Den (Überführungs)flug eines I-XXXX registrierten ULs darf strenggenommen nur jemand übernehmen, der auch eine italienische UL-Lizenz (Attesto VDS) besitzt. Ein EASA-PPL-A nützt dabei nichts. Fliegen unter IFR-Bedingungen ist mit einem italienisch registrierten Ultraleggero wie mit einem deutschen Ultraleichtflieger in keinem europäischen Staat zulässig. Es muss also jede/r selbst wissen, was sie/er tut...