Achim schrieb:
Das elektronische Flugbuch ist leider amtlich nicht anerkannt.
Achim schrieb:Das ist definitiv nicht richtig, sofern das Buchhaltungsprogramm die Vorgaben der GoB-Richtlinien erfüllt. Aber das tun mittlerweile alle...
Ergo gilt für mich - wie in der Rechtslage zur Dokumentation in der Buchhaltung auch: nur Handschriftlich ist zur Zeit gültig.
Achim schrieb:Jetzt muss ich mal Michael zur Seite springen: "Buchhaltung" ist nicht gleich "Kassenbuch".
Mensch Michael, Du bist aber auch ein echter Korinthenkacker. Versuch doch mal, dem Finanzamt gegenüber eine in Excel ausgefüllte Liste als Kassenbuch einzureichen.
Achim schrieb:Es tut mir wirklich leid, aber für mich steht die Semantik Deines 2. Postings in keinem erkennbaren Zusammenhang mit dem, was Du zuletzt als erklärende Erläuterung dazu geschrieben hast.
Das, und nur das, habe ich gemeint.
Aktuell sind 37 Besucher online, davon 1 Mitglied und 36 Gäste.