Fliegen in den Wintermonaten

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Liebe Kameradinnen, liebe Kameraden !

    Vor fünfzehn Monaten bekam ich meine UL Lizens - das tolle Gefühl

    kennt Ihr ja alle ! Wegen einer LAPL Ausbildung habe ich kaum eine

    Stunde in meinem vertrauten C 42 gesessen und nun ist es tiefster

    Winter. Meine Pflichtstunden als PIC für den Lizens Erhalt möchte ich

    gerne in den nächsten Monaten machen. Wer vermietet mir dazu

    sein C 42 ?  Es wird viel von Charter geschrieben und viel angeboten.

    Heute sollte ich einer Haltergemeinchaft beitreten, um alleine fliegen

    zu können. In einem Verein bin ich nicht. In der Hoffnung auf einen

    verwertbaren Fingerzeig auf eine Chartermöglichkeit grüße ich Euch

    aus der Stadt der Schwebebahn ! Roland

  • Wuppertal?

  • Hallo Roland,

    >
    > ...in meinem vertrauten C42...
    >

    Eine C42 ist _weiblich_  -  wie (fast) alle Boote und Flugzeuge.

    Ich denke, darauf sollte man schon achten, wenn man jemanden
    sucht, der einem seine "Geliebte" überlässt ;-)))


    BlueSky9




  • Roland Ibing schrieb:
    Es wird viel von Charter geschrieben und viel angeboten.

    In der Hoffnung auf einenverwertbaren Fingerzeig auf eine Chartermöglichkeit grüße ich Euch

    Ja was denn nun? Es wird viel angeboten, wo kann man chartern?

    Was passt bei den vielen Angeboten nicht?

    Tom

  • Die SEP- bzw. TMG-Stunden, die Du mit Deinem LAPL fliegst, werden zum Lizenzerhalt für UL angerechnet. Du brauchst dann nur noch den Übungs/Überüprüfungs/Check/WasAuchImmerSichDieJuristenGeradeMalWiederHabenEinfallenLassenUmDasKindDiesmalRichtigZuBenennenWeilSonstJaIrgendeinerWasFalschVerstehenKönnteUndDannBrächeDieAnarchieAus-Flug mit Fluglehrer alle 2 Jahre auf UL.

  • Zählen denn auch die Ausbildungsstunden für den LAPL, oder erst nach Scheinerhalt?

  • Es zählen die Stunden als PIC. Bei Schulungsflügen mit Lehrer ist der Lehrer PIC, bei Soloflügen ist der Schüler SPIC, was in dem Fall mit PIC gleichzusetzen ist.

  • Die Prüfung zum LAPL ist eine Befähigungsüberprüfung.
    Mit einer Befähigungsüberprüfung auf SEP, TMG oder UL gilt der UL Schein als 24 Monate ausübungsberechtigt.

    Daher spare ich mir die Flüge mit Fluglehrer und mache ich alle zwei Jahre eine Befähigungsüberprüfung auf SEP oder TMG und habe dann zwei Jahre alle Scheine (LAPL(A) mit SEP und TMG, SPL) geklärt, egal wieviel Stunden ich auf welchem der Typen habe.

    Gruß,

    Steffen

  • Ich habe mich eh schon häufiger gefragt, warum die Leute, die eigentlich sowieso nicht fliegen und krampfhaft versuchen kurz vor knapp ihre 12 Stunden zusammenzubekommen, nicht einfach die Berechtigung ablaufen lassen und dann den Flug mit Prüfer machen.

    Ist auch noch deutlich preiswerter als zig Stunden "sinnlos" in der Gegend rumfliegen, um die fehlenden Stunden zu bekommen.

  • Schnickes schrieb:
    nicht einfach die Berechtigung ablaufen lassen und dann den Flug mit Prüfer machen.
    Das amg vielleicht deutlich preiswerter sein, aber dank mangelnder Praxis könnte es durchaus passieren, daß der Prüfer das dann doch nicht unterschreibt. Klar sind 12 Stunden eigentlich auch zu wenig, um im Training zu bleiben, aber besser als gar nichts.

    Selbst bei uns im Verein ist es schon passiert, daß sich jemand so die Berechtigungen für alle möglichen Flieger erhalten wollte und am Ende der Vereins-FL nicht unterschrieben und Termine zur Nachschulung angesetzt hat.

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