cbk schrieb:Hat lange gedauert, aber im Verlauf meiner 40-jährigen Ehe durfte ich irgendwann solche Entscheidungen ganz allein treffen. ;-)
Jetzt kann man natürlich grübeln, ob einem die Frau oder Freundin genug Taschengeld für so einen Flieger zugesteht.
PS
Natürlich hatte ich meine Frau zur Sicherheit vor dem Kauf trotzdem um ihre Zustimmung gebeten. Kann ja nicht schaden.
herrma schrieb:
Befundbericht
Der Käufer hier hatte aber keine Kenntnis des Vorschadens. Daher die Klage...
Der Verkäufer hätte seiner Offenbarungspflicht hingegen ganz einfach nachkommen können, wenn er einerseits das Flugzeug entsprechen inseriert und andererseits im Kaufvertrag auf den Vorschaden hingewiesen hätte. Dann wäre er jetzt fein raus. Hat er nicht getan (aus für mich offensichtlichem Grund).
Chris auch da irrst Du. Er hatte offensichtlich die Unterlagen bei Kauf ausgehändigt bekommen.......siehe oben...
Insofern konnte er den Vorschaden erkennen und hätte es ansprechen können.....
Spätestens wenn ich sowas in den Unterlagen finden würde, hätte ich gefragt was da die Ursache war....
MOIN schrieb:"Bei Kauf" ist aber zu ungenau.
Er hatte offensichtlich die Unterlagen bei Kauf ausgehändigt bekommen...
Hat er die Unterlagen (ggf. in Kopie) vor Unterzeichnung des Kaufvertrags ausgehändigt bekommen oder erst danach? Auch eine Sekunde nach Unterschrift ist danach. Alles, was danach ausgehändigt wurde, zählt nicht mehr. Daher sind ja auch AGBs ungültig, die man erst auf der Rückseite der Rechnung das erste Mal zu gesicht bekommt oder erst wenn man die Packung aufreißt.
Denkt mal an die OEM-Software von Microsoft und Co. Da steht in den Bedingungen, daß man diese Software nur mit einem neuen Computer nutzen darf. Da man diese Bedingungen aber erst nach dem Kauf bzw. erst nach öffnen der Packung lesen kann, sind sie ungültig.
Die Unterlagen wurden mir erst nach dem Kauf (Gefahrenübergang) ausgehändigt.
Hat ein Verkäufer Kenntnis von einem Unfallschaden ist er verpflichtet hierüber – ungefragt – von selbst den Käufer vollständig darüber aufzuklären. Oft werden solche Schäden auch und gerade von privaten Verkäufern verschwiegen, vor allem wenn der Käufer nicht explizit danach fragt. Hier herrscht stellenweise die Fehlvorstellung, man müsse jedenfalls ungefragt solche Schäden nicht freiwillig offenbaren. Das trifft nicht zu.
Der BGH stellt klar, dass den Verkäufer eine Aufklärungspflicht über Unfallschäden trifft, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden gehandelt hat. Andernfalls kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Hinzu kommen strafrechtliche Risiken wegen Betrug (§ 263 StGB).
herrma schrieb:Und bevor jetzt wieder jemand anfängt mit der alten Leier, wie kann man nur so doof sein und sich die L-Akte nicht vorher zeigen lassen und vor Unterschrift gründlich durchgehen, selber Schuld, blabla: Das ist irrelevant.Nochmal: Der Verkäufer hätte sich im Eigeninteresse(!) korrekt und ehrlich verhalten und dies im Kaufvertrag dokumentieren können. Hat er ganz offensichtlich nicht getan und damit isser nun an den Falschen geraten, Pech gehabt. Und wegen der Dokumente: Diese wurden im Kaufvertrag nicht als Anlage aufgeführt, also kann er sich auch nachträglich nicht darauf berufen.
Die Unterlagen wurden mir erst nach dem Kauf (Gefahrenübergang) ausgehändigt.
Chris
Wie steht die Geschichte denn aktuell?
moin Moin,
inzwischen ist das Gutachten fertig. Neben den bereits bekannten Schäden hat der Gutachter (danke für den Tipp) noch weitere Schäden entdeckt, die auf die Bruchlandung zurückzuführen sind.
Von der Anwältin des Beklagten wurde noch ein Zeuge namentlich benannt, der in einem Post in diesem Thread darauf hingewiesen haben soll, das er die Landung in Leer gesehen habe und auch Lichtbilder davon gefertigt habe. “Der Zeuge sagte (in dem Post?), dass es sich bei der streit gegenständlichen Landung um eine komplikationsfreie und sanfte Landung ohne Fahrwerk handelte.”
Was soll man dazu sagen? Ich sehe dem Termin vor dem LG gelassen entgegen und hoffe das Kapitel dann schließen zu können.
Gruß
herrma
dass es sich bei der streit gegenständlichen Landung
Naja, weniger die Landung ist Streitgegenstand, sondern die verschwiegenen Schäden am Flugzeug, welche zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Chris
Chris_EDNC schrieb:Es muß dann aber auch nachgewießen werden, welche Schäden jetzt vorhanden sind und welche beim Verkauf vorhanden waren.
Naja, weniger die Landung ist Streitgegenstand, sondern die verschwiegenen Schäden am Flugzeug, welche zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Ist eine verzwickte Angelegenheit.
Als jemand, der wegen einem unfähigen Anwalt ein tot sicheres Ding verloren hat folgende Infos:
- der/die Richter/in hat von dem ganzen vermutlich kein Fachwissen
- hatte nicht wirklich viel Lust oder Zeit sich vorab intensiv mit deiner Klage zu beschäftigen
- hat am Verhandlungstag noch viele weitere Termine
- wird Euch einen Vergleich vorschlagen, das macht deutlich weniger Arbeit als ein Urteil zu schreiben
- es kommt darauf an, was dein Anwalt vorträgt und was die gegnerische Seite vorträgt
- auf Basis dieser Informationen wird ein Urteil gefällt, hierzu werden auch andere aus Sicht der Richterin vergleichbare Urteile von höheren Gerichten hinzugezogen, dass heißt nicht, dass ein anderes höheres Gericht anders entschieden hat
- fällt das Urteil nach deinen Vorstellungen aus, kann die Gegenseite in Berufung gehen, es gibt genügend Urteile die durch Rechtsfehler Im Urteil aufgehoben werden
- kannst Du in den folgenden Instanzen immer noch verlieren
- verlässt Dich der Mut vor den weiteren Kosten und Du knickst in der zweiten Instanz doch ein
- verlierst Du, weil Dir der rechtliche Rahmen nicht bekannt ist und zum Schluss Aussage gegen Aussage steht und das Papier auf der Seite des Beklagten ist - Du hast die Übergabe der Akte bestätigt - kannst Du beweisen, dass dies erst nach Unterschrift passierte?
Mein gut gemeinter Tipp, lass Dir einen Vergleichsvorschlag einfallen, der dem Verkäufer weit entgegen kommt und für Dich gerade so noch tragbar ist. Das kommt immer gut an. Sonst stehst Du eventuell zum Schluss mit dem verlorenen Prozess oder einem Verfahren in 2. Instanz da. Wenn Du Dich sicher fühlst, dass das Recht auf deiner Seite ist, verlierst Du garantiert!
Ich habe damals meinem Anwalt geschrieben: Ich kann die Vorwürfe nicht nachvollziehen, ich weiß von nichts.
Er hat daraus gemacht: "Da war nichts." (Beschädigung am Unterboden eines KFZ)
Die Tragweite dieses Unterschieds habe ich erst anschließend verstanden. Der Schaden lag bei 5.000 Euro (Wertminderung, Gutachterkosten, Gerichtskosten, Anwaltskosten, Zinsen usw.), bei einem lächerlichen Streitwert von 3.350 Euro.
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