Vorsicht beim Flugzeugkauf

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  • Große Enttäuschung - Unfallflugzeug gekauft

    Anfang 2019 beschloss ich einen eigenen Flieger zu erwerben, um im Ruhestand meine Freizeit genießen zu können. Als Fluganfänger sollte der Flieger im Budget liegen, unfallfrei sein und ein Deutscher Musterbetreuer greifbar sein.

    Bald fand ich auf Flugzeugmarkt.de ein lukratives Online-Angebot, das meinem Anforderungsprofil entsprach: Eine Zodiac 601D, preislich im Budget, explizit als “unfallfrei” beworben und dem Beschreibungstext war zu entnehmen, dass es sich bei dem Flieger offensichtlich um ein Top-Angebot handelte, welches zu meiner großen Freude auch noch beim Nachbarverein beheimatet war. Den Anbieter kannte ich persönlich aber nicht.

    Schnell wurde ein Besichtigungstermin vereinbart und es kam zum Kaufabschluss mit anschließender Überführung.

    Mit meinem Fluglehrer hatte ich einige Einweisungsflüge vereinbart. Bereits beim ersten Testflug hatte er erhebliche Bedenken und bat mich den Flieger technisch genau überprüfen zu lassen, bevor ich selber damit starte.

    Ich recherchierte daraufhin im Internet und stieß erst nach langer intensiver Suche auf nachstehenden einen Unfallbericht.

    https://aviation-safety.net/wikibase/144600

    Weitere Recherchen ergaben u. a., dass bei der missglückten Landung alle drei Fahrwerke abgerissen wurden, dabei das rechte Hauptfahrwerk gegen das Höhenruder schlug und dieses massiv beschädigte. Außerdem wurde der Propeller beschädigt und bei der Notlandung auf den Fahrwerksrohren brachen die Einstiegshilfen ab, woraus man schließen kann, dass massive Kräfte auch den Rumpf des Ganzmetall-Fliegers gewirkt haben müssen. 

    Ich konfrontierte daraufhin per Mail den “Fliegerkollegen” mit meinen Erkenntnissen. Leider fehlte jede Einsicht, denn schließlich sei ja alles repariert worden.

    Ich hatte jegliches Vertrauen in die Maschine und den Verkäufer verloren. Deshalb erklärte ich per Einschreiben mit Fristsetzung meinen Rücktritt vom Kaufvertrag - erhielt aber nicht einmal eine Antwort.

    Nach Fristablauf beauftragte ich meine Kanzlei mit der Wahrnehmung meiner Interessen - leider auch diesmal ohne Erfolg.

    Also blieb mir nur noch der Klageweg.

    Für Februar 2020, ein Jahr nach dem Kauf, wurde vom Landgericht ein “Gütetermin” anberaumt, in dem nun plötzlich die Ehefrau des Verkäufers als Zeugin dafür auftritt, dass ihr Ehemann mich vor dem Verkauf umfassend über den Unfall informiert hat. Ob sie tatsächlich zu einer Falschaussage bereit ist, wird sich dann vor Gericht zeigen.

    Meine Anwältin hatte dem Verkäufer bereits rechtliche Konsequenz in Aussicht gestellt, da nach ihrer Auffassung hier der Tatbestand des Betruges erfüllt ist. Aber das scheint ihn nicht zu beeindrucken, obwohl dann auch Dritte,  die offensichtlich in die Vertuschung des Unfalls involviert,  ebenfalls ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten werden.

    Ich möchte ja nicht das ganz große Rad drehen, aber der Typ lässt mir keine andere Wahl.

    Die Maschine steht seit dem Testflug im Juni 2019 ungenutzt bei uns im Hangar. Zur Fliegerei gehört für mich Vertrauen in Mensch und Technik. Dieses Vertrauen ist dahin und mir ist der Spaß an der Fliegerei erstmal gründlich vergangen.

    Ich habe gelernt, dass man auch einem Fliegerkollegen nicht blind vertrauen darf, denn bekanntlich hört ja beim Geld die Freundschaft auf.

    Also Vorsicht beim Flugzeugkauf!

  • Moin,

    sowas ist von dem Verkäufer eine echte Sauerei, da wünsche ich Dir viel Glück bei der Verhandlung.

  • Wenn der Flieger als unfallfrei angeboten und verkauft wurde, dann sollte das auch so im Vertrag stehen. Falls nicht, hat man vor Gericht natürlich schlechte Karten.

    Vielleicht kann man sich auf den Angebotstext stützen, falls der zumindest ausgedruckt wurde. Falls nicht, sollte die Verkaufsseite (Helmuts?) aus dem Backup einen Auszug liefern können. 

  • Moin,

    zum einen ist das ja nicht gerade nett, beim kauf solche Dinge zu verschweigen, aber trotzdem ist ein repariertes Flugzeug kein echtes technisches Problem, wenn die Reparatur artgerecht und qualifiziert durchgeführt wurde.

    Dies aber muss ja in den begleitenden Unterlagen des Flugzeuges aufgeführt sein und daraus ergibt sich eigentlich der einfache Sachverhalt:

    -steht in den Unterlagen die Dokumentation der Reparatur, sieht es für Dich schlecht aus. Es ist dokumentiert und Du konntest das in der Akte sehen

    -steht es jedoch nicht in der Akte, sieht es für den Verkäufer schlecht aus. Denn darin hat es zu stehen.

    Bevor jemand sagt, man müsse ja keine L-Akte und kein Flugbuch für ULs führen: stimmt, das beides muss man nicht. Aber man muss Betriebsaufzeichnungen führen in welcher Form auch immer. Und da sind Reparaturen dabei...

  • Das Inserat habe ich ausgedruckt und es ist unstreitig, dass der Flieger explizit als "unfallfrei" beworben wurde. 
    Zivilrechtlich ist die Sache nach Meinung meines Anwalts klar. Derzeit überlege ich noch, ob ich Strafanzeige wegen Betrug erstatten soll, da die Angelegenheit auch strafrechtlich relevant ist.

  • Echt schade, dass du so eine schlechte Erfahrung machen musstest. Ich hoffe es geht alles gut aus!

    Ich habe bei meiner Flugzeug-Suche leider auch feststellen müssen, dass Wahrheit und Flugzeugverkäufer sich leider oft nicht so recht vertragen (an alle ehrlichen Verkäufer: Ja, es gibt euch auch! Dafür danke!) ....  Was man da teilweise alles zu hören bekommt. Glücklicherweise vergisst das Internet nie und man kann viele Sachen aufdecken (z.B. mit Vergleichen des Kennblatts, Blogs, alte Verkaufsanzeigen, andere Foren-Anfragen von früher oder wie bei dir Unfallberichte) - bei dir dann ja leider erst nach dem Kauf.
    Wenn ich das Geld hätte würde ich mir nur ein Neu-Flugzeug holen... habe ich leider nicht, also muss ich mir jedes Angebot 3-mal anschauen.

    Alles Gute,

    Michael

  • Die Rechtslage sollte ähnlich der beim Autokauf sein. Der Verkäufer hat demnach keine Chance. Anzeige wegen Betrug würde ich in jedem Fall stellen bei der Schadenshöhe.

    Aber: Vor Gericht und auf hoher See...

    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Der Verkäufer hat demnach keine Chance.
    Ja, so sieht meine Anwältin das auch und die Rechtssprechung ist eindeutig.

    Der Flieger wurde belegbar als "unfallfrei" auf Flugzeugmarkt.de beworben. Für die Feststellung eines arglistigen Verhaltens genügt, dass ein Verkäufer gegenüber einem Käufer Angaben „ins Blaue hinein“ macht, die sich hinterher als falsch herausstellen.
    Aufgrund der Angabe "unfallfrei" durfte ich davon ausgehen, dass das Flugzeug noch keine größeren Schäden erlitten hatte.
    Im Gegenteil: Gerade durch eine Reparatur wird belegt, dass es einen größeren Schaden gab. Ein Unfallflugzeug ist und bleibt ein Unfallflugzeug, auch wenn es noch so fachgerecht repariert wurde. 
    Und als Unfall wird alles gewertet, was über einen Bagatellschaden hinaus geht.
  • herrma schrieb:
    Das Inserat habe ich ausgedruckt und es ist unstreitig, dass der Flieger explizit als "unfallfrei" beworben wurde. 
    Wenn du die Annonce zusammen mit dem Unfallbericht vorlegen kannst, dann sollte die Zeugenaussage der Ehefrau  keinen Pfifferling wert sein, jedenfalls wenn der RIchter halbwegs bei Groschen ist.
  • Drücke Dir die Daumen und würde mich freuen, dich bald mal wieder zu sehen. Weihnachtsfeier am 7.12.?

    Gruß Loddel

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