun schon einen konkreten Termin, ab wann das umgesetzt sein soll?

    Gruß
    Dirk
  • Hallo Dirk,

    die neue LuftpersV einschliesslich der Medical-Regelungen werden nach Veröffentlichung im Budnesgesetzblatt in den nächsten Tagen wohl noch in diesem Jahr gültig.

    Grüße
    Thomas

  • bisschen provokativ: 
    Das Medical für Luftsportgräte verstößt eindeutig gegen den Gleichheitsgrundsatz. 
    Da müssten alle Auto- und Motorradfahrer aber auch Skifahrer,  Bergsteiger , Indoorkletterer, Badesee-Benutzer, Paraglider  etc. auch eins haben. 

    Die Unfallgefahr  ist bei genannten Personenkreisen in Relation zu Luftsportgerätenutzer deutlich höher.   
    Da finden Herzinfarkte dauernd statt. 
    Auch die Gefährdung Dritter ist bei Autofahrer durch gesundheitliche Beeinträchtigung viel höher. 

    Das kann jeder Doofe sogar beurteilen.  
    Klage beim Verfassungsgericht möglich  ?
  • Wie kommst Du darauf, die Unfallgefahr sei beim Autofahren deutlich höher?

    Grüße
    Thomas
  • Wie kommst Du darauf, die Unfallgefahr sei beim Autofahren deutlich höher?
    Er meint sicher, die Gefahren, die sich durch medizinisch bedingte "Unpaesslichkeiten" ergeben koennen, sind beim Autofahren erheblich hoeher. Und da hat er Recht.


    Chris
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