UL und BCMT

Forum - Unfallprävention
  • Genau es geht nicht um die 130 Euro. Es geht um die Verhältnismäßigkeit.  Deutschland und auch Europe entwickelt immer mehr eine Regulierungswut die  bis ins kleinste Vorschriften erlässt.  Auch wird besonders beim Normal- Bürger abkassiert weil es da besonders leicht ist und er sich nicht entziehen kann. 

    Gleichzeitig gibt es gigantischen Sozialbetrug und  Verschwendung die einfach hingenommen wird. 

    Die Reglungswut nimmt derartige Ausmaße an, dass man sich an den Kopf fasst .  Aktuell das Gesetz mit dem Bußgeldkatalog. Schon wird zurückgenommen, geändert , rumprobiert...   

    Ich finde es sehr gut und mutig das hier dieser Fall veröffentlicht wurde.  Meist bekommt man von vielen kein Verständnis sondern eher noch von einigen Oberlehrer - Piloten erst recht eine Belehrung.  

    Ich finde wir brauchen gerade bei diesen kleinen Dingen wieder einen "Laissez faire" solange da niemand geschädigt wird. 

    Das mit den Fahradfahrern an der Roten Ampel ist ein gutes Beispiel. Die fahren da in großen Städten ständig durch. 

    Sollen sie doch, da wäre ich großzügig. Allerdings kommt dadurch einer zu schaden würde ich den Fahradfahrer auch ein paar Monate in den Knast stecken.  Denau da ist nämlich das Problem. 

    Der Rowdy fährt eine Omi tot, weint beim Richter und bekommt Bewährung. Und wo bleibt das Opfer ? 

    Das meine ich mit Verhältnismäßigkeit. 

    Großzügig bei kleinen Verstößen aber volle Verantwortung dann aber auch für die Konsequenz. 

    Semmelt der Flieger in der Nacht in ein Gebäude dann hat er das auch zu bezahlen, ggfs Nachdenken für ein paar Monate im Knast.  

    So einfach wäre  das .....

    QDM  

  • QDM schrieb:
    Genau es geht nicht um die 130 Euro. Es geht um die Verhältnismäßigkeit. 
    Jup, und 130 Euro sind für illegitimes Fliegen bei Nacht eigentlich verhältnismäßig wenig.

    ach ja: welche Regulierungswut stet hinter dem Satz "darf Fliegen bei Tage"? 

  • Denke auch dass die 130€ wenig sind

    ABER: egal wie viel es sind, eine (nicht obligatorische) Sicherheitseinrichtung zur Strafverfolgung zu nutzen ist einfach auf lange Sicht nicht schlau. Vor Allem nicht, wenn sich dadurch jeder zum Sheriff aufspielen kann.

    Da gehts auch auch um Flughöhen, Nähe zu Terrain, etc

    Auch wenn es gleich heisst "Bei so einem Wetter flieg ich sowieso nicht """UND SOLLTEST DU AUCH NICHT""" ", wenn die Wolke drückt, die Platzrunde im Gegenanflug (möglicherweise ein Berg oder so) dann in 400ft geflogen wird, oder nur 500m Abstand zum Berg, oder 1900ft AGL über dem Vogelschutzgebiet (zur Sicherheit) dann sollte das in meinen Augen nicht vom nachbarlichen Oberlehrer als Futter verwendbar sein.

    (fiktiver Fall, weg von den 4 Minuten)

    ausserdem kann es doch wohl nicht sein, dass man aktiv werden muss, damit man aus einer Datenverbreitung kommt...

    Zumal sich jeder, der es darauf anlegt, das Wissen aneignen kann die Daten mit einfachen Mitteln zu empfangen.

  • Naja...der Verfasser mutmaßt, das Portale genutzt wurden,...kein Beweis 

    Ehrlich gesagt glaube ich das nicht, sondern der Nachbar fühlte sich einfach nur gestört...zu Recht 

    Die Behörden haben das ihm Rahmen ihres Ermessens eingestuft und mit 130 Euro gnädig gewaltet. 

    ....hier könnte man eigentlich einen Haken dran machen. 

    Aber die Lesson Learnt schien (hoffentlich im Überspungshandlung) zukünftig den Transponder einfach aus zu lassen. 

    Und das ist einfach das Problem neben der Tatsache zu ignorieren, dass es eben auch Menschen gibt, die von der Fliegerei nicht so begeistert sind.

    Wenn wir so agieren müssen wir uns nicht wundern wenn die Gruppe größer wird und völlig zu Recht Argumente nutzt 

  • Bohn Jon Bovi schrieb:
    ABER: egal wie viel es sind, eine (nicht obligatorische) Sicherheitseinrichtung zur Strafverfolgung zu nutzen ist einfach auf lange Sicht nicht schlau. Vor Allem nicht, wenn sich dadurch jeder zum Sheriff aufspielen kann.
    Das ist ein simple Vermutung, dass irgendein Tracker verwendet wurde.

    Mal ganz davon abgesehen, dass im bergigen Land Flightradar ohne ADS-B erst in deutlicher Höhe die Position erfassen kann, hören nunmal manche Menschen Flugzeuge sobald nur ein zischeln am Horizont auftritt. Ich höre auch manches Mal Flugzeuge _am Boden_ auf dem 4,2km entfernten Flugplatz.

    Ob das nun Sheriff oder hysterisch oder empfindlich oder berechtigt sei, lassen wir doch völlig offen.

    Fakt ist aber, dass man vor Beginn der bürgerlichen Dämmerung nunmal nicht fliegen darf, das ist Fliegen bei Nacht.

    Ja, würde mich auch ärgern, wenn ich 130€ zahlen müsste.
    Aber dann ärgere ich mich über MICH, dass ich nicht plangemäß erst bei bürgerlicher Dämmerung gestartet bin und zahle das einfach und erzähle vielleicht auch noch, dass man da aufpassen muss.

    aber ich komme im Traum nicht auf die Idee die Empfehlung zu geben den Transponder auszuschalten.

  • Steffen_E schrieb:
    Ich höre auch manches Mal Flugzeuge _am Boden_ auf dem 4,2km entfernten Flugplatz.
    Und wie stellst Du fest welches Kennzeichen der hat?
  • Das mit dem Transponder aus ist genaus daswas kommt und kontraproduktiv sich dann ergibt.

    Das läuft auch im Geschäft bei mir und meinen Geschäftsfreunden ebenso. Wir opponieren nicht gegen die Regelwut,hat eh wenig Erfolg,  wir verlagern es eben ins Ausland und da hin wo man sich noch über unser Engagement  freut. Billiger ist es sogar auch noch.  Erst wenn man Systemrelevant ist hat man Narrenfreiheit. Dann kannst Du machen was du willst in Deutschland.  

    Transponder aus fand ich bisher noch nicht notwendig aber ADSB separat abschalten ist durchaus w g der ganzen Überwachung sinnvoll.     

    QDM

  • Bohn Jon Bovi schrieb:
    Und wie stellst Du fest welches Kennzeichen der hat?
    Seufz, es ging darum, was man hören kann da ja die Grundbehauptung war, er sei nach Süden geflogen, der Beschwerer wohnt aber im Norden.


    Aber trotzdem dazu: Am Boden darf der das ja.

    Wenn er denn vor der zulässigen Zeit starten wollen würde und ich ihn dann anzeigen wollen würde, würde ich schlicht und einfach die unerlaubte Bewegung anzeigen. Das Hauptflugbuch sieht dann schon die Behörde ein, was kümmert es mich?

    Bevor jetzt jemand auf die schlaue Idee kommt das Hauptflugbuch nicht zu schreiben:

    dann bekommt halt der Platzbetreiber den Ärger.

  • Hallo zusammen,

    ich glaube, es ging dem TO nicht allein um die 130,- EUR, sondern um die Tatsache, dass so etwas zu "Transponder aus"-Verhalten führt. Oder sogar zu "Warum einen Transponder anschaffen?". Das ist ja nicht ganz abwegig. Mit Mode-S wurde die "Personalisierung" des Transponders eingeführt. Und damit implizit die Möglichkeit der Strafverfolgung mit einer Sicherheitseinrichtung. Das ist m.E. ein eklatanter Designfehler. Warum ist denn die Sicherheitsaußenlandung nicht strafbewehrt? Man darf sogar nicht am Wiederstarten gehindert werden! Das wurde doch so eingeführt, damit sich jemand nicht aus Angst vor Strafe in Gefahr begibt. Übertragen auf den Transponder heißt das doch: ich schalte ihn lieber aus (oder schaffe mir erst gar keinen an), wenn ich in Gefahr gerate, aus Versehen in so eine blöde Atomkraftwerks-EDP zu rasseln und dann vorbestraft bin. Bedeutet: Verzicht auf Sicherheit aus Angst vor Strafverfolgung. Geht gar nicht... Vielleicht wurde das so eingeführt, weil die deutsche Sprache nicht zwischen "Safety" und "Security" unterscheiden kann.

    Bei FLARM kann man die Kennung freiwillig eingeben. Wie das bei ADS-B Out ist, ist mir nicht bekannt.

    Bitte jetzt nicht den Vergleich mit dem Autokennzeichen bringen: erstens: Flieger *haben* ein Kennzeichen, zweitens: es ist mir nicht klar, was für ein Sicherheitsgewinn ein Kennzeichen bringen soll.  

    Viele Grüße

    Hartmut

  • Es ist immer wieder interessant dem deutschen Krieg zwischen apokalyptischen Paragraphenreitern und Menschen zuzuschauen. Danke an die der zweiten Art die sich noch trauen sich zu zeigen!

    Die Diskussion über BCMT finde ich schon sehr aufschlussreich, aber vielleicht sollte man sich die Grundlagen einmal genauer anschauen. Die Festsetzung der Bürgerlichen Dämmerung beruht phänomenologisch zunächst nur auf dem Sonnenuntergang und wurde bestimmt über den Zeitpunkt an dem das Lesen von Text im Freien nicht mehr möglich ist. Der Übergang von der Bürgerlichen zur Nautischen Dämmerung (Kimmlinie für Horizontmessungen noch sichtbar, also primär aus Sextantenzeiten) und dann zur Astronomischen Dämmerung (tiefe Nacht) ist ebenso phänomenologisch bestimmt worden. Die fixe Festlegung auf eine symmetrische 6 - 12 - 18 Grad Stellung der Sonnenscheibenmitte war ein reiner Paragraphenreiter-Vorgang. Auch die Anwendung der eigentlich für den Sonnenuntergang gedachten geometrischen Festlegungen der Dämmerungen auf den Sonnenaufgang ist willkürlich.

    Aus dem ersten Post entnehme ich, dass die phänomenologische Identifikation der Bürgerlichen Dämmerung gegeben war. Ich nehme einmal an, dass die Instrumente beim Start ablesbar waren (übrigens ein eindeutiger Vorteil alter Rundinstrumente in der Argumentation) und damit die eigentliche Definition Bürgerliche Dämmerung erfüllt war. Ich kenne keine Vorschrift, die mich verpflichtet Sonnenscheibenmittelpunktsmessungen unterhalb des Horizonts vor einem Start bei Tagesstart vorzunehmen und ich wüsste auch nicht wie man das auf einem Flugplatz tun können soll. Ich kenne auch keine "offizielle" Quelle für verpflichtende Uhrzeiten für Sonnenstandsangaben, aber da werden mir die Paragraphenreiter jetzt bestimmt ganz tolle NfL mit Quellenangaben liefern.

    Wenn ich jetzt noch in meine Astronomiebücher schaue und dann unter BCMT Berechnung und WGS84 Geoid nachschlage, dann steht da als übliche Bestimmungsgenauigkeit in mittleren geografischen Breiten eine rechnerische Unsicherheit von 0-5 Minuten in den Kalkulationen durch Undulationen des Geoids. Bei einer Abweichung von 4 Minuten zu irgendwelchen "Buchwerten" kann das also durchaus immer noch innerhalb der normalen Berechnungsgenauigkeit liegen, selbst bei der 6 Grad Regelung. "Im Zweifel gegen den Piloten" verletzt jedenfalls mein Rechtsempfinden Verhältnismässigkeit als Bürger, der mal in einem demokratischen Land aufgewachsen war.

    Am Ende bin ich der Überzeugung kommt es auf das persönliche Ermessen des Piloten an, denn wenn ich zum Beispiel anders herum paragraphenhörig in einem abgeschatteten Bergtal exakt bei Beginn der Bürgerlichen Dämmerung starte, könnte ich ganz legal ganz schnell im Dunkeln tot sein, aber der Paragraphenreiter behauptet "war legal" - das kann es in der Luftfahrt nicht sein.

    Im Sinne einer Fehlervermeidungstradition hätte ich in so einem Fall wahrscheinlich eine offizielle Verfahrensvorschrift von der OWI Stelle angefordert, um in Zukunft diesen vorgeworfenen Fehler vermeiden zu können (dies Prozedere wird anders herum in der zertifizierten Welt von Seiten der ACAM Abteilung übrigens nach einem aktenkundigen Vorfall von jedem Pilot schriftlich eingefordert, ist also paragraphenmässig üblich).

    Eine Diskussion über "Transponder aus" brauchen wir nicht zu führen, das ist inzwischen ja nun wirklich explizit als illegal für alle damit ausgerüsteten bestimmt worden und das ist gut so!

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