• Hallo Piloten,

    mich würde mal interessieren wie führt ihr euer Flugbuch. Nur normal, dass heißt in einem Heft oder auch in einem elektronischem Flugbuch. Wenn ja, wleches ist empfehlenswert ?

    Matthias
  • Das elektronische Flugbuch ist leider amtlich nicht anerkannt. D.h. für den Flugstundennachweis musst Du das Papierbuch führen. Deshalb hat sich für mich das elektronische erübrigt.
    Je nach Ausführung hat das elektronische den Vorteil, daß es Dich erinnert. Z.B. ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind für Passagierflüge, ob die Rechte aus der Lizenz noch wahrgenommen werden dürfen (Checkflug, Medical), ob die Lizenz verlängert werden muß, welchen Übungsstand Du aufweist ...
    Insofern ist es eben auch nicht sinnlos.

    Gruß
    Achim
  • Achim schrieb:
    Das elektronische Flugbuch ist leider amtlich nicht anerkannt.

    Das stimmt so nicht ganz.
    Der unsägliche Bund/Länder-Fachausschuss-Luftfahrt hat auf seiner Herbststagung zurechtgesponnen, dass (nicht nur) Flugbücher handschriftlich in gebundener Form zu führen seien, ungeachtet der klaren Gesetzeslage.
    Dieser "Beschluss" wurde dann von den Luftämtern und RPs per Brief lediglich an die Vereine weitergeleitet.
    Soweit hat dieser Beschluß eigentlich keine Rechtskraft, denn dazu bedürfte es zumindest einer Veröffentlichung als NFL II, wahrscheinlich aber sogar einer konkreten Gesetzesänderung.

    Zur Zeit laufen massive Interventionen der DFS, die ja bekanntlich selbst ein elektronisches Flugbuch "AVIATOReLogbook" vermarktet. Auf der Aero konnte ich mit einem Mitarbeiter der DFS sprechen, der sich wenig schmeichelhaft über die Kompetenz des Fachausschusse äußerte.
    Die DFS wird auf den Seiten des Aviation Shops mitteilen, wie diese Verhandlungen ausgehen.

    Der einzige Grund dieser Forderung des Fachausschusses sei, dass so die Möglichkeit der Fälschung von Einträgen unterbunden werden können, bzw, dass man diese auch als solche erkennen könnte.
    Das ist nätürlich völliger Blödsinn. Der Fachausschus hat nämlich völlig vergessen, dass im Regelfall eine Flugbewegung vier- bis fünfmal unabhängig aufgezeichnet und auch ausgewertet wird:

    1. Hauptflugbuch des Startplatzes
    2. Hauptflugbuch des Landeplatzes
    3. Bordbuch
    4. pers. Flugbuch
    5. bei Vereinsfliegern auch noch eine Abrechnungskladde

    Warum hier ausgerechnet die handschriftliche Führung des pers. Flugbuches mehr (Fälschungs)sicherheit bringen soll, wissen wohl nur die Fachleute des Ausschusses.

    Michael

    PS: Wer Lust hat, liest das.
  • Auf der Basis von "stimmt so nicht ganz", "bedarf wahrscheinlich sogar einer Gesetzesänderung" würde ich keinen Prozess führen wollen. Ergo gilt für mich - wie in der Rechtslage zur Dokumentation in der Buchhaltung auch: nur Handschriftlich ist zur Zeit gültig. Das mag sich (hoffentlich bald) ändern.

    Wer zum Thema eine Umfassende Information haben will, der kann eine Veröffentlichung aus dem Aerokurier von Anwalt Döring hier nachlesen:
    http://www.aerokurier.de/de/general-aviation/praxis-tipps/klassisches-flugbuch-kontra-elektronischen-aufzeichnungen.19346.htm

    Gruß
    Achim
  • Neben dem Führen der handschriftlichen Aufzeichnungen im klassischen Flugbuch habe ich mir ein kleines xls (bzw. OpenOffice Calc) gebastelt, weil ich zu faul zum Rechnen bin :) Und die 90-Tage-Regel für Passagierflüge checkt′s mir auch gleich noch mit. 

    Yep, damit mache ich die Aufzeichnung doppelt. Tut mir aber nicht weh, weil ich mich gerne mit der Materie beschäftige.

    Gruß Frank
  • Achim schrieb:
    Ergo gilt für mich - wie in der Rechtslage zur Dokumentation in der Buchhaltung auch: nur Handschriftlich ist zur Zeit gültig.
    Das ist definitiv nicht richtig, sofern das Buchhaltungsprogramm die Vorgaben der GoB-Richtlinien erfüllt. Aber das tun mittlerweile alle...
    Im Gegenteil, eine rein elektronische Buchhaltung stimmt jeden Betriebsprüfer freundlich ;-)

    Michael

    PS: Ich führe mein Flugbuch schon seit Jahren elektronisch. Nicht ein Mal hat auch nur irgendeine Behörde die Vorlage unterschriebener Ausdrucke beanstandet. Übungsflüge, Einweisungen etc. lasse ich mir auf einem separaten Formular bestätigen, was ich meinen Lizenzen beihefte.
    Solange keine NFL II oder Gesetzesänderung erscheint, werde ich das auch nicht ändern. Außerdem bin ich fest überzeugt, dass sich die DFS duchsetzen wird!!
  • Mensch Michael, Du bist aber auch ein echter Korinthenkacker. Versuch doch mal, dem Finanzamt gegenüber eine in Excel ausgefüllte Liste als Kassenbuch einzureichen. Das akzeptieren die nach wie vor nur handschriftlich. Das, und nur das, habe ich gemeint. Genau wie dort argumentiert das Amt, daß bei einer per Software ausgefüllten Tabelle eine nachträglichen Änderung und damit einer Manipulation Tor und Tür geöffnet sei. Darum geht es doch in der Argumentation.

    Gruß
    Achim
  • Achim schrieb:
    Mensch Michael, Du bist aber auch ein echter Korinthenkacker. Versuch doch mal, dem Finanzamt gegenüber eine in Excel ausgefüllte Liste als Kassenbuch einzureichen.
    Jetzt muss ich mal Michael zur Seite springen: "Buchhaltung" ist nicht gleich "Kassenbuch".

    Auch ist Excel ein Tabellenkalkulationsprogramm und kein Buchhaltungsprogramm. Und Beamte irren sich auch oft...
  • Irgend wie hatten wir das schon mal!
  • Achim schrieb:
    Das, und nur das, habe ich gemeint.
    Es tut mir wirklich leid, aber für mich steht die Semantik Deines 2. Postings in keinem erkennbaren Zusammenhang mit dem, was Du zuletzt als erklärende Erläuterung dazu geschrieben hast.
    Mag sein, dass es vielleicht daran liegt, dass ich ein Korinthenkacker bin?!

    Michael
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
55.7 %
Ja
44.3 %
Stimmen: 228 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 37 Besucher online, davon 1 Mitglied und 36 Gäste.


Mitglieder online:
möchtesogern 

Anzeige: EasyVFR