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  • Jetzt bleibt mir aber fast die Spucke weg - und für mich ist diese Diskussion damit beendet. 
    Jedenfalls wurde ich schon mal kontrolliert vor dem Start - und ohne aktuelle Karte hätte ich am Boden bleiben müssen.
    OF
  • Wegen Verdacht auf § 130 Abs. 4 StGB gelöscht.
  • Hallo Oldieflieger,

    > ...und ohne aktuelle Karte hätte ich am Boden bleiben müssen.

    Das ist m.E. absoluter Quatsch!

    Du hast eine Flugvorbereitung zu machen und bei dieser
    hast Du dich *vor Flugantritt* mit allen für den Flug relevanten
    Infomationen vertraut zu machen.

    (Die seit neuestem geforderte Ausrüstung mit "aktuellem Kartenmaterial"
    gilt für Flugzeuge und Helikopter - Luftsportgeräte sind da meines
    Wissens nicht erwähnt!  :-)


    BlueSky9
  • BlueSky9 schrieb:
    > ...und ohne aktuelle Karte hätte ich am Boden bleiben müssen.

    Das ist m.E. absoluter Quatsch!

    Du hast eine Flugvorbereitung zu machen und bei dieser
    hast Du dich *vor Flugantritt* mit allen für den Flug relevanten
    Infomationen vertraut zu machen.

    (Die seit neuestem geforderte Ausrüstung mit "aktuellem Kartenmaterial"
    gilt für Flugzeuge und Helikopter - Luftsportgeräte sind da meines
    Wissens nicht erwähnt!  :-)


    BlueSky9



    P24 mitlesen kann auch fortbilden. Dort ist zu finden und dort kopiert:
    "Hier das Statement des Verkehrsministeriums: 
    .....vielen Dank für Ihre Anfrage. 
    Nach § 1 Absatz 2 Punkt 10 sind Luftsportgeräte Luftfahrzeuge. Demnach müssen auch Luftsportgeräteführer die Pflichten der Teilnehmer im Luftverkehr nach der Luftverkehrs-Ordnung (z.B. § 3a Flugvorbereitung, §4a LuftVO usw) beachten. 
    Somit müssen Luftsportgeräteführer, wie alle anderen Luftfahrer auch, zur sicheren Durchführung des Flugvorhabens aktuelles (Luftfahrt)-Kartenmaterial mit sich führen. 
    Es ist richtig, dass der § 8 der 3. DV zur LuftBO sich nicht auf Luftsportgeräte bezieht, da hier ICAO-Vorgaben im Hinblick auf Flugzeuge und Hubschrauber umgesetzt wurden. 
    Weitere Ausrüstungsvorschriften für Ultraleichtflugzeuge sind in der LTF-UL (Lufttüchtigkeitsforderung 1303 / 1305) geregelt. 
    Mit freundlichen Grüßen XXXXX Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Referat LR 24"
  • Truxxon und tibetanische Gebetsmühlen!  Das ist der eklatanteste Widerspruch in sich. Von der buddistischen Gelassenheit und Klugheit Tibets ist er noch nie geküsst worden, sicher. Vorschlag: Eine Kräuterkur zur Entspannung bei Stephan2
  • cumulus schrieb:
    Nach § 1 Absatz 2 Punkt 10 sind Luftsportgeräte Luftfahrzeuge. Demnach müssen auch Luftsportgeräteführer die Pflichten der Teilnehmer im Luftverkehr nach der Luftverkehrs-Ordnung (z.B. § 3a Flugvorbereitung, §4a LuftVO usw) beachten. 
    Somit müssen Luftsportgeräteführer, wie alle anderen Luftfahrer auch, zur sicheren Durchführung des Flugvorhabens aktuelles (Luftfahrt)-Kartenmaterial mit sich führen. 

    das würde ich für mich so interpretieren, dass ich auch eine Jeppesenkarte von 1982 nehmen könnte, sofern ich die Änderungen dort entsprechend vermerkt hätte und sie hierdurch dem aktuellen Stand entspräche. Über Praktikabilität lässt sich ja bekanntlich streiten... :-)

  • Fliegt Ihr "Mähdrescher" - das ist doch leeres Stroh, was hier gedroschen wird. 
    OF
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