Hallo zusammen
§128a LuftPersV sagt, dass zwischen theoretischer und praktischer Prüfung 12 Monate liegen dürfen.
http://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/__128a.html
Aber hier steht etwas von einer Verlängerung:
https://www.dulv.de/UL_Fliegen_Corona
Allerdings steht das nur so da, und ich finde keine rechtliche Grundlage dazu.
Also die Bedingungen für die Verlängerung.
Das ist ja sicher auch abhängig vom Termin der bestandenen Theorieprüfung.
Weiss jemand genaueres?
Wo kann ich das eventuell nachlesen?
Flyty schrieb:Ja, das ist die Soda-Regel vom DULV.
Allerdings steht das nur so da, und ich finde keine rechtliche Grundlage dazu.
Also die Bedingungen für die Verlängerung.
Wer nimmt denn Deine Prüfung ab? Das DRK oder der ASB oder evtl. doch der DULV oder DAEC?
Ich weiß jetzt nicht, ob ich Deine Frage wirklich ernst nehmen soll.
Übrigens wenn Du den Text beim DULV mal gelesen hättest, wüßtest Du auch die Antwort.
Hör mal, was ist denn mit dir los?
Ich habe nur was gefragt.
Und nein, ich bin nicht zu faul zum Suchen.
Da ich bei meiner "Recherche" nicht fündig geworden bin habe ich es gewagt zu fragen.
Hast du noch was anderes drauf als solche komischen Kommentare?
Nicht zu fassen.
Schreib doch einfach nicht.
Flyty schrieb:Die rechtliche Grundlage besteht in der Autorität des DULV/DAeC über die Lizenzvergabe, die das LBA an DULV/DAeC delegiert hat.
Allerdings steht das nur so da, und ich finde keine rechtliche Grundlage dazu.
Sie legen es also einfach fest und sind letztendlich selbst die rechtliche Grundlage dazu.
Dies wird sicher nicht ohne Absprache mit dem LBA als überwachende Stelle abgesprochen worden sein.
Die LuftPersV wurde ja nicht wegen Corona geändert sondern die Verbände konnte (auf welcher Grundlage auch immer) eben diesen Erlass geben....
Ich würde da sämtliche Kommunikation mit deiner Flugschule abstimmen um da alle auf der gleichen Seite stehen zu haben
Richtig und vor allem alles lesen:
Der Zeitraum zwischen bestandener theoretischer oder praktischer Prüfung und Beantragung der Erlaubnis darf zwölf Monate nicht überschreiten.
Das bedeutet lediglich, dass zwischen der Beantragung der Zulassung und der Prüfung max. 12 Monate liegen dürfen und das gilt für T und P. Vorher i Text steht dass die Theorie bestanden ist wenn alle Teile innerhalb 12 Monaten mit 75% erfüllt wurden wenns beim ersten al nicht gereicht hat.
Auf der Prüfbescheinigung steht unten dann der Hinweis dass sie 24Monate gültig ist. (Oben absolviert 30.5.21 / unten nach dem Hinweis Frist 30.5.23 )
Dazu gibt es übrigens auch Fragen im PPL/LAPL Katalog.
Flyty schrieb:Was kann ich dafür, wenn Du nicht in der Lage bist einen Text zu lesen und auch zu verstehen?Hast du noch was anderes drauf als solche komischen Kommentare?
Nicht zu fassen.Schreib doch einfach nicht.
Glaubst Du der DULV schreibt sowas aus Spaß auf die eigene Internetseite um Dir anschließend zu sagen April April die gilt nicht mehr oder was?
Flyty schrieb:Hömma, kann es sein dass ich exakt denselben Text eben in einem anderen thread auch gelesen habe? If so, "was sind Ihre Absichten?", würde McGyver Turm jetzt fragen.Hör mal, was ist denn mit dir los?
Ich habe nur was gefragt.
Und nein, ich bin nicht zu faul zum Suchen.Da ich bei meiner "Recherche" nicht fündig geworden bin habe ich es gewagt zu fragen.
Hast du noch was anderes drauf als solche komischen Kommentare?
Nicht zu fassen.Schreib doch einfach nicht.
Maraio schrieb:Garkeine Absicht, das war ein Versehen beim Antworten (falscher Thread).
Hömma, kann es sein dass ich exakt denselben Text eben in einem anderen thread auch gelesen habe? If so, "was sind Ihre Absichten?", würde McGyver Turm jetzt fragen.
Postbote schrieb:Du kannst nichts dafür.
Was kann ich dafür, wenn Du nicht in der Lage bist einen Text zu lesen und auch zu verstehen?
Wahrscheinlich würdest du einem Ertrinkenden noch zurufen "Kann ich doch nix für dass du nicht schwimmen kannst".
Unterirdisch.
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