Fälle in denen der Versicherer nicht zahlt

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  • Immer wieder tauchen Beiträge auf, wo haarsträubende Thesen vertreten werden, die bei dem einen oder anderen zur Verunsicherung führen.

    Wem sind richtige (also kein Amtsgerichtsgedödel) Urteile mit Aktenzeichen bekannt, wo es einem Versicherer tatsächlich gelungen ist, die Leistung erfolgreich zu verweigern oder massiv einzuschränken? Gemeint sind Urteile aus den letzten 10 Jahren.
  • Dazu brauchst Du nur auf juris.de oder vergleichbare Portale zu gehen und dort einfach nur "Luftrecht" oder "Flugunfall" einzugeben.
  • In den letzte 10 Jahren:
    2 Flugunfälle bei uns am Platz:  bei einem hat die Versicherung nur zu 50% erstattet* und beim anderen hat die Versicherung erfolgreich Regress genommen.
    Ein weiterer Unfall wurde von der Versicherung mit voller Schadensübernahme abgewickelt.

    Kein tolle Statistik, oder?
    Aber wahrscheinlich habe ich das alles juristisch nicht verstanden ... nämlich warum dem ersten € fast 30.000,- vorenthalten wurden und der zweite über € 10.000,- an die Versicherung zahlen musste.

    Michael

    *) der anhängige Rechststreit war auf ganzer Linie erfolglos!!
  • @Michael:

    Waren das Haftpflicht oder Vollkasko-Schäden?

    Stefan
  • Postbote schrieb:
    Waren das Haftpflicht oder Vollkasko-Schäden?
    Das waren Kasko-Schäden. Haftpflichschäden unterliegen natürlich aber den gleichen juristischen Konsequenzen.
    Erfahrungsgemäß fallen die Haftpflichtschäden fast ausnahmslos sehr gering aus, denn in der Feldflur, wo eben 99% aller ULs einschlagen, geht meistens nicht allzuviel kaputt.
    Auch gibt es bei den ULern keine verpflichtenden Passagierhaftpflicht mehr, weil nur ein CPL aufwärts Beförderungsverträge eingehen kann und somit bei Personenschäden von Besatzung und Passagieren nunmehr ausnahmslos die Verschuldenshaftung nach § 823 BGB anzuwenden ist. Insofern dürften Regresse in der Haftpflicht eher die fallzahlmäßige Ausnahme sein.

    Wie sich die Versicherungen bei kapitalen Haftpflichtschäden letzlich verhalten, kann man natürlich nicht mit letzter Sicherheit vorhersagen.
    In diesem Zusammenhang warten die Interessierten seit dem 28.11.2008 auf das Erscheinen des Untersuchungsberichts über einen spektakulären UL-Unfall. Hier ist tatsächlich ein Haftpflichtschaden von annähernd einer Millionen Euro entstanden, dessen juristischen Aufarbeitung in Ermangelung eben dieses Berichts bislang noch nicht beginnen konnte.
    Das Unfallmuster war zum Unfallzeitpunkt de facto und de jure nicht zugelassen und hoffnungslos überladen. Insofern wird es hier ein "Grundsatzurteil"* geben, an dem sich ähnliche Prozesse künftig orientieren werden.
    Warum bislang kein Bericht erschienen ist, weiß offiziel niemand so richtig. Einmal war es angeblich so weit, doch dann hatte der Hauptuntersuchungsführer plötzlich einen Herzanfall. Das ist aber auch schon gut 2 Jahre her, über den momentan Stand der Dinge ist mir nichts bekannt.
    Fakt ist aber, dass die deutsche UL-Administration incl. der Rechts- und Fachaufsicht in diesem Zusammenhang ein sehr "problematisches" Bild abgibt, was umso prickelder ist, weil die Unetrsuchung von einer ausländischen Behörde geführt wird.
    Warten wir's ab!!

    Michael

    *) ... und bevor unser Volljurist wieder im Dreieck spring, ich weiß, dass es in unserem kodifizierten Rechtssystem prinzipiell kein Grundsatzurteil gibt, dennoch gibt es auch bei uns, in Bereichen wo die Legislative den aktuellen Herausforderungen - wie fast immer - hinterher hinkt, ein richterliches Fallrecht mit ähnlicher Wirkung.
  • 2 Flugunfälle bei uns am Platz: bei einem hat die Versicherung nur zu 50% erstattet* und beim anderen hat die Versicherung erfolgreich Regress genommen.
    Ein weiterer Unfall wurde von der Versicherung mit voller Schadensübernahme abgewickelt.
    Aktenzeichen?

    Erfahrungsgemäß fallen die Haftpflichtschäden fast ausnahmslos sehr gering aus, denn in der Feldflur, wo eben 99% aller ULs einschlagen, geht meistens nicht allzuviel kaputt.
    Gerade die (Passagier)haftpflicht ist die Versicherung, die die meissten ULer in diesem Zusammenhang interessiert, denn hier ist im Schadensfall seeeehr viel Potential verborgen, jemanden in Hartz IV zu schicken.
    Auf Kasko ist geschissen, die zahlt eh nie. Ich habe erst gar keine abgeschlossen.

    In diesem Zusammenhang warten die Interessierten seit dem 28.11.2008 auf das Erscheinen des Untersuchungsberichts über einen spektakulären UL-Unfall.

    Darauf warte ich auch schon laenger.


    Chris
  • Bei dieser Schadenshöhe von einer Million werden die nichts unversucht lassen, Regressansprüche abzuleiten. Wenn der Flieger ohnehin überladen war, kann ich mir schon denken wie die Sache ausgeht.
  • Aktenzeichen?

    Und noch einmal!

    Aktenzeichen?


  • Auch wenn ich bezweifle, dass Du Dir die Fälle wirklich durchliest und hier nur Wind machst, hier einige nach nur 5 Minuten Recherche (Google ist Dein Freund) in einer im Gegensatz zu juris kostenlosen Urteilsdatenbank:

    http://www.jusmeum.de

    • OLG Brandenburg 12 U 33/09  - grobe Fahrlässigkeit, Gefährdung öffentlicher Sicherheit etc. 
    • OLG Köln 27 U 1/07 - grobe Fahrlässigkeit und Pflichtverletzungen wegen Gewichtsüberschreitung
    • OLG Brandenburg 12 U 82/05 - Grobe Fahrlässigkeit: Vorliegen eines Sorgfaltspflichtverstoßes in besonders schwerem Maße bei Notlandung wegen Treibstoffmangels; Anspruch des Versicherungsnehmers
    Es gibt weitere vergleichbare Urteilsdatenbanken, wo eine Recherche mit ein wenig Engagament und Fleiss ohne Probleme möglich ist. Aus eigener Erfahrung sind mir im Kollegenkreis 2 Fälle bekannt, wo eine Versicherung Leistungen kürzt und es auf einen Vergleich rauslaufen lässt in der Hoffnung die oder denjenigen am langen Arm aushungern zu können. 

    Und Hand auf′s Herz: Von den Urteilen, die zu Ungunsten eines Fliegerkollegen ausfalllen, erfährt man in der Regel auch nichts mehr, weil diese unter den Teppich gekehrt werden oder dieser plötzlich ein anderes Hobby gefunden hat oder gesundheitlich leider nicht mehr fliegen kann oder oder oder...

    Und in den Medien wird sowas schonmal gar nicht objektiv diskutiert. Dort wird nur meist sozialneidisch und in Ermangelung sämtlicher juristischer Erkenntnisse pauschal über Piloten hergerotzt wie z.B. hier
    wo unterschwellig sogar der Vorwurf erhoben wird, durch sein Schweigen (es ist sein gutes Recht!) irgendwelche Ermittlungen zu verzögern. Bei sowas könnte ich mich auch aufregen. Entweder hat die Staatsanwaltschaft was in der Hand oder nicht. Punkt.

  • Aktenzeichen?

    Und noch einmal!

    Aktenzeichen?


    Wenn man selbst zu faul zum suchen ist, schreibt man es einfach doppelt? Sorry, aber das ist ein #megafail

    Sascha
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