Vorsicht beim Flugzeugkauf

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  • Definition der BFU:

    Ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, vom Beginn des Anbordgehens von Personen mit Flugabsicht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Personen das Luftfahrzeug wieder verlassen haben, wenn hierbei:
    ... das Luftfahrzeug oder die Luftfahrzeugzelle einen Schaden erlitten hat und − − dadurch der Festigkeitsverband der Luftfahrzeugzelle, die Flugleistungen oder die Flugeigenschaften beeinträchtigt sind und die Behebung dieses Schadens in aller Regel eine große Reparatur oder einen Austausch des beschädigten Luftfahrzeugteils erfordern würde; es sei denn, daß nach einem  Triebwerkschaden oder Triebwerkausfall die Beschädigung des Luftfahrzeugs begrenzt ist auf das betroffene Triebwerk, seine Verkleidung oder sein Zubehör, oder daß der Schaden an einem Luftfahrzeug begrenzt ist auf Schäden an Propellern, Flügelspitzen, Funkantennen, Bereifung, Bremsen,  Beplankung oder auf kleinere  Einbeulungen oder Löcher in der Außenhaut.

    Definition Ende.

    Ich finde es unglaublich, wieviele glasklare Unfälle in der Fliegerei (auch in diesem Thread) kleingeredet und wegdiskutiert werden.

    Das musste ich mal loswerden.

  • Steffen_E schrieb:
    Du hast es nicht verstanden: nicht "weil keine Meldung" sondern weil nicht als Unfall klassifiziert.

    Ist das Flugunfallgesetz so schwierig zu verstehen?

    Es war kein Bagatellschaden. Urteile dazu, was als Bagatellschaden anzusehen ist, findest Du ohne Probleme dutzendfach. Da spielt es keine Violine, ob etwas als "meldepflichtiger Flugunfall" klassifiziert wurde oder nicht. Siehe OLG-Urteil München. Punkt.
    Steffen_E schrieb:
    Wenn Du das auch verstanden hast wirst Du zustimmen, dass Deine Autoerfahrungen und dieser eine Flugzeugfall nicht das gleiche sind wie dieses UL hier.
    Ob es nicht das gleiche ist, werden wir nach dem Urteil sehen. Wie das OLG den Sachverhalt, "ob die Unfallfreiheit eines Luftfahrzeugs nicht nach zivilrechtlichen Maßstäben noch deutlich strenger zu beurteilen wäre, insbesondere entsprechend der Judikatur zu Kfz-Unfällen" einstuft, deutet für mich ganz klar in die Richtung, dass der Verkäufer den Flieger zurücknehmen muss. Oder glaubt wer ernsthaft, dass ein Gericht bei Luftfahrzeugen nicht mindestens genauso streng urteilt wie bei Autos?

    Chris

  • Gerichts Defination eines Unfalls beim KFZ

    Unfall:

    Ein von Aussen einwirkendes Ereigniss!

    Betriebsschaden:

    Ein Schaden am Fahrzeug bei dem das Fzg sich selbst beschädigt!

    Beispielsweise  LKW fällt beim Abkippen um

    Schaden durch verwinden des Rahmens 

    = Betriebsschaden nicht versichert bei Kasko

    Aufschlagen des FZG am Boden

    Dieser Schaden wird durch die Kasko abgedeckt!

    Glaube nicht das es für das Gericht da beim Flieger einen Unterschied gibt!

    Die Sache mit dem Vorschaden ist klar ein Unfall, egal wie die BFU das einstuft!

    Hinzu kommt die ev. Mangelhafte Reparatur welche durch ein Gerichtsgutachten leicht bewiesen werden kann, sofern vorhanden!

    Somit würde ich dem Verfahren gelassen entgegen sehen.

     heiner 

    Ziemlich provozierend wie Du das hier schreibst ich könnte Dir das auch erklären aber wozu soll ich jemandem was erklären der nicht wahrnehmen möchte.

    Das Du zu Deinem Kumpel stehst kann man ja noch verstehen, aber das ein Fahrwerk komplett abfällt wegen technischer Mängel 

    Sorry entweder Vorflugscheck verschlafen oder Hinwurflandung missglückt! 

    Das dies einen so hervorragender Pilot passiert wie Du schreibst.

    Und dann noch dieser Verkaufsablauf

    Sorry!!

  • @ DMSSS

    Wir waren alle nicht dabei. Allerdings hören wir "Nordseejungs" immer wieder von anderen UL-ern aus dem Binnenland (und auch EKKO-Fliegern), dass wir hier noch bei "dramatischen" Windverhältnissen unterwegs sind. Selbst für unsere Flugschüler ist das Tagesgeschäft, ansonsten würde es hier im Norden kaum noch Flugbetrieb geben. Insbesondere gilt das für die Inseln. Da stehen schon mal 25 kt. Crosswind auf der Uhr. Für jemanden, der das regelmäßig macht (übt), ist das keine große Sache. Allerdings kann es, weil man nen Moment nicht aufpasst oder sich einfach verschätzt, bei deutlich weniger Wind passieren, dass man schiebend aufsetzt und sich das Fahrwerk demoliert. Das passiert ganz fix. Manche schaffen das auch gänzlich ohne Wind. ;-) 

    Jeder der fliegt hatte schon einmal eine Landung, die nicht ganz so perfekt abläuft.

    Wir beiden kennen uns nicht und es steht mir nicht zu, Deine fliegerische Qualifikation zu beurteilen. Ob ich immer ein vorgeschädigtes Fahrwerk beim Vorflugcheck, mangels Röntgenaugen erkennen würde, mag man bezweifeln. Es ist eben "nur" eine zerlegefreie Sichtprüfung der Komponenten. 

    Seine Reaktion, nach dem missglückten Aufsetzen, wieder "in die Luft zu flüchten", war richtig. Ebenso, die nachfolgenden Analysen und Abwägungen. Dann noch die Nerven zu behalten und die Maschine unter diesen eingeschränkten Bedingungen so sauber hinzusetzen, spricht schon für den Piloten. Nie vergessen! Jeder Pilot ist auch nur ein Mensch und macht Fehler.   

    Darüber, wie die Sache juristisch ausgeht, können wir lange spekulieren. So manches der genannten Argumente hat sein Für und Wieder. Vor Gericht und auf Hoher See, sind wir alle in Gottes Hand.

  • Chris_EDNC schrieb:
    Es war kein Bagatellschaden. Urteile dazu, was als Bagatellschaden anzusehen ist, findest Du ohne Probleme dutzendfach.
    Ok, Du willst andere Sichtweisen nicht verstehen. Auch gut.

    Bleib bei Deinen Auto-Urteilen, viel Spaß...

  • Es kommt schlicht drauf an ob der Käufer bei Vertragsabschluss die JNP Dokumente gesichtet hatte und er von der "umfangreichen" Reparatur dort Kenntnis hatte. 

    Ist das der Fall --> Verkäufer hat nix falsch gemacht

    Ist das nicht der Fall --> doof für den Verkäufer

    Den Richter wird ausschliesslich der Umstand interessieren ob es dokumentiert war bei Vertragsabschluss oder nicht und ob im Kaufvertrag dann , abweichend zur Papierlage, das Flugzeug als "unfallfrei" deklariert ist.

    Ist dies der Fall ist das Vorspiegelung falscher Tatsachen da die Papierlage was anderes sagt.

    Ist das nicht der Fall und es wird nicht explizit die Unfallfreiheit angegeben dann hat der Käufer Pech und ein Lehre für sein Leben zu ziehen.

    Was in der Online Annonce steht wird den Richter wenig interessieren da dies nicht Bestandteil des Kaufvertrages ist.

    Nur das wird zur Urteilsfindung herangezogen.

    924Driver

    Ich gebe Dir bei allem uneingeschränkt recht. Ich fliege ja nur zu Euch in den Norden weil mir meine Frau verbietet nach Süden abzudrehen ;) und es ist wie Du sagst. Wenn ich bei uns am Platz mit 21kt Cross landen muß habe ich Angstschweiß auf der Stirn, oben bei Euch an der See ist das sicher auch kein Zuckerschlecken aber die Luft ist weniger turbulent und da geht das einfacher....

    Das mögen Binnenlandflieger nicht ganz verstehen aber der Wind bei Euch ist einfach bissel anders...

  • MOIN schrieb:
    Was in der Online Annonce steht wird den Richter wenig interessieren da dies nicht Bestandteil des Kaufvertrages ist.
    Die übrige Doku ist auch nicht Bestandteil des Kaufvertrages...

    Was zählt ist der Vertrag, nicht mehr, nicht weniger.

    Chris

  • Falsch,

    mit dem Eintritt des 16 Lebensjahres bist DU in Deutschland voll Geschäftsfähig. INsofern wird Dir jeder Richter die Argumentationskette um die Ohren hauen, solltest Du neben dem Kaufvertrag Kenntnis der Reparatur erlangt haben, in Form z.B. der JNP.

    Du kannst nicht einfach eine Informationskette ignorieren.

    Analogie, Du kaufst Dir ein Medikament, hast den Beipackzettel, Deine Kaufrechnung sagt 7,95 verschweigt aber das Risiko einer Leberschädigung. Im Beipackzettel ist dies aufgeführt. Du nimmst es und bekommst eine Leberschädigung und willst den Apotheker verklagen....

    Finde den Fehler.......

  • MOIN schrieb:
    INsofern wird Dir jeder Richter die Argumentationskette um die Ohren hauen, solltest Du neben dem Kaufvertrag Kenntnis der Reparatur erlangt haben, in Form z.B. der JNP.
    Der Käufer hier hatte aber keine Kenntnis des Vorschadens. Daher die Klage...

    Der Verkäufer hätte seiner Offenbarungspflicht hingegen ganz einfach nachkommen können, wenn er einerseits das Flugzeug entsprechen inseriert und andererseits im Kaufvertrag auf den Vorschaden hingewiesen hätte. Dann wäre er jetzt fein raus. Hat er nicht getan (aus für mich offensichtlichem Grund).


    Chris

  • MOIN schrieb:
    mit dem Eintritt des 16 Lebensjahres bist DU in Deutschland voll Geschäftsfähig
    Nee, erst ab 18. Ab 7 Jahren darf man im Rahmen seines Taschengeldes Dinge kaufen, aber voll geschäftsfähig ist man nicht. Jetzt kann man natürlich grübeln, ob einem die Frau oder Freundin genug Taschengeld für so einen Flieger zugesteht. ;-)
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