Hier gibt es eine gute Checkliste für den Gebrauchtkauf
https://www.moselflug.de/Wichtig/Checkliste_Kauf_Gebraucht.pdf
Wenn man sich daran hält und nicht abweicht, ist man eigentlich auf der sicheren Seite.
Er beschreibt auch schön das Verhältnis Klasse 5 Prüfer und Halter. Man sollte immer
einen Neutralen dazu holen.
Viel Erfolg beim Rechtsstreit.
VG Bernd
minimaxi schrieb:Klar, ganz dolle Liste.
Wenn man sich daran hält und nicht abweicht, ist man eigentlich auf der sicheren Seite.
Warum schreibt Er nicht gleich: Kauf eine C42?
Weil er leider kein Comco Händler mehr ist.
herrma schrieb:Jo, danke sehr aufschlussreich...kann man sicher in 2 Richtungen auslegen......klar kann man sagen "da warst du blauäugig", andererseits hätten da der LTB und der/die Prüfer (denke dder JNP und Rep Prüfer waren andere) nochmal kritischer sein können. Ob man das als Schaden oder Unfall deklariert: Ich finde sowas muss aktiv präsentiert werden
Befundbericht
bin gespannt wie es ausgeht. Wünsch dir viel Glücl
Hat der Prüfer Kl. 5 in Personalunion erledigt und in bei Nachprüfung ja auch "[X] nach einer großen Reparatur" angekreuzt. Ein Bagatellschaden war es also sicher nicht. Und alles was über einen Bagatellschaden hinausgeht, ist als Unfallschaden zu werten und rechtfertigt den Rücktritt vom Kauf. Ein LTB war nur indirekt an den dilettantisch ausgeführten Reparaturen der Unfallschäden beteiligt (Beplankung und Lackierung des Höhenruders).francop schrieb:
LTB und der/die Prüfer (denke dder JNP und Rep Prüfer waren andere)
FYI:
"Zwischen Unfall- und Bagatellschäden gibt es eine klare Grenze. „Bagatellschäden sind die Schäden, bei denen nur der Lack verletzt ist“, sagte Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, beim 3. Deutschen Autorechtstag am Freitag auf dem Petersberg bei Bonn. Entsprechend würde man unter Unfallschäden die Schäden verstehen, die keine Bagatellschäden seien."
...
@herrma, versteh es nicht falsch, wenn ich Dir rate, dabei nicht zu sicher zu sein. Du ziehst zu wiederholten Mal ein Beispiel aus dem Autobereich heran.
Du hast aber selbst auch ein Beispiel aus dem Flugzeugbereich genannt, in dem das OLG München feststellt, dass ein Unfall nach §2 FlUUG vorliegt, "... es sei denn [...] dass der Schaden an einem Luftfahrzeug begrenzt ist auf Schäden an Propellern, Flügelspitzen, Funkantennen, Bereifung, Bremsen, Beplanung oder auf kleinere Einbeulungen oder Löcher in der Außenhaut."
Trifft wohl nicht direkt zu aber sei darauf vorbereitet!
Gruß Lucky
herrma schrieb:Aha...... Und was genau hat der Prüfer dann vorher geprüft?
Zum Vorwurf, das er mir den Unfall mit dem Abriss aller Fahrwerke verschwiegen hat schrieb er:"Es gab damals keine massive Einwirkung am Fahrwerk,da Dieses Rissbildung sowie Korrosion aufwies und das Fahrwerk nicht mehr seine ursprüngliche Festigkeit besaß. Wer sagt,dass es aufgrund des Unfalls zu substanziellen Schäden kam?
Das ist eine Unterstellung."
Die Fahrwerksaufnahmen sind ein Punkt der JNP. Besonders auch Korrosion! Ja es ist auch so das man da bei den älteren Zodiacs genau hinsehen muß. Das Blech das die Gabeln hält ist auf das Rohr des Fahrwerkbeins stumpf aufgeschweisst. An den Schweissnähten ist somit eine relativ hohe Belastung insbesondere bei schiebenden Landungen. Das kann zu Mikrorissen führen in die sich dann Wasser einnisten kann. Das wiederum führt zu Korrosion und auf Dauer weiterer Schwächung der Schweissnaht bis dann irgendwann --> ab!. Das muß ein Prüfer wissen und kontrollieren. Die hätte dann somit längst nicht mehr in die Luft gedurft ohne nachschweissen!!!
herrma schrieb:
Beim Startlauf zum Überführungsflug eierte die Maschine über die breite Bahn in Leer. Als er meine Verwunderung bemerkte, meinte er:
"Der Flieger schwänzelt etwas, aber das ist ganz normal und man gewöhnt sich schnell daran."
Das stimmt. Aber das ist im Flug, nicht am Boden! am Boden läuft meine Maschine Bocksteif gerade aus. Da muß ich nicht mal stark rechts ins Ruder treten um die gerade zu halten bei Vollgas. Zumindest nicht auf Asphalt.
Durch den ralriv kurzen Rumpf der Zottel in verbindung mit der grossen Kanzel, kann es zu turbulenter STrömung im hinteren Bereich der Maschine kommen und das Seitenruder teils abschatten. Die Maschine "tänzelt" dann in der Tat ein wenig. Das ist aber unkritisch und man gewöhnt sich dran.
Was meint der Prüfer mit Querruderabschattung????
"Was meint der Prüfer mit Querruderabschattung????"
Bedingt durch das dicke Tragflächenprofil der Zodiac kann es in Linkskurven zur Abschattung des Querruders kommen und man das Verlassen der Kurve durch Seitenrudereinsatz einleiten muss.
herrma schrieb:Ähm, wie bitte?
Bedingt durch das dicke Tragflächenprofil der Zodiac kann es in Linkskurven zur Abschattung des Querruders kommen und man das Verlassen der Kurve durch Seitenrudereinsatz einleiten muss.
also das Profil eine Flügels "schattet" das Querruder bestenfalls beim Stall ab, aber da hat man andere gründe mit dem Seitenruder zu korrigieren...
Kompletter Käse.....
Die Luft strömt immer am Profil lang solange bis sie abreisst. Das wäre dann egal ob links oder rechts.....
Wie soll das Aerodynamisch begründet sein das dies nur links der Fall sein sollte??
Propellerdrall ist sicherlich ein Effekt aber das betrifft in erster Linie das Seitenruder....
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