Ich will mich auch vor einer Gewichtskontrolle gruseln...Naja, da braucht man wohl nicht allzuviel Phantasie!
924driver schrieb:Ganz klares Ja.
Darf er anordnen, dass ein Passagier vor Ort bleibt?
Wo steht, dass der Kontrollbär das anordnen darf?
Was passiert, wenn man einfach weggeht?
Darf er das UZWG anwenden, um seine Maßnahme durchzusetzen oder muss er um Amtshilfe bei der Trachtengruppe ersuchen?
Kann das sein, dass das fliegende Hobbyvolk einfach juristisch zu anständig und pflegeleicht ist?
TeeJay schrieb:Nöö, bestimmt nicht!!
jetzt schiesst Du aber ein wenig über′s Ziel hinaus.
924driver Darf er das UZWG anwenden, um seine Maßnahme durchzusetzen oder muss er um Amtshilfe bei der Trachtengruppe ersuchen?Wenn überhaupt (er ist ja nur Zeuge) wird wohl eher letzteres sein und nach Feststellung der Personalien geht der Passagier dann einfach seines Weges.
Aktuell sind 32 Besucher online, davon 3 Mitglieder und 29 Gäste.