Schon wieder ein UL Teil 2

Forum - Unfallprävention
  • Der Flieger in Hasselfelde war eine Sprint (Weller). Ich bin mit dem Kiebitz gerade gelandet, da hat die Feuerwehr den Brand schon gelöscht. Sehr schlimme Sache ....

  • DiJoZi schrieb:
    Das stimmt wohl, aber welcher Kamerad - wenn es kein sehr unerfahrener Anfänger ist - würde das denn so machen ??
    Vielleicht sollte es auch eine Shownummer werden, die ihm dann völlig entglitten ist. Ein paar Kiebitze hatten ja vorgemacht, daß man ganz langsam über den Platz eiern kann. Die kamen aber etwas höher aus der richtigen Richtung für solche Figuren. Wenn er denn wirklich ein Leistungsproblem mit seinem Motor gehabt haben sollte, warum ist er nich einfach geradeaus geflogen und hat die Karre hinter den Alleebäumen ( war nur eine Reihe und die Höhe hätte gereicht) auf die riesengroße Wiese gesetzt. Selbst bei dem Rückenwind war die lang genug. Wär möglicherweise was kaputt gegangen, aber die Option wäre sinnvoller gewesen.

    Aber eines ist auch klar. Wir saßen alle nicht drin und können nur mutmaßen. Da wir als Piloten über etwas mehr Wissen zum Thema Flugphysik haben, sind wir natürlich auch mit unseren Erklärungsversuchen in eine bestimmte Richtung unterwegs. Ein Fußgänger, der neben mir stand dachte das wäre mit Absicht. Auch das kann man nicht ausschliessen. Ich warte jetzt ersteinmal den BfU - Bericht ab.

    Tom

  • togo schrieb:
    Ich warte jetzt ersteinmal den BfU - Bericht ab.
    Tja, etwas anderes bleibt uns nicht übrig.....   :-(
  • DiJoZi schrieb:
    Das stimmt wohl, aber welcher Kamerad - wenn es kein sehr unerfahrener Anfänger ist - würde das denn so machen ??
    Ein Anfänger kann der Pilot eigentlich nicht gewesen sein, denn man braucht laut NfL I 369/15 100 Stunden Flugerfahrung, um den Platz nutzen zu dürfen.
  • Was ist denn an dem Platz schwierig ? Kann da jemand etwas dazu sagen ? Würde mich wirklich interessieren !

  • Hier ist die offizielle Begründung:

    Verfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zur Festlegung einer Mindestgesamtflugzeit für Luftsportgeräteführer für die Benutzung des Sonderlandeplatzes für Ultraleichtflugzeuge Hasselfelde

    Mit Bescheid des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 04. Februar 2015 wurde gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verfügt, dass der Sonderlandeplatz für Ultraleichtflugzeuge Hasselfelde aufgrund der Hindernissituation in den An- und Abflugsektoren nur von Luftsportgeräteführern benutzt werden darf, die eine Gesamtflugzeit als Luftsportgeräteführer von mindestens 100 Stunden nachweisen können. 

  • O.K., vielen Dank !

  • ... Wird das überhaupt kontrolliert? Selbst auf der HP von Pullman City bei der Einladung zum Fliegertreff wird das nicht erwähnt. Meiner Ansicht nach sollte der Veranstalter darauf hinweisen.

  • ... an dem Platz schwierig?

    Die 26 mit leichter Steigung und direkt auf die Westernstadt zu, Abflug also nicht direkt frei. Die 08 mit Gefälle also die bessere Startrichtung, Wind etc.

    MfG

    fly96

  • togo:

    >Ein Fußgänger, der neben mir stand dachte das wäre mit Absicht. Auch das kann man nicht ausschliessen. Ich warte jetzt ersteinmal den BfU - Bericht ab.

    Tom<

    Vielleicht sollte man sich für eine Flugveranstaltung einen weniger martialischen Titel als WILD-WEST einfallen lassen.

    Die Folge davon ist, daß in BRISANT im ERSTEN unmittelbar nach der TAGESSCHAU ein RISIKO-Zusammenhang her- und m.E. gleichgestellt wurde mit dem Vorbericht, wo es darum ging, in bewegten Bildern den Unfall eines Motorrades zu zeigen, das über 4 am Boden und quer zur Fahrtrichtung knieende Männer sprang, aber schon nach dem ZWEITEN am Boden war, also in den Dritten voll hineinfuhr und ihn in den Vierten schob.

    Die Veranstalter hatten nichts anderes zu tun, als zu verharmlosen: Die Show gehe weiter, es sei so gut wie nichts passsiert, obwohl die Beteiligten sich nicht mehr rührten.

    Ich wußte gar nicht, daß man das mit Zähnen und Klauen verteidigte dt. Otto-Schily-Astronauten-Medical für WILD-WEST-Veranstaltungen benötigt.

    hob

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