SPL und Finanzamt

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  • Hallo an euch alle. Ich hoffe jemand kann mir helfen. 
    Ich habe eine Werbefirma seit gut 10 Jahren und wurde schon oft von Kunden angesprochen wg. Luftbilder etc. 
    Jetzt habe ich mir überlegt dass ich ja einen SPL machen könnte um den Kunden gerecht zu werden und ein neues Produkt mit aufnehmen kann, Luftbilder, Werbeflüge etc. 
    Hat einer von euch Erfahrung ob das Finanzamt da wg. Weiterbildung oder in die Richtung Probleme gemacht hat? 
    Den UL Schein würde ich gerne absetzen und später auch ein eigenes UL mit Werbung etc. betreiben wollen. 
    Vg. Mark
  • wenn du das beim FA durchboxen kannst und nicht schon vorher am Thema "Liebhaberei" scheiterst, sag mir Bescheid und ich ziehe in Deinen Landkreis! ;-)
  • Ich habe mir ähnliche Fragen gestellt. Grundsätzlich ist das möglich. Da es aber tatsächlich sehr auf Details ankommt, lasse ich mir dazu von einem Fachanwalt ein Gutachten erstellen. Da sieht man dann, worauf man achten sollte, damit das Unternehmen nicht im Nachhinein als "Liebhaberei" abgetan wird und man Rückwirkend z.B. den Umsatzsteuervorabzug nachzahlen muss. In der Fachpresse inseriert regelmäßig "Fliegende Juristen und Steuerberater". Gerade wenn die eigene Firma mit hineingezogen wird, sollte das Projekt wasserdicht gemacht werden.
    Die Adresse meines Fachanwaltes kommt per PN
    Bernhard
  • Ich fress einen Besen samt Stiel wenn Du es schaffst, daß das FA Deinen SPL bezahlt, da wird Dir auch kein Anwalt oder Steuerberater bei helfen.
    Wenn Du dann einen Flieger hast und glaubst, daß das FA ALLE Kosten anerkennt, dann nur wenn auch der Umsatz dazu passt.

    Ehrlich gesagt ist das mit Luftbildern allein kaum machbar.

    Gruß, Stefan
  • Der Trick: Das Gewerbe muss eine juristische Person, sprich GmbH oder Ltd sein und Du musst deren Angestellter sein. Mehr kann Dir ein guter Unternehmensberater und/oder ein wirklich guter Steuerberater mit Sinn für Kreativität (das haben nicht viele!) sagen.

    Und spar Dir das Geld für ein sinnfreies Gutachten... was immer das auch begutachten will...

    @postbote: Such Dir schonmal einen Besen aus ;-)
  • Mehr kann Dir ein guter Unternehmensberater und/oder ein wirklich guter Steuerberater mit Sinn für Kreativität (das haben nicht viele!) sagen.
    @mark1603 : Nicht vergessen bei dieser Sorte Kreativlinge im Vorwege die Haftungsfrage zu klären, denn wenn der Tipp dann erst mal nach hinten los geht ...

    Bye Thomas

  • Hallo Thomas, Haftung? Die gibt es bei Steuerberatern nirgends. Selbst wenn diese nachweislich etwas Falsches machen oder eben nicht machen, berufen sie sich immer darauf, dass diese nur die von Dir vorgelegten Belege oder Buchhaltung verwenden. 

    Du bist als Unternehmer - egal was immer Du auch machst - immer in der Haftung. Die richtige Frage ist, wie kannst Du diese Haftung minimieren? Und da gibt es sehr wohl diverse und legale (!) Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Nur rein aus gewerblichen Gründen das anzufangen ist wirtschaftlich wohl nicht abbildbar... weder mit noch ohne FA. Unabhängig von der Anzahl der Berater. Da suchst du dir eher einen Piloten der dir eine Rechnung schreiben kann. Dann hast du auch Zeit zum fotografieren.

    Wenn es ein FA-finanziertes Hobby werden soll... dann musst du dir wohl ein paar außerordentliche Geschichten einfallen lassen oder einfach den Ball flach halten.
  • TeeJay Die gibt es bei Steuerberatern nirgends.
    Na, dann sollte mark1603 sich auf all Fälle einen ganz doll

    wirklich guter Steuerberater mit Sinn für Kreativität
    suchen.

    Bye Thomas
  • Da haben wir wieder die typisch deutsche Denkweise. Nicht bös′ gemeint Thomas. 

    Natürlich kann eine SPL-Lizenz, genauso wie eine zusätzliche Fluglehrerausbildung und meinetwegen auch noch die Fotodrohne und etwaige Versicherungen alle als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Stell Dir vor, als Unternehmer bin ich sogar verpflichtet meine Bücher ordentlich mit allen Ein- und Ausgaben zu führen. Wenn ein Unternehmen seine Mitarbeiter in IHK Kurse oder Qualifizierungsmaßnahmen schickt, fragt doch auch keiner ob die das dürfen oder nicht. Eine Flugschule holt sich die sogar die Mineralölsteuer vom Sprit wieder, alles legal!

    Bei Einzelpersonen gebe ich Euch aber vollkommen Recht. Da unterstellt ein FA sofort eine Liebhaberei sobald diese nebenberuflich oder dauerhaft mit Verlusten betrieben wird. Wie geschrieben, es ist entscheidend ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt.

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