Medical Laufzeit

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Liebe Kranichinnen, liebe Kraniche !

    Mein Fliegerarzt gibt mir ( Jahrgang 1947 ) nur noch für ein Jahr das Tauglichkeitzeugnis

    und hat LAPL eingetragen. Ich bin aber kein LAPL Lizensierter, sondern UL Pilot. Auf

    meinen Widerspruch bezieht er sich erneut auf LAPL und auf mein Alter. Diese Auffas-

    sung kommt ihm und seinen wirtschaftlichen Interessen deutlch entgegen, mir weniger.

    Wo kann ich Hinweise darauf finden, daß auch für Auslaufmodelle eine zweijährige Me-

    dical den gesetzl. Vorschriften entspricht ? Danke für Eure Rückmeldung - Roland

  • hallo Roland

    das ist falsch was dein Doc gesagt hat.

    Tauglichkeit: LAPL ist ausreichend. Damit gilt das Tauglichkeitszeugnis 5 Jahre bis zum 40. Lebensjahr, danach muss der Pilot alle 2 Jahre zur Wiederholungsuntersuchung.

    Quelle Daec.

    Gruss

    Heiko

  • Er kann natürlich nicht die Laufzeit mit der Begründung „du bist alt“ einschränken. 

    Wenn er jedoch medizinische Gründe anführt, liegt es in seinem Ermessen mit einen TML Eintrag die Laufzeit zu verkürzen. 

    Wenn du die Verkürzung nicht akzeptieren willst, kannst du einen anderen Arzt aufsuchen, aber du weißt ja wie das mit den Krähen ist...

    ralf

  • Ich (59 Jahre alt) habe bei mir nachgesehen: LBA-Bescheinigung Medical Certificate für Klasse 2 / LAPL. Unter Punkt IX ist bei Klasse 2 Untersuchungsdatum + 1 Jahr eingedruckt während es bei LAPL (steht unten drunter) Untersuchungsdatum + 2 Jahre sind. So sollte auch bei Dir sein. Sieh′ doch mal bitte nach was bei Dir steht.

    VG

    Thomas

  • Hallo Roland ,

    willkommen im Club der "Ü - 70 er" !  Da werden schon strengere Maßstäbe an Deine "körperl.  Fähigkeiten" angelegt.

    Lt. EASA - Tauglichkeitstabelle wird nur zwischen "Klasse 1" , "Klasse 2" und "LAPL" unterschieden. Der "UL-Pilot" wird  hier  nicht erwähnt , somit gelten für Dich (und alle UL-Piloten) zumindest die "LAPL"-Anforderungen.

    Zu der zeitl. Einschränkung Deines "LAPL-Medicals" : Standart - Gültigkeit wäre bei Deinem Alter 2 Jahre , aber Abweichungen hiervon sind natürlich möglich. Dein "LAPL" hat eventuell unter der Rubrik " XIII Einschränkungen " einige Abkürzungen stehen. Unter der Rubrik "Bemerkungen" (letzte Seite) sollte dazu ein kurzer Hinweis stehen , eventuell mit der Angabe des gültigen Aktenzeichens . Dieses AZ beinhaltet den bei Dir festgestellten Befund , der mit der Kopie Deines neuen "LAPL′s" an das LBA gegangen ist. Versuche eine Kopie des Befundes zu bekommen (nicht beim LBA! ), dann weist Du zumindest wo Deine "Schwachstellen" sind oder vermutet werden. Eine nachträgliche Änderung oder Löschung der Eintragung halte ich nach dem Vorliegen des Befundes beim LBA für ausgeschlossen (Ü-70 !!). 

    Für zukünftige Untersuchungen solltest Du Dich vorher mit der EASA -Tauglichkeits - Tabelle vertraut machen. Hier -  die aus meiner Sicht -  für die "Ü-70 er" wichtigsten Punkte: Diabetes ( HBA1c-Wert ermitteln , über 6,5 wird es "eng", ab 7,5 droht das "AUS"). Augen ( Sehschärfe 0,5 bzw. 0,7) . Hörfähigkeit ("Befriedigende Hörfähigkeit"). Herz + Kreislauf (evtl. vorher bei Deinem Hausarzt kardiologische Untersuchung vornehmen und auch dort Belastungs-EKG durchführen). Diese Untersuchungen solltest Du ca. 6 Wochen vor (!!) der eigentlichen fliegerärztlichen  Tauglichkeitsuntersuchung vornehmen und die Ergebnisse dann dort vorlegen. Und bloß nicht bei Deinen Untersuchungen erwähnen , dass das für den Erhalt Deines Pilotenscheins erforderlich ist.

    Viel Spass , Sierra1101

  • Ich bin Typ II Diabetiker, 58 Jahre und bei mir ist das Medical jeweils "nur" 12 Monaten gültig.

  • Lindoriel schrieb:
    Untersuchungsdatum
  • Lieber Thomas !

    Sorry, daß ich erst heute antworte.....

    Es ist so, wie Du es beschreibst, Danke für Deine Mühe !

    Aber: IX Ablaufdatum dieses Zeugnisses

               Klasse 2

               03/12/2019

               LAPL

               03/12/2019

    Ich kann es Dir mit einer mail schicken, wenn es Dich interessiert !

    Liebe Grüße !

    Roland

  • Hall, Sierra 1101 !

    Treffer !

    XIII  :  V D L aber unter

    Bemerkungen : Kein Eintrag

    Also ist VDL eine Ein- oder Beschränkung meiner "Tauglichkeit".

    Deinen sonstigen Empfehlungen werde ich folgen und mir von

    Fachärzten die Seh-, Höhrfähigkeit bescheinigen lassen und beim

    Hausarzt das Belastungs EKG und Blutuntersuchung durchführen.

    Du hast mir sehr geholfen - Klasse !

    Liebe Grüße aus Wuppertal - Roland

  • servuswas ich aber nicht verstehe

    das mit dem Klasse 2 ist ja ok

    aber das er Dir kein Lapl ausgestellt hat ist schon komisch.

    Gruss

    Heiko

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