Steffen, sowas würde ich als PN schicken!
Chris
Chris_EDNC schrieb:warum sollte ich das?
sowas würde ich als PN schicken!
Das dürfte genauso interessant oder uninteressant für alle sein, wie der ganze Thread...
Für die Gegenpartei aber auch...
Chris
Ich gehe davon aus, dass wir hier Sachverhalte ergebnisoffen diskutieren können. Wer mit seinen Themen auf diesem Weg in die Öffentlichkeit geht, muss damit rechnen.
Warum sollte man Partei ergreifen, wenn auch Gegenargumente berücksichtigt werden müssen. Dann ist es besser, diese schon zu kennen/bekannt zu machen, bevor man plötzlich unvorbereitet damit konfrontiert wird.
Von uns allen war vermutlich nur EINER (maximal zwei?) an dem Verkaufsgespräch beteiligt. Ich kenne nur die eine Darstellung (die mich allerdings auch schon Partei ergreifen lässt), würde aber auch gern die andere Seite hören, bevor ich mir ein abschließendes Urteil bilde.
Gruß Lucky
"Ein Flugzeug ist kein Auto"
Das stimmt.
Dazu passend nachstehend ein interessantes Endurteil des OLG-München aus 2019.
OLG München, Endurteil v. 14.02.2019 – 8 U 130/18
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-3111?hl=true
Chris_EDNC schrieb:ah, also keine fairen Informationen für beide?
Für die Gegenpartei aber auch...
herrma schrieb:Fein, das sagt ja das gleiche wie ich.
Dazu passend nachstehend ein interessantes Endurteil des OLG-München aus 2019.
Denn der Umkehrschluss daraus ist: wenn der Vorfall _nicht_ nach FIUUG als Unfall eingestuft wurde, ist es also unfallfrei.
herrma schrieb:Zitat daraus:"Ein Flugzeug ist kein Auto"
Das stimmt.Dazu passend nachstehend ein interessantes Endurteil des OLG-München aus 2019.
OLG München, Endurteil v. 14.02.2019 – 8 U 130/18
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-3111?hl=true
§ 2 FlUUG definiert einen Unfall im Sinne dieses Gesetzes u.a. als „Ein Ereignis bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs … wenn hierbei: … 2. das Luftfahrzeug oder die Luftfahrzeugzelle einen Schaden erlitten hat und - dadurch der Festigkeitsverband der Luftfahrzeugzelle, die Flugleistungen oder die Flugeigenschaften beeinträchtigt sind und - die Behebung dieses Schadens in aller Regel eine große Reparatur oder einen Austausch des beschädigten Luftfahrzeugbauteils erfordern würde; es sei denn, daß nach einem Triebwerkschaden oder Triebwerksausfall die Beschädigung des Luftfahrzeugs begrenzt ist auf das betroffene Triebwerk, seine Verkleidung oder sein Zubehör, oder daß der Schaden an einem Luftfahrzeug begrenzt ist auf Schäden an Propellern, Flügelspitzen, Funkantennen, Bereifung, Bremsen, Beplankung oder auf kleinere Einbeulungen oder Löcher in der Außenhaut.“
Wir könnten uns ja darauf zurückziehen, dass der Flieger ′ne Reifenpanne hatte... :-)
Also, ernsthaft. Die Sache ist wirklich "fishy" So betriebsblind können doch beide Seiten nicht gewesen sein. Der Käufer der vorher nicht recherchiert hat, der Verkäufer der meint das sowas nicht nachvollziehbar ist.
Bleiben wir mal bei den Fakten:
3 Räder abmontiert, Prop im Eimer, Höhenruder defekt.
Schäden an der Zelle? nicht zu sehen.
Die drei Räder sind doof aber bei einer Scheerwindlandung sind die Ruck zuck ab. Die Alugabeln werden nur durch wenige Schrauben gehalten und das ist auch gut so um gröberen Schaden an Zelle und Holm zu vermeiden. Da ist die Zottel echt gut durchdacht und schnell wieder flügge zu machen.
Propeller ist ein Verschleissteil. Der muß alle Jahre vorsichtshalber eh gewechselt werden. Wenn er Bodenkontakt hatte würde mich eher der Zustand des Motors interessieren.....
Zu den Einstiegstufen. Also wenn die wirklich ernsthaften Bodenkontakt hatten, dann wäre der Rumpf im hinteren unteren Teil sichtbar massiv deformiert. Die Konstruktion ergibt leider zwangsläufig das der Rumpf sich an der Stelle eindrücken wird und das sieht man dann auch an den Seitenblechen. Wir haben eine Maschine bei uns im Verein dessen Piloten dummerweise ein Fahrwerk weggeknickt war bei rangieren! Der Rumpf war massiv deformiert und da war ohne Austausch des kompletten Rumpf Seitenteils nichts zu kaschieren. Es wurde örtlich grossflächig ein Reparaturblech aufgesetzt.
Höhenruder.
Aus meiner Sicht der ärgste Teil. Wenn Hauke das repariert hat und es dazu Belege gibt, alles Gut! Er hat die Helling und damit ist der Verzugsfreie Wiederaufbau garantiert.
Ich würde mir aber sehr sehr genau die vier Haltepunkte am Rumpf ansehen. Das ist eine sehr Gewichtsoptimierte Konstruktion. Auf Zug und Druck sehr stabil auf Scheerung würde ich mir das ansehen...
Bottom Line, es ist ein Blechflieger. Ales was verbogen oder verdellt ist kann mit mehr oder weniger grossem Aufwand repariert werden. Anders wie bei einem GFK Bomber. Wenn das alles fachgerecht erledigt wurde, steht einem weiteren jahrzehntelangem Spass nichts im Weg.
Allerdings würde ich den Verkauf auch juristisch prüfen lassen um minimum Wandlung zu erlangen. Alle juristerie aber it Grundsatzurteilen aus anderen Bereichen, kannst Du knicken. Luftfahrzeuge unterliegen anderen Regeln, auch vor Gericht.
Welcher Kaufpreis stand denn hier auf dem Zettel so als grobe Orientierung? Wenn die über 30K war dann würde ich auch massiv bocken. Darunter würde ich eine Gütetermin versuchen und mir 30% - 40% zurückholen, das in die Karre stecken und Ruhe ist.
Ich drücke die Daumen....