Gegroundet die 2te

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  • FrechDAX schrieb:
    Wie und wen kann man um eine Stellungnahme bzw. Erlaubnis zur Aufnahme des Flugbetriebes bitten?
    aus dem Gesagten vermute ich, daß es um DEINEN Platz geht und nicht um eventuelle Ziele.
    Mja, DEINEN Platz hat ja wohl der BETREIBER zugemacht... Verein/Platzhaltergemeinschaft?
    Ob er das wirklich MUSSTE weiß ich nicht: unterschiedliche Verordnungen in den Bundesländern.
    Jedoch, Zitat vom 20.12., Rundmail einer Platzhaltergemeinschaft in RLP an die MItglieder:
    ---
    •    praktischer Schulbetrieb ist bis auf weiteres ausgesetzt. Wir sind gemäß Auslegung eine Flugschule, für die das Luftamt Hahn folgende Vorgaben macht: [.....]
    •    regulärer Flugbetrieb ist möglich, wenn doppelsitzig ein Haushalt zusammen fliegt oder Scheinpiloten solo fliegen
    •    Theorieunterricht findet wie gehabt online statt   [...]
    ---Zitat Ende---

    Die hatten (und haben)  also nicht generell ′einfach dicht gemacht′. Im Vorstand ist auch ein Anwalt.. die haben sich genau überlegt was sie tun.
    (Leider ist der Platz gerade trotzdem ′gesperrt′:  30 Meter Schnee und vermutl. festgefrorene Hallentore....  :-)     )

    Generell:  nachdem keine Betriebspflicht wie an Verkehrslandeplätzen besteht, kann ein Betreiber doch grundsätzlich selbst entscheiden ob sein Platz geöffnet ist oder nicht. JEDERZEIT, auch ohne Corona.
    MIT Corona im Rahmen der Möglichkeiten die die aktuelle Verordnung bietet, klaro.

    Langer Rede kurzer Sinn: nix Landratsamt bitten. Sondern den Platzbetreiber.

  • Maraio schrieb:
    80 Meter Schnee
    Lang oder breit?  *grins*
  • Grasbahn, also breit!  :-)

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