Hohe Tauern Nord-Süd Korridore

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  • Auf der Webseite von LOWZ habe ich durch Zufall den Hinweis gelesen, daß für den Überflug Hohe Tauern nur zwei Korridore genehmigt sind. Auf der ICAO Karte von austro control finde ich keinerlei Hinweis. In der AIP Austria habe ich nichts gefunden.

    Wo kann ich denn diese Sache nachlesen?

  • de.m.wikipedia.org/wiki/Nationalpark_Hohe_Tauern#/media/Datei%3ANationalpark_hohe_tauern.png



    Der Grossglocknerstrasse folgen oder westlich bei Matrei. 

  • Von mir gelöscht, war ein Missverständnis.
  • Ich war da zwar noch nicht, hätte aber laut Icao-Karte nichts entdecken können warum ich mich dort nicht frei bewegen soll. Was sind denn die Konsequenzen wenn ich die mir unbekannten Routen nicht einhalten?

    Machmal bekommt man echt Angst was man alles falsch machen kann weil man die entsprechenden Informationsquellen nicht kennt. Ständig wird was neues aus dem Hut gezaubert. Kein Wunder wenn dann nur in der bekannten Umgebung geflogen wird.

    Nirgendwo gibt es gesammelte Infos welche Quellen für den Flug in einem Land herangezogen werden müssen um alles richtig zu machen. Das gilt für Deutschland genauso.

    Es kann doch nicht sein, dass man relevante Infos aus Foren ziehen muss.

  • Die Nord / Süd und  West Ost  Flugrouten folgen eher den empfohlenen Wetterflugrouten.  Meistens sind unten die bekannten Passstraßen für die Autos. 

    Man hat den Vorteil das man eine Wetterinfo für die Flugroute bekommt. Außerdem gibt es Notlandemöglichkeiten genug. 

    Hat man keine Wolken kann man in 13000 ft einfach über alles ( kleine Ausnahmen ) drüber weg. Es fliegt sich dann aber auch manchmal über Täler da würde man im Notfall unten erst mal suchen müssen, ggfs. sich durch die Natur kämpfen. 

    Als Beginner immer diesen Routen folgen und da mal ein bisschen abkürzen in den Kurven. 

    Das man die (Natur-) Schutzgebiete beachten muss ist ja klar. Sind ja in unseren Karten eingezeichnet. Ich fliege da auf keinen Fall rein. 

    Das sieht  beim Groß Glockner dann aus wie ein Korridor. Einer Westlich und einer östlich nach Süden runter. 

    Wer über Heiligenblut fliegt,  unten Groß Glockner Hochalpenstrasse, muß bis auf 12 000 ft steigen um sicher über den Pass zu kommen.  

    QDM  

  • Hallo QDM, wenn du in Schutzgebiete auf keinen Fall einfliegst, dann sind z.B. die Ostfriesischen Inseln für dich komplett Tabu. Sie liegen alle in einem ganzjährig geltenden Schutzgebiet.

  • hips schrieb:
    Was sind denn die Konsequenzen wenn ich die mir unbekannten Routen nicht einhalten?
    3′630 Euro. - Der Versuch ist strafbar.

    http://aeroclub-kaernten.at/images/pdfs/Flugbeschraenkungen_National-Biosphaerenpark-Kaernten.pdf

    (Seite 8)

  • Ganz fudamentalistisch und talibanartig stellen manche Ämter übertriebene Gesetze auf, erfinden selber drakonische Strafen, stellen selber Leute an diese du verhängen, urteilen selber über die anwendung und scheren sich nicht mal um die Information.

    Rein rechtlich sind wir nur dem AIP was schuldig. 

    Gut organisierte Vereine hätten genügend spielraum für Stellungnahmen, Protestschreiben und nötigenfalls Musterprozesse.

    Fast alle Verbotszonen sind zu gross und zu hoch.

    Übertretungen sollten grundsätzlich nur von der Luftfahrtbehörde verhängt werden. 

    Der Förster darf eventuell der Behörde ein Antrag zur verhängung ausstellen. 

    Das Geld soll sicher nicht zum Naturpark zufließen.

  • Das Thema hatten wir schon einmal - guckst Du:

    https://www.ulforum.de/ultraleicht/forum/1_allgemeines-und-aktuelles/7877_interaktive-onlinekarte-vfr-austria

    In Österreich unterliegst Du bei den Nationalparks eben auch dem dortigen Naturschutzrecht und es gibt wohl dort leider keine Verpflichtung oder den Willen sich diesbezüglich mit den dortigen Luftfahrtbehörden abzustimmen und diese Gebiete zwingend in den Karten entsprechend auszuweisen. Aber selbst wenn die etwas ausweisen wollten, wäre es nur mit einem Texthinweis möglich. Ansonsten müßte dafür ja eine neue Art von Luftraumklasse erst geschaffen werden.

    Wenn Du mit dem Auto die von Kufstein nach Innsbruck fährst, hast Du ja auch die hinlänglich bekannten Sektorgeschwindigkeitsüberwachungen nach dem sog. IG-L (Immissionsgesetz Luft), was Dir deutlich höhere Strafen bei Übertretung einbringt als nach Verkehrsrecht. Also den Ösis ist ihre Natur anscheinend recht heilig. Ich mache da ja selbst deswegen auch gerne Urlaub.

  • Nein, Flugzeuge unterliegen NUR dem AIP. Ich bin zB nicht verplichtet zu schauen ob ich villeicht bein überflug von Castropp Rauxell villeicht gegen ein Emissionsgesetz verstosse, veil ich ohne Euro6b cat fliege. 

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