Erlaubte max. Flughöhe ?!

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Was darf wer wo?
    Erteilte Freigaben einer zuständigen Flugverkehrskontrollstelle sind gültig. Werden aber nur LEGAL unter der Voraussetzung, die Anfrage wird für ein LFZ und einen LFZ-Führer gestellt, die beide mindestens die notwendige Zulassung und gültige Lizenz besitzen. Ausgenommen ist ein s.g. simulated approach, den auch ein VFRler requesten kann.

    UL über FL 100: Die gültigen Verordnungen sind nicht eindeutig. Sie beschreiben nur präzise die Anforderungen an den Piloten und schließen ein UL nicht aus. Vorgeschrieben ist aber mindestens das englische BZF1, noch besser das AZF, um den Inhalt der "Phrasologie" des dortigen Verkehres zu verstehen. 
    Da oben ist eine Gegend des "großen und schnellen Metalls" in das sich jemand nach Sichtflugregeln einfädeln will. Wer das möchte, der soll zuerst bei FIS sein Anliegen vortragen, die das dann intern mit den Koordinierenden >FL 100 abstimmen und versuchen zu ermöglichen. Wenn man sauberes, kurzes Flieger-Steno abliefert, dann sind die Chancen gut. Aber nicht gleich auf die "hohen Frequenzen" und dort sein Anliegen vortragen. Das hat man dort nicht gern.
    Es kann auch sein, dass man den request eines D-Mxxx nicht akzeptieren kann/will und ihn weiter unten lässt.

    Guten Flug    


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