Gewichtskontrolle

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  • Also der Beitrag hat einen grünen Daumen. Irgendwer muß also sehen können, was hier steht. Ich gehöre leider nicht zu der Gruppe der auserwählten. Kann man das fixen, bitte? Ich will mich auch vor einer Gewichtskontrolle gruseln... 
  • Ich will mich auch vor einer Gewichtskontrolle gruseln...
    Naja, da braucht man wohl nicht allzuviel Phantasie!
    Wenn PNR3 zweisitig mit seiner Maschine nach einem längeren Flug irgendwo landet, lautet die Formel der Wahrheit:
    Leermasse einer Pioneer 300 mit EZFW + 2 Leute + Sprit + Kleinkram und evtl. Gepäck = > 472,5 kg + Kontrolle = Stress!!

    Aber kann ja nicht sein, denn hier habe ich ja erfahren, dass selbst die einschlägig bekannten Luftahrtbehörden mittlerweile alle sooo lieb sind!!!

    Michael
  • Den grünen Daumen gab es wohl für die Löschung des Beitrages.
    bb
    hei
  • Darf ein Beamter das Wiegen von Insassen anordnen und notfalls mit Zwang durchsetzen?
    Darf er anordnen, dass ein Passagier vor Ort bleibt?
  • 924driver schrieb:
    Darf er anordnen, dass ein Passagier vor Ort bleibt?
    Ganz klares Ja.
    Er wird das mit berechtigten Zweifeln an der Einhaltung der MTOW begründen und ist damit auf der rechtlich sicheren Seite.
    Mit den selben Zweifeln kann auch ein Flugleiter oder Conroller einen Start untersagen.

    Ein Wiegen ist meist nicht nötig. Schätzen reicht da völlig.
    Wenn eine Crew z.B. so aussieht, ist davon auszugehen, dass sie in voller Montur leicht über 200 kg auf die Waage bringt. Das war's dann auch schon, es sei denn das UL hat eine verbriefte Rüstmasse von deutlich unter 260 kg ...

    Michael
  • FD, jetzt schiesst Du aber ein wenig über′s Ziel hinaus. Du hast ja völlig Recht mit dem Schätzen und zur Not auch mit dem Startverbot, aber jetzt zwei (mir Unbekannte) in diesem Kontext mit einem Link zu verunglimpfen (darauf läuft′s ja hinaus) geziemt sich nicht, meinst Du nicht auch?
  • Wo steht, dass der Kontrollbär das anordnen darf?

    Was passiert, wenn man einfach weggeht?

    Darf er das UZWG anwenden, um seine Maßnahme durchzusetzen oder muss er um Amtshilfe bei der Trachtengruppe ersuchen?

    Kann das sein, dass das fliegende Hobbyvolk einfach juristisch zu anständig und pflegeleicht ist? 

  • TeeJay schrieb:
    jetzt schiesst Du aber ein wenig über′s Ziel hinaus.
    Nöö, bestimmt nicht!!
    Das ist nämlich das offizielle DAeC-Gewinnerfoto der UL-Meisterschaft 2012 in der Klasse "3-Achser, zweisitzig".
    Wenn diese Crew an unserem Platz mit mir als Flugleiter hätte starten wollen, hätte ich berechtigte Zweifel an der Einhaltung der MTOW mit deren C42 angemeldet...
    Die Wettberwerbsleitung hatte diese Zweifel offenbar nicht!!

    Michael
  • 924driver Darf er das UZWG anwenden, um seine Maßnahme durchzusetzen oder muss er um Amtshilfe bei der Trachtengruppe ersuchen?
    Wenn überhaupt (er ist ja nur Zeuge) wird wohl eher letzteres sein und nach Feststellung der Personalien geht der Passagier dann einfach seines Weges.

    Bye Thomas
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