Ich habe Freitag die Sprachprüfung (Englisch Stufe 4) bestanden, so dass ich, sobald ich auch BZF1 habe, auch ins Ausland fliegen darf.
Nun hat mir der Prüfer gesagt, dass ich diese Bescheinigung in die Lizenz eintragen lassen kann (muss aber nicht bei UL).
Ich habe gerade mit dem DAeC telefoniert, aber ich habe jetzt mehr Zweifel als vorher (gut, ein schlechter Tag kann jedem passieren, auch der Frau von DAeC, und heute ist auch Montag), daher bitte ich euch um Hilfe:
- Was ist der Vorteil der Eintragung?
- Was wären die eventuellen Nachteilen?
- Wenn ich sie nicht eintragen lasse, darf ich trotzdem ins Ausland fliegen?
Ansonsten das Prozedere ist klar: einfach die Bescheinigung per E-Mail schicke, 25 Euro blechen und ich kriege die neue Lizenz.
Klar, die 25 Euro bringen mich nicht zur Bankrott (wenn es so wäre, dann habe ich definitiv das falsche Hobby mir gesucht), aber wenn diese Eintragung mir gar kein Vorteil bringt, investiere ich lieber die 25 Euro in (ein Teil eines) Flug... :)
Danke
Luca