Darf man Ul-Schulbetrieb fortführen.
Was meint Ihr ?
Währen des ersten Lock-Down wurden Flugschulen und Fahrschulen gleichgestellt.
Hier die aktuelle Verordnung.
NRW Verordnung 11.01.2021 "FAHRSCHULEN"
(3) Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt. Darüber hinaus dürfen praktische Ausbildungen einschließlich der Prüfung
fortgesetzt werden, wenn bereits mehr als die Hälfte der verpflichtenden Ausbildungsstunden
absolviert wurde und Schulungen und Prüfungen unter Beachtung der §§ 2 bis 4a dieser Verordnung durchgeführt werden. Das Erfordernis des Mindestabstands gilt bei den zulässigen
Angeboten nicht für den praktischen Unterricht von Fahrschulen, wobei sich im Fahrzeug nur
Fahrschülerinnen und Fahrschüler, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, Fahrlehreranwärterinnen
und -anwärter sowie Prüfungspersonen aufhalten dürfen und diese – soweit gesundheitlich
und unter Sicherheitsgesichtspunkten vertretbar – mindestens eine FFP2-Maske tragen.
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-01-07_coronaschvo_ab_11.01.2021_lesefassung.pdf