Vorsicht beim Flugzeugkauf

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  • Ich finde "Vorsicht  beim Flugzeugkauf" eine gute Sache.  Der Thread  wäre auch lehrreich wenn da eine konkrete Vorgehensweise erklärt wird und auf was man achten sollte um nicht so hineinzufallen. 

    Einen Rechtsstreit öffentlich zu diskutieren ist eher kontraproduktiv da man ja den ganzen Sachverhalt kennen muss. 

    Das machen eh die Anwälte und natürlich der Richter. Sich hier eine moralische Beruhigungspille abzuholen bringt wenig. 

     "Denn auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand".  Richter sind nämlich lieber an Vergleichen interessiert. 

    Und man darf nie die Gegenseite unterschätzen. 

    QDM 

  • QDM schrieb:

    Ich finde "Vorsicht  beim Flugzeugkauf" eine gute Sache.  Der Thread  wäre auch lehrreich wenn da eine konkrete Vorgehensweise erklärt wird und auf was man achten sollte um nicht so hineinzufallen. 

    Einen Rechtsstreit öffentlich zu diskutieren ist eher kontraproduktiv da man ja den ganzen Sachverhalt kennen muss. 

    Das machen eh die Anwälte und natürlich der Richter. Sich hier eine moralische Beruhigungspille abzuholen bringt wenig. 

     "Denn auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand".  Richter sind nämlich lieber an Vergleichen interessiert. 

    Und man darf nie die Gegenseite unterschätzen. 

    Dakor!  Von meiner Seite ist auch alles gesagt.

    PS
    Deine Idee mit der Erstellung einer Handlungsanweisung für Käufer gefällt mir. Die Verkäufer sind diesbezüglich klar im Vorteil, da im BGB und im StGB ihre Handlungsanweisungen klar definiert sind.  


     
  • francop schrieb:
    (Ein Fahrwerk ist ja eher untypisch bzw ein Tausch kann auf ein strukturelles Problem hindeuten)
    Im Prinzip ja, aber...

    - Der Kiebitz mit 330kg MTOW kann mit einem anderem Fahrwerk auf 450kg MTOW aufgelastet werden,

    -manche Flieger werden von Sporn- auf Bugrad umgerüstet und umgekehrt.

    Insofern stimmt es, dass es untypisch ist, es kann aber auch harmlose Gründe geben.

    Steffen_E schrieb:
    Übrigens kann es durchaus passieren, dass der Vorfall zwar als Störung, aber nicht als Unfall gewertet wird.
    Ohne Räder landen zu müssen, würde mich auch zumindest "stören"...  :-)

    Sollte es nicht auf eine Rückabwicklung hinauslaufen, muss es dennoch kein schlechter Flieger sein. Damit kannst Du auch noch lange echten Spaß haben, wenn der Preis nachjustiert wird - ist nur eben nicht unfallfrei.

    Gruß Lucky

  • Mr. Lucky schrieb:
    Ohne Räder landen zu müssen, würde mich auch zumindest "stören"...  :-)
    Mich auch :-) Aber es kann halt darüber entscheiden, ob die Aussage unfallfrei zutreffend ist oder nicht.

  • Jetzt bin ich aber neugierig ,  auf Stümpfen landen, Ok. Aber wie ist er in die Luft gekommen das Fahrwerk kann ja nicht abgefallen sein.

    QDM  

  • QDM schrieb:
    Jetzt bin ich aber neugierig ,  auf Stümpfen landen, Ok. Aber wie ist er in die Luft gekommen das Fahrwerk kann ja nicht abgefallen sein.
    Ich habe es so verstanden, dass es beim Landeversuch auf Norderney abgerissen ist und man dort durchstartete. 
  • QDM schrieb:
    Ich finde "Vorsicht  beim Flugzeugkauf" eine gute Sache.  Der Thread  wäre auch lehrreich..
    Der Thead IST auch so schon für mich sehr lehrreich. Für manch anderen bei der Entscheidungsfindung neu/gebr. kaufen viell. auch. Danke.
  • In Folge des Aufsetzens sind alle 3 Räder innerhalb kürzester Zeit vom Flieger abgefallen und auf der Insel geblieben. Auf den Inseln haben wir sehr oft Crosswind und die Anflüge können "kitzelig" werden. Da kommt es schon einmal zum go-around. Vermutlich war die Landung nicht ganz gelungen und er hat das einzig richtige gemacht und die Pulle wieder reingeschoben. Dabei ist der Vogel wohl doch noch aufgesetzt und gleich wieder abgehoben. In sofern Glück gehabt. Denn besser einen beschädigten Flieger zuhause, als den Vogel auch noch auf der Insel zerlegen und per Trailer heimholen müssen. Nach dem Unfall habe ich den Flieger in der Halle gesehen. So dramatisch sah das nicht aus. Deshalb mag ich nicht an einen Strukturschaden glauben. Was jedoch nichts an der juristischen Ausgangssituation ändert.  Es wäre schön, wenn Du uns hier über den Ausgang des Verfahrens auf dem Laufenden halten würdest. Ist schon ein Güte- oder Verhandlungstermin anberaumt oder läuft das im schriftlichen Verfahren?

  • 924driver schrieb:
    In Folge des Aufsetzens sind alle 3 Räder innerhalb kürzester Zeit vom Flieger abgefallen und auf der Insel geblieben. Auf den Inseln haben wir sehr oft Crosswind und die Anflüge können "kitzelig" werden. Da kommt es schon einmal zum go-around.
    Ihr Insulaner scheint solche beinahe Katastrophen ja ziemlich locker zu sehen, wenn jemand sich und seiner Begleiterin fast die Karten legt.  ;-)
    Habt ihr den Vorgang damals eigentlich der BfU gemeldet?

    Und  JA, juristisch ist die Sache eindeutig. Der Flieger wurde nachweislich öffentlich mit der Beschaffenheitsangabe "unfallfrei" beworben, was er nachweislich nicht ist. 

    Zwischen Unfall- und Bagatellschäden gibt es eine klare Grenze.
    Bagatellschäden sind die Schäden, bei denen nur der Lack verletzt ist“, sagte Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, beim 3. Deutschen Autorechtstag am Freitag auf dem Petersberg bei Bonn. Entsprechend würde man unter Unfallschäden die Schäden verstehen, die keine Bagatellschäden seien 
    Damit hat der BGH-Richter erstmals eine klaren Grenze zwischen den Schäden gezogen und entsprechende Charakteristika von Bagatellschäden aufgezeigt. Eine Differenzierung von Blechschäden lehnte Ball ab, „da kommt man ins Ungewisse."

  • herrma schrieb:
    Und  JA, juristisch ist die Sache eindeutig. Der Flieger wurde nachweislich öffentlich mit der Beschaffenheitsangabe "unfallfrei" beworben, was er nachweislich nicht ist. 
    Wie gesagt wäre ich da vorsichtig.

    Die Nomenklatur von Autos trifft bei Flugzeugen nicht immer zu, dort wird zwischen Unfall und Störung unterschieden.

    Dabei kann es durchaus passieren, dass Dein Flugzeug zwar einen großen Schaden hatte, aber eben doch keinen Unfall.

    Und dann ist die Aussage Unfallfrei eventuell durchaus korrekt.

    Nur zur Sicherheit: ich sage damit nicht, dass es in Ordnung ist, sowas zu verschweigen, ich finde es auch nicht in Ordnung sowas einfach als unfallfrei zu bezeichnen, aber das könnte Dir vor Gericht ziemlich unangenehm auf die Füße fallen.

    Entsprechend würde man unter Unfallschäden die Schäden verstehen, die keine Bagatellschäden seien 

    Es ist hier aber ein Flugzeug, kein Auto.

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