Vorsicht beim Flugzeugkauf

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  • herrma schrieb:
    Ja, in dem Inserat, welches Postbote bei Helmut ausgegraben hat, steht nichts von "unfallfrei". Anders beim Inserat auf Flugzeugmarkt.de, in dem explizit die Unfallfreiheit angegeben ist.

        Dr. Speed schrieb:
        Fakt ist doch, der Käufer möchte ein unfallfreies Flugzeug kaufen, der Verkäufer bewirbt den sogar damit in einer Anzeige und war mit kaufentscheidend. Im Kaufvertrag steht davon dann auf einmal nichts drin. Warum wohl? ;-)

    Siehe Seite 18 des threads...ich lese da eindeutig unfallfrei inseriert


  • look696 schrieb:
    Siehe Seite 18 des threads...ich lese da eindeutig unfallfrei inseriert
    Das habe ich doch geschrieben!
  • Dr. Speed schrieb:
    sogar damit in einer Anzeige und war mit kaufentscheidend
    Wir drehen uns irgendwie im Kreis. Eigentlich wissen wir alle, was GEMEINT ist. Nur GEMEINT ist manchmal eben nicht gut GEMACHT. Unfallfrei in der Anzeige war interessens-entscheidend, kauf-entscheidend war aber die Besichtigung, der Probeflug, der Preis und natürlich der Vertrag. Der Käufer muss sich vorhalten lassen, warum er bei den offensichtlichen Beulen und Verbiegungen trotzdem gekauft hat und wenn die Ehefrau behauptet, da wäre ihm im Verlauf der Besichtigung reiner Wein eingeschenkt worden UND im Kaufvertrag am Ende unfallfrei nicht explizit vermerkt ist UND der finale Preis ist ggf. geringer als das Angebot, dann tippe ich mal 60:40, dass die Kiste verloren geht.

    Gruß - Wolfgang

  • Stylus 15 schrieb:
    UND im Kaufvertrag am Ende unfallfrei nicht explizit vermerkt ist
    Damit gilt der Flieger vertraglich als unfallfrei.

    Chris

  • Moin,

    ich gehe mal davon aus, das wir den Ausgang des Abenteuers mitgeteilt bekommen. Es gibt ja eh nur ein paar Optionen: Rückabwicklung, aussergerichtliche Einigung oder eben ein gefühlter Fehlkauf. 

    Option Eins heisst, Geld und Zeit nebst Nerven investiert und kein UL im Besitz, Option 2 kann alles beinhalten und Option 3 ist halt ein verbeultes UL mit Bedarf an Zeit und Geld.

    1 und 2 sind schwer abschätzbar, aber bei 3 wäre ja interessant, wie groß der Aufwand wäre, aus dem etwas unglücklichen Kauf doch noch den Flieger des Vertrauens zu zaubern. Ich kennen Niemanden, der nicht nach Erwerb noch unzählige Stunden und Taler in seine Kiste gesteckt hat. Somit wäre Fall 3 gar nicht soo weit von einem normalen Kauf entfernt, falls sich der Flieger reparieren lässt, und soo unwahrscheinlich ist das wohl nicht. 

    Bei den Kosten für Anwalt und Gericht nebst der Zeit bleibt vermutlich aber nur Option 1 für den Käufer über, die anderen Optionen sind wohl nur noch theoretisch interessant...

    Gruß Raller

  • Chris_EDNC schrieb:
    Damit gilt der Flieger vertraglich als unfallfrei.
    Nein. Du hattest Deine Position zu Anfang bereits ansgeführt. Mittlerweile haben wir aber gelernt, dass die Ehefrau bezeugen will, dass über eine Instandsetzung aufgeklärt wurde. In der Darstellung des Vorfalls klafft eine riesen Kontext-Lücke, die im krassen Gegensatz zu dem Zustand nach den Bildern steht. Ich kann mir schon vorstellen, dass jemand in Angesicht der Beulen nach dem Ursprung fragt und dann dafür eine plausible Erklärung bekommt. Den Unterschied Unfall/Instandsetzung hatten wir auch bereits zu Anfang. Und nochmal: Wir wissen nicht, was final im Kaufvertrag steht und in der LL Akte, sofern es eine gibt. Der Instandsetzungsbericht wurde ja bereits zitiert und schon danach ist die Eigenschaft unfallfrei fraglich und ich fürchte mal, sie ist im Kaufvertrag deswegen auch nicht zugesichert, was die Sache höchst fragil macht.

    Wir werden ja sehen, wie das ausgeht.

    Gruß - Wolfgang

  • Stylus 15 schrieb:
    Mittlerweile haben wir aber gelernt, dass die Ehefrau bezeugen will, dass über eine Instandsetzung aufgeklärt wurde.
    Komplett irrelevant, was zählt ist der Vertrag. Da steht nichts von Unfall also gilt der Flieger laut Vertrag als Unfallfrei.
    Stylus 15 schrieb:
    Wir wissen nicht, was final im Kaufvertrag steht und in der LL Akte, sofern es eine gibt.
    Da steht "Gekauft wie gesehen". L-Akte wäre interessant zu wissen, aber selbst wenn es eine gibt und selbst wenn da was vom Unfall drinnen steht, was zählt ist der Vertrag.

    Bin auch gespannt, wie das ausgeht.


    Chris

  • Wann und wo ist der Prozess?

    AG-Leer?

    AG-Papenburg?

    Wäre ggf. interessant, sich die Sache anzusehen.

  • 924driver schrieb:
    Wann und wo ist der Prozess?
    Der Termin zur Güteverhandlung und gegebenenfalls am Anschluss daran stattfindende mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme ist bestimmt worden auf 
    Dienstag, 25. Februar 2020, 9:00 Uhr LG Osnabrück, Neumarkt 2, 49074 Osnabrück (3. Etage)

    Gruß nach Leer

  • Chris_EDNC schrieb:
    Da steht nichts von Unfall also gilt der Flieger laut Vertrag als Unfallfrei.
    Wie kommst Du darauf, dass ungenannte Dinge in irgendeiner Form zugesichert sind?

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