Welche Flugplätze haben keine UL Zulassung?
Mir ist das bei Essen-Mülheim aufgefallen. Warum haben solche Plätze keine UL Zulassung? Schwierige Genehmigung, eltäres Gehabe, Anwohnerbeschwerden? Flugbetriebliche Gründe können es eigentlich nicht sein, da (langsamere und unbeweglichere) Motorsegler zugelassen sind.
Andere Flugplätze verlangen vorheriges PPR (z.B. Egelsbach), einige Verkehrsflughäfen haben dagegen eine generelle UL Zulassung (z.B. Hannover).
Interessant wäre eine Liste, wo wir nicht hin dürfen (vielleicht mit Erfahrung bei PPR). Natürlich kann (muss) man in der AIP nachschauen. Eigentlich sollte es aber nur eine Handvoll Landeplätze betreffen, die man so schon bei der Planung im Hinterkopf haben kann. Bei Verkehrsflughäfen wäre umgekehrt eine Liste derer mit UL Zulassung interessant.
Das wäre eventuell in einer gigantischen Fleissarbeit machbar; man muss ja strenggenommen sämtliche AIP und Flughafenbenutzungsordnungen durchforsten und aktuell halten. Sicher nicht so einfach, die Dinge ändern sich ja auch des Öfteren. Nur mal so als Beispiel:
Vor ein paar Monaten mit Flugplan (von der DFS ohne Bemerkungen durchgewunken) nach EDNY. Alles prima; Schöner Anflug dort, dann mit dem Vorfeldchauffeur zum Terminal zum Bezahlen. Ein wirklich freundlicher Herr erklärte mir dann in nettem Ton, dass ja eigentlich UL PPR wären, stünde ja so in der AIP, das hätte ich vorher eigentlich schon anfragen müssen. AIP hatte ich in der Vorbereitung natürlich studiert, aber nix gesehen. Wie gesagt; er war nett; ich sagte nur "oh" und alles blieb cool. Damals flog noch Lufthansa von und nach dort; bei einer sehr guten Pizza konnte man exclusiv Landung und Start beobachten, wirklich schön. Im NACHGANG habe ich dann tatsächlich - nicht in der AIP, sondern auf Seite 10 von 45 unter 2.2.3 der FLUGHAFENBENUTZUNGSORDNUNG- folgenden Passus gefunden:
Des Weiteren sind nachfolgende Luftfahrzeuge genehmigt:
- Hubschrauber
- Luftschiffe
- Selbststartende Motorsegler
- Segelflugzeuge / nichtselbststartende Motorsegler
• Windenstart
• Flugzeugschleppstart (s. 2.2.4 der FBO)
- Ultraleichtflugzeuge im Rahmen der Erfordernisse am Flughafen ansässiger
Betriebe sowie in Friedrichshafen stationierte aerodynamisch gesteuerte
Ultraleichtflugzeuge jeweils nach vorheriger Zustimmung (PPR)
Also falls ich das richtig kapiere, dürfen dort strenggenommen überhaupt keine platzfremden UL den Flufhafen benutzen, siehe oben. Manchmal wissen offensichtlich nichtmal die Beschäftigten am Flughafen selbst, was wie genau gilt oder wo es geschrieben steht. Daher halte ich so eine von Dir angeregte Liste für schwer machbar.
Besser immer alles lesen- es gibt dort noch eine "Hausordnung", eine "Ausweisordnung" und eine "Verkehrsordnung"- ein sehr ordentlicher Flughafen also- und evtl. zusätzlich vorher noch anrufen, dann ist man (vielleicht) save. Und nett mit allen plaudern.
Ich würde vorher kurz anrufen, auch um sonstige Infos und Hinweise zu erhalten. Das halte ich bei mir fremden Plätzen immer so.
Chris
Gerneflieger schrieb:Genau dieser Satz steht bei EDNY unter ACFT in der AIP. Braucht man also keine Benutzungsordnung. Wobei Friedrichshafen ein Verkehrsflughafen ist und dort eine uneingeschränkte UL Zulassung ohne PPR eher die Ausnahme als die Regel ist.
Ultraleichtflugzeuge im Rahmen der Erfordernisse am Flughafen ansässiger
Betriebe sowie in Friedrichshafen stationierte aerodynamisch gesteuerte
Ultraleichtflugzeuge jeweils nach vorheriger Zustimmung (PPR)
Bei den Landeplätzen kenne ich nur Mülheim, wo man auch mit PPR als UL nicht landen darf. Vielleicht weiß die Community aber mehr.
EDLW Dortmund geht auch nicht.
Mönchengladbach m.W. auch nicht.
Düsseldorf hatte ich mal tel. angefragt: "einfach per Funk zur Landung melden, ggf. paar Warteschleifen drehen, bis es passt, fertig".
Gruss,
Jürgen
... und dann gibt es da noch die Plätze, die für UL zugelassen sind - aber nicht für 600kg ULs...
Das macht so eine Liste nicht einfacher.
t-h-w schrieb:Und genau das sollte auch ein Grund sein, solch eine Liste zu erstellen.
... und dann gibt es da noch die Plätze, die für UL zugelassen sind - aber nicht für 600kg ULs...
Das macht so eine Liste nicht einfacher.
Die Internationalen Verkehrsflughäfen kann man ja komplett in die Liste mit übernehmen, ansonsten reichen die, bei deinen Uns verboten oder mit Einschränkungen möglich sind.
Und niemand muss alle AIPs und NOTAMS und Betriebsgenehmigungen durchlesen. Wir sind viele und jeder weiß ein bisschen. das tragen wir einfach zusammen.
LISTE:
EDDB Berlin - ?
EDDC Dresden - ?
EDDE Erfurt - UL PPR vorab zB. per Homepage
EDDF Frankfurt - ?
EDDG Münster Osnabrück - UL zugelassen
EDDH Hamburg - UL zugelassen
EDDK Köln Bonn - ?
EDDL Düsseldorf - UL per Funk melden
EDDM München - ?
EDDN Nürnberg - ?
EDDV Hannover - UL zugelassen
EDLW Dortmund - keine UL zugelassen
ETHN Niederstetten - zivile UL zugelassen
ETMN Nordholz - zivile UL zugelassen
ETND Diepholz - zivile UL zugelassen
ETNL Laage - zivile UL zugelassen
ETSI Ingolstadt - zivile UL zugelassen
Und diese Liste kann dann einfach kopiert und ergänzt werden
EDDB Berlin - ?
EDDC Dresden - ?
EDDE Erfurt - UL PPR vorab zB. per Homepage
EDDF Frankfurt - ?
EDDG Münster Osnabrück - UL zugelassen
EDDH Hamburg - UL zugelassen
EDDK Köln Bonn - ?
EDDL Düsseldorf - UL per Funk melden
EDDM München - ?
EDDN Nürnberg - ?
EDDV Hannover - UL zugelassen
EDDS Stuttgart - PPR 3-Achser
EDLW Dortmund - keine UL zugelassen
ETHN Niederstetten - zivile UL zugelassen
ETMN Nordholz - zivile UL zugelassen
ETND Diepholz - zivile UL zugelassen
ETNL Laage - zivile UL zugelassen
ETSI Ingolstadt - zivile UL zugelassen
Nürnberg mit PPR.
München nur per PPR, wird aber generell nicht erteilt. Kam ne unfreundliche Standardantwort, daß man den Grund dafür auch nicht nennen müsse.
Kassel: f UL zugelassen, PPR nicht nötig.
Egelsbach: "ULs sind willkommen, sofern man LAPL / PPL hat. Ausnahmegenehmigungen gibt es keine."
Mönchengladbach: keine Zulassung für UL. Genehmigung vom Regierungspräsidium gibt es, irgendeinen Grund sollte man nennen können, dann klappt das auch. Bei mir ging: Geschäftstermin um die Ecke in Belgien, an einem Tag hin und zurück geht mit dem Auto nicht. Kostete 2020 40.-, wobei ich nie die Rechnung bekommen hatte.
Köln: keine UL. Von da kenne ich die Story daß ein ULer (trotzdem) PPR genehmigt bekommen hat und gelandet ist. Blöderweise war grad die Luftaufsicht am Platz, die hats gesehen. Der Pilot war dann wohl auch nicht schrecklich nett/einsichtig was zuletzt dazu geführt hatte daß der Flieger auf dem Hänger den Platz verlassen mußte. Ob die Geschichte zu 100% stimmt weiß ich aber nicht, zeigt aber zumindest daß positives PPR nicht die Platzzulassung außer Kraft setzen kann.Stuttgart und Hahn: PPR wird erteilt, halt ca 150.- Landegebühr durch das Handling.
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Was soll hier eigentlich genau gesammelt werden? Ob der Platz die Zulassung hat steht in der AIP, und ich werde immer dort nachgucken und nicht in einem Forum. Falls der Platz keine Zulassung hat hole ich mir erst gar kein PPR, wegen der Köln-Story oben. Oder wenn ich WIRKLICH trotzdem hin will, muß ich mit dem Amt wegen einer Ausnahmegenehmigung sprechen.
Interessanter wäre vielleicht zu sammeln ob man an für UL zugelassenen Plätzen PPRs bekommt oder nicht oder NIE, oder ob man Außenlandegenehmigungen für Plätze bekommt an denen ULs nicht zugelassen sind. Denn sowas steht ja nirgends.