QDM schrieb:Im Rahmen der SPL Ausbildung und des Prüfungsfluges haben wir Notlandeübungen ohne Bodenkontakt gemacht. Das wurde nie vorher über FIS angemeldet. Solche Übungen unter 500 ft AGL (ohne Landung) sind meines Wissens im Rahmen der Ausbildung erlaubt und nicht genehmigungs- oder meldepflichtig.
bei einer Außenlandeübung wird da nicht vom FI der FIS vorher informiert
Wir machen in der Segelflugausbildung Außenlandeübungen mit dem TMG. Zu dem Zweck besitzen wir eine Genehmigung zum Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe. Die Genehmigung ist mit einigen allgemeinen Auflagen verbunden, zusätzlich muß jeder durchgeführte Übungsanflug in ein Verzeichnis eingetragen werden.
Eine vorherige Anmeldung bei FIS ist nicht sinnvoll durchführbar, da sich das ausgewählte Gelände erst aus den Bewuchseigenschaften und der letztlich ausgewählte Acker aus der Windrichtung ad hoc ergibt.
Mein FI hat gesagt "jetzt nimmst mal das Gas ganz raus und dann guck mal, wo du denkst dass es passt".
Hab mir ′n Streifen Gras in der Nähe eines Gehöfts raus gesucht, vor dem ein Traktor grade am Gras wenden war. Man konnte sehen, wie der dann langsamer wurde und auch mal was zum gucken hatte. Anrufe wurden uns nicht bekannt. Die Landung wurde auch nur angetäuscht, vllt. 10m über′m Boden wurde wieder durchgestartet.
Tim17 schrieb:Darauf würde ich nicht wetten. Ausbildungsinhalte sind oft von Sportverbänden festgelegt. Die können sich nicht einfach über LuftVO und SERA hinwegsetzen.
Solche Übungen unter 500 ft AGL (ohne Landung) sind meines Wissens im Rahmen der Ausbildung erlaubt und nicht genehmigungs- oder meldepflichtig.
Tim17 schrieb:Das ist falsch. Außenlandeübungen sind vorab genehmigungspflichtig. Darüber hinaus müssen diese dokumentiert werden.
Solche Übungen unter 500 ft AGL (ohne Landung) sind meines Wissens im Rahmen der Ausbildung erlaubt und nicht genehmigungs- oder meldepflichtig.
cbk schrieb:Na da hast du aber nicht den alten Eichhorn auf der Aero gesehen, wie er mit seinen über 80 Jahren in der T6 Kunstflug praktiziert hat. Ich denke, dass Alter kann eine Rolle spielen, muss es aber nicht. Pauschale Aussagen dazu sind quatsch.
Mal ganz ehrlich: Ich kenne niemanden, der mit weit über 70 noch fliegt. Aber vielleicht könnt ihr mich da ja eines Besseren belehren.
Oder Wilhelm Düerkop "Salzmann", der als Jahrgang 1928 noch munter F-Schlepps fliegt, mit seiner PA-18. Zugegeben, ist der gute Mann in vielen Punkten mittlerweile ein nicht mehr einfacher Diskussionspartner, gerade was UL′s angeht, aber fliegen kann er!
sukram schrieb:Also auch ohne Bodenkontakt? i.e. keine echte Außenlandung... ? Das muss der FI in der Ausbildung vorher anmelden?
Außenlandeübungen sind vorab genehmigungspflichtig
Krass! Ob sich da jede Flugschule dran hält?
Ich kenne einen.
Rein rechtlich ist das so wie Markus ausführt. Dieser gesetzlich verordnete Unsinn kann aber nur von jemandem kommen, der mit der Praxis nichts am Hut hat. Gott sei Dank habe ich mich nach meiner Ausbildung nie daran gehalten und habe in all den Jahren immer wieder Notlandungen geübt. Mit und ohne aufsetzen! Selbstverständlich habe ich nach Möglichkeit Publikum vermieden, ist doch klar. Ich bin mir jedoch sicher, dass ich heute keinen Flieger mehr bräuchte und selber Flügel hätte, wenn ich's nicht getan hätte.
Du weisst nie, wann du das gelernte mal brauchst. Aber wenn du es brauchst, dann muss es funktionieren. Mir macht heute ein Motorausfall keine Angst mehr, den letzten hatte ich vor 2 Wochen. Diesmaliger Lerneffekt: bei ca. 2 Min von der Bahn weg in 700ft und 15 kt auf der Nase bleiben einem weniger als 1 Minute bis du unten bist, wenn dein einziges landbares Fleckchen der Acker ist, den du gerade überflogen hast.
Nur weil ich auch solche Situationen immer wieder übe, lebe ich noch. Ich sehe keinen Grund das zu ändern.
Tom
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