expl0rer schrieb:Das ist leider falsch. Sobald für die Werbung Geld fließt - in welcher Form auch immer - wurde oder wird diese Werbung mit einer Gewinnerzielungsabsicht angebracht. Ob die Ausgaben nun höher oder niedriger sind, als das, was die Werbefläche einbringt ist irrelevant.
Meiner Ansicht nach ist das keine gewerbliche Verwendung. Du verdienst mit der Werbung ja kein Geld sondern trägst damit zur Kostendeckung deines Fliegers bei.
expl0rer schrieb:Als Verein kann natürlich auch eine Werbefläche auf dem Flieger verkauft werden. Dafür muss allerdings eine Rechnung geschrieben werden und alles ist geritzt...
Vereinsbrille
Flugbetriebsrechtlich spielt ein "Bekleben" des Fliegers keine Rolle.Absolut richtig. Wie immer ist es zu überlegen, wie man fiskalisch optimieren kann. Bei der Diskussion mit meinen Liebsten aus dem FA kommt es immer darauf an, den Anschein zu wahren. Wenn potentiell nur ein müder Schrumpfsticker möglich wäre, lässt sich damit nur schwerlich ein "Geschäftsmodell" begründen.
(Im Bezug auf "Gewerblicher Einsatz eines ULs")
Ich denke, das war es, worauf Hein Mueck raus wollte, oder ?!? ;)
Klein aber fein ..reicht doch .
Ist aber auch in Eigener Sache.!
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