SPL und Finanzamt

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  • Kauf Dir lieber eine ferngesteuerte Drohne, da bekommst Du für den Bruchteil des Geldes, das Du für SPL und Flugzeug ausgeben möchtest, ein Top Gerät samt Foto und allem was dazu gehört!
    Ich denke wenn man so mit dem Gedanken spielt alles aufzurechnen und ggf. auf die Allgemeinheit abzuwälzen, dann ist das sicher die bessere Alternative! Sorry, aber ich habe gerade einen dicken Hals!

    Bernd

  • Kauf Dir lieber eine ferngesteuerte Drohne, da bekommst Du für den Bruchteil des Geldes, das Du für SPL und Flugzeug ausgeben möchtest, ein Top Gerät samt Foto und allem was dazu gehört!...

    https://www.lily.camera/
  • Bernd, schlimmer finde ich da schon eher sowas oder das hier. Wessen Knecht ist jemand, der neben seinem Mandat, 10x mehr Einkünfte aus sog. "Nebentätigkeiten" bezieht? 

    Gesetze sind zur Legitimation nicht zur Gerechtigkeit da....
  • Ich habe einen Bekannten, der hat genau so argumentiert: Er würde mit seinem Flieger (in seinem Fall ein Heli) Geschäftstermine wahrnehmen und Fotos für seine Firma schießen.

    Dummerweise ist er dann ziemlich reingefallen mit dem sogenannten "geldwerten Vorteil". Denn da der Heli im Besitz der Firma war, und er den Heli gelegentlich auch privat nutzte (was man dem Bordbuch ja entnehmen kann), musste er den geldwerten Vorteil versteuern, was in diesem Fall gleich mal ein paar Tausend Euro pro Monat waren. Somit ging der Schuss nach hinten los.

    OK, ein Heli ist jetzt etwas teurer als ein UL, aber das Prinzip ist das gleiche wie bei einem Firmen-PKW, den man auch privat nutzt. Da muss man auch den geldwerten Vorteil pauschal mit 1% des Bruttolistenneupreises pro Monat versteuern. Und das ist bei einem UL, auch wenn gebraucht gekauft, nicht gerade wenig.

    Ich würds lassen.
  • Dann muß man sich ein altes C 42 A Modell holen. Die gab es damals noch mit preiswerten D-Mark Preisen zu kaufen. 
    Das wird dann als Berechnungsbasis genommen. 
    Schon mal aufgefallen das Geschäftsleute jetzt ,mit alten Mercedes Stinkern rumfahren ? 
    Da geht das genauso. 
  • Das mit dem geldwerten Vorteil habe ich von einem Freund auch schon gehört. Er hat sich eine SR22 gekauft, um damit geschäftliche Termine wahrzunehmen. Nach langem hin und her hat das Finanzamt die Kosten für den Flieger als Betriebsausgaben akzeptiert. Jedoch muss er seine Flüge gesondert dokumentieren (z.B. Nachweispflicht für jeden einzelnen Geschäftsflug). Gilt die 1%-Regelung nicht ausschließlich für Kraftfahrzeuge?
  • Teejay:..."Natürlich kann der Flieger der Firma gehören, seit wann darf eine Person
    (juristische oder natürliche)  keinen Flieger besitzen? Oder für
    jemanden eine Ausbildung bezahlen? Wird täglich so bei
    (Geschäfts-)Autos, Ausbildungsberufen oder innerbetrieblichen
    Fortbildungen praktiziert. Ich lasse das Finanzamt doch nicht in mein
    Unternehmen reinreden, was ich meinen Mitarbeitern für Aus- oder
    Weiterbildung gewähre?"...


    Das ist das Problem vieler Ratschäge von Pseudoexperten: Theorie und Praxis.
    Natürlich kann jemand theoretisch aus dem Flugzeug springen, wer wollte ihn daran hindern:... ′wo steht das ???′..
    Wenn er aber praktisch keinen Fallschirm (Praxis) dabei hat, wird das Unterfangen böse enden.

    Das Gleiche bei der oben von Teejay geäusserten Theorie. Man kann, natürlich. Aber wenn man derartigen Erwägungen folgt, darf man sich nicht wundern, wenn am Ende der "Fallschirm" fehlt, sprich, das Finanzamt die ganze Steuersparstrategie verwirft (Praxis). Und dann wird es teuer.

    Und: Steuern sparen kann nur, wer Einkommen hat.
    Und da gilt: Nicht gehabter Aufwand ist billiger als Kosten abschreiben.

    QDM:..."Dann muß man sich ein altes C 42 A Modell holen. Die gab es damals noch mit preiswerten D-Mark Preisen zu kaufen. 
    Das wird dann als Berechnungsbasis genommen. 
    Schon mal aufgefallen das Geschäftsleute jetzt ,mit alten Mercedes Stinkern rumfahren ? 
    Da geht das genauso. "...


    Naja...,QDM.
    Der Zusammenhang liegt darin, dass die Leute einen Top-restaurierten Oldtimer fahren, den für horrendes Geld instandsetzen, diese Kosten abschreiben und damit die Einkommensteuer drücken. Gleichzeitig fahren sie ein Super-(altes)-Auto mit erheblichen Aufmerksamkeitswert. Und: Die "geldwerte Eigennutzung" von i.d.R. 1 % vom Kaufpreis, wird vom damaligen Preis in DM gewertet. Z.B. Mercedes 300 SL, damals vielleicht 35.000 DM Neupreis, also heute 17.500 €, ergo 175 € p.M. Belastung.
    Dafür kann man 3 - 4 dicke Audis oder BMW usw. für fahren
  • @DAL: Bitte lass doch das Wischi-Waschi. Was möchtest Du sagen? Dass Flugzeuge oder Luftsportgeräte keinen Firmen gehören dürfen? Natürlich dürfen die das! Die meisten ULs die ich fliege oder geflogen habe waren auf juristische und nicht natürliche Personen angemeldet. Und selbstverständlich führt (sollte) eine Flugschule sauber Ihre Bücher und holt sich in der Regel nicht nur die Energiesteuer, sondern auch alle Ausgaben für Landungen, Inspektionen, Werkstattaufträge etc. wieder. Genauso wie Unternehmen das für Luftbilder für Ihre Betriebsausgaben machen dürfen. Und man kann sogar die Ausbildung als Betriebsausgabe deklarieren, wenn man das richtig macht.

    Geh mal bitte in Dich bevor Du mich hier als Pseudoexperte titulierst. Und habe ich nicht als erster hier von dem geldwerten Vorteil gewarnt? Das ist nämlich worüber die meisten darüber stolpern, weil die Ihre Dokumentationspflichten nicht nachkommen. Ich verkaufe zufälligerweise genau eine Software für Flugschulen und Charterbetriebe, die sowas leistet. Du darfst mir also in dieser Hinsicht gerne Glauben schenken.

    Dass QDM in dieser Hinsicht Quark schreibt, da brauchen wir nicht drüber zu diskutieren.
  • Teejay, was Du da schreibst ist für einen reinen Flugzeug-benötigenden Betrieb, wie eine Airline, Flugschule usw. völlig in Ordnung, sofern der Hintergrund stimmt.
    Aber hier hat einer gefragt, ob man denn mit der total "neuen" Geschäftsidee des Luftbild und Rundflügeanbietens, Ausbildung und Gerät "absetzen" kann. Darum geht es.

    Ich hatte mal Finanzierungsanfragen von einer Frau mit kleinem Einkommen, die auch keinen Schein hatte, deren Mann aber dafür arbeitslos war, vom Hintergrund her unfinanzierbar und über seine Angetraute einen Rundflug- und Luftbilder-Betrieb eröffnen wollte.
    Das war genauso unmöglich. Also: 1. Unfinanzierbar und 2. nicht darstellbar beim Finanzamt.
  • ch hatte mal Finanzierungsanfragen von einer Frau mit kleinem Einkommen, die auch keinen Schein hatte, deren Mann aber dafür arbeitslos war, vom Hintergrund her unfinanzierbar und über seine Angetraute einen Rundflug- und Luftbilder-Betrieb eröffnen wollte.
    Das war genauso unmöglich. Also: 1. Unfinanzierbar und 2. nicht darstellbar beim Finanzamt.

    Das kommt der Sache doch schon näher. Mit diesem Beispiel - Stichwort Darstellbarkeit - liegen wir beide dakor. Das FA ist nämlich auch nicht blöde. Wer natürlich so dämlich ist und firmenmäßig etwas über seine eigene Frau, Eltern etc. laufen lässt, der hat nix besseres verdient. Anders sieht es aus, wer das Ganze über mehrere (Kapital-)gesellschaften macht, das entsprechende Kleingeld hat und als angestellter Geschäftsführer der nach aussen operierenden Handelsfirma nicht gleichzeitig auch deren Hauptgesellschafter ist. Es gibt da noch ein paar mehr Dinge hinsichtlich In-Sich-Geschäfte zu beachten, aber mehr mag ich nicht mehr dazu schreiben. Dazu gibt es die entsprechenden Fachleute, die sich mit der Materie auskennen.
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