Hallo,
>
> Was zählt ist das (neue) Höhen-Band von 3000 ft MSL, oberhalb welchem immer die
> diskutierten Wolkenabstände einzuhalten sind. Z.B. auf der Wasserkuppe (ca. 3000 ft MSL)
> gilt quasi ab GL ein Wolkenabstand von 300m vertikal und 1,5 km horizontal!
>
Leute, Leute, Leute... das kann ich doch alles nicht galuben!!!
Die erhöhten Wolkenabstände gelten in Luftraum Golf ab 1000 ft AGL oder 3000ft MSL,
wobei der jeweils höhere wert maßgeblich ist!!!!
Wenn Du auf der WK startest, dann befindest du dich in Luftraum Golf
und unterhalb 1000ft AGL - damit musst du nur frei von Wolken bleiben
und kannst beruhigt starten und landen.
>
> Wenn man sich schon über Regeln so vehement auslassen möchte, wie
> du das hier tust, dann wäre es sicher von Vorteil, diese Regeln
> auch erst einmal verstanden zu haben!
>
Sag ich doch :)))
BlueSky9
BlueSky9 schrieb:Toll, und was zeigt Dein Höhenmesser beim Start? Ja genau, er zeigt ziemlich genau 3000 ft MSL!
Wenn Du auf der WK startest, dann befindest du dich in Luftraum Golf
und unterhalb 1000ft AGL - damit musst du nur frei von Wolken bleiben
und kannst beruhigt starten und landen.
Michael
PS: Diese Tabelle sagt doch alles, oder?
Hallo,
>
> Kannst Du mir bitte erklären, woraus sich diese
> garantierten "1000 ft mit frei von Wolken" unabhängig von
> der jeweiligen Geländehöhe in MSL in der Verordnung ergeben sollen.
>
A)
Aus dem gesunden Menschenverstand!!!! :)))
B)
Aus dem was ich hier auf die schnelle gefunden habe:
>
> Toll, und was zeigt Dein Höhenmesser beim Start?
> Ja genau, er zeigt ziemlich genau 3000 ft MSL!
>
Richtig!
>
> Der höherer Wert entscheidet.
>
Ja!
Und der "höhere Wert" für die Verpflichtung zum Einhalten
der vergößerten Wolkenabstände ist:
3000ft Elevation + 1000 ft AGL = 4000ft.
(Das ist exakt die gleiche Art der Regelung wie z.B. bei
der Transponderpflicht ab 5000ft MSL oder 3500 AGL,
wobei der höhere Wert maßgebend ist - da hat es doch auch
jeder kapiert!?)
Nochmal zum Nachdenken:
Diese "Trennline" in Luftraum Golf verläuft in 3000ft MSL oder
1000 ft AGL, wobei der höhere Wert maßgebend ist.
Frei von Wolken:
Zell am See = 3500ft MSL
Wasserkuppe = 4000ft MSL
Megeve = 5800ft MSL
Norderney = 1000ft MSL ;-)
>
> ....und daß man auf der Wasserkuppe (hihi) das Fliegen einstellt,
> obwohl man bis 1000 ft nur "Frei Von Wolken" zu bleiben hätte.
>
Das kann ich in der Tat alles nicht wirklich glauben!?!?! ;-)))
BlueSky9
BlueSky9 schrieb::-((
Aus dem gesunden Menschenverstand
"Unter 3 050 m (10 000 ft) über MSL und
über 900 m (3 000 ft) über MSL, oder über
300 m (1 000 ft) über Grund; die größere
Höhe ist maßgebend"*
Über 3000 ft MSL o d e r 1000 ft über Grund.
Wie kommst Du drauf, dass man zu der MSL-Höhe noch 1000 ft addieren darf? Wo steht das?? In SERA.5001 jedenfalls nicht, oder hab' ich das bisher nur übersehen?
Michael
*) 1. Spalte, 2. Zeile Tabelle S5-1 SERA.5001
FlyingDentist schrieb:Fettes Dankeschön, dass ich auch endlich den konkreten Gesetzestext habe! (Echt ernst gemeint!)
Die DFS kann Grafiken zeichnen wie sie will, entscheidend ist der Gesetzestext in SERA.5001.Kannst Du mir bitte erklären, woraus sich diese garantierten "1000 ft mit frei von Wolken" unabhängig von der jeweiligen Geländehöhe in MSL in der Verordnung ergeben sollen.
In SERA.5001 heißt es: "In und unter 900 m (3 000 ft) über MSL oder 300 m (1 000 ft) über Grund; die größere Höhe ist maßgebend".
Fliege ich in den Bergen und der Grund liegt 5000 ft AMSL und ich befinde mich in etwa 900 ft AGL, so sind das zusammen zwar 5900 ft AMSL und damit über 3000 ft AMSL aber in diesem Falle ist die Höhe AGL "...die größere Höhe..." und damit maßgebend. Wäre es so, wie Du den Text gelesen hast, Michael, so würde im Text nicht unterschieden werden zwischen 3000 ft und 1000 ft, denn so gelesen ist 3000 ft IMMER die größere Höhe. Also: Der ansteigende Luftraum G bekommt nicht plötzlich andere Bestimmungen als vorher, nur weil er in den Bergen liegt, d.h. "...Frei von Wolken und mit Bodensicht...".
Na, dann haben wir es jetzt ja endlich rausgefunden! (Da hat sich die Rechtsmethodik damals im Studium ja endlich bewährt.)
Gruß Lucky
BlueSky9 schrieb:Darueber hatte ich mir nie Gedanken gemacht, Transponder ist eh an Bord und immer an... :)
(Das ist exakt die gleiche Art der Regelung wie z.B. bei
der Transponderpflicht ab 5000ft MSL oder 3500 AGL,
wobei der höhere Wert maßgebend ist - da hat es doch auch
jeder kapiert!?)
Aber nun habe ich es kapiert und ja, mit einer 1000ft-Basis darf ich immer fliegen, egal wie hoch der Startort liegt. Und ja, auch auf der Wasserkuppe. Erst bei 500ft Basishoehe ist Feierabend, da dann die Mindesthoehe nicht mehr einzuhalten ist, ohne frei von Wolken zu bleiben.
Danke an alle fuer die Erleuchtung :) Und ja, das DFS-Schaubild ist eine Katastrophe und hatte mich extrem verwirrt.
Chris
Hallo,
>
> Wie kommst Du drauf, dass man zu der MSL-Höhe noch 1000 ft addieren darf?
>
Man darf nicht zur "MSL-Höhe" 1000ft Addieren.
Man Addiert sie zur "Geländehöhe"!
Auf Norderney ist 1000ft MSL der "höhere Wert"
Auf der WK ist 2953ft +1000ft = 3953 ft der "höhere Wert"
BlueSky9
(Diese "Trennline" in Luftraum Golf verläuft in 3000ft MSL oder
1000 ft AGL, wobei der höhere Wert maßgebend ist.)
P.S.
Endlich kann auf der WK wieder geflogen werden! ;-)))
P.P.S.
Ja - AGL ist natürlich above GL!!
Mr. Lucky schrieb:Tut mir leid, aber das bezweifele ich, denn lesen kann ich auch:
Na, dann haben wir es jetzt ja endlich rausgefunden!
Über 3000 ft MSL o d e r über 1000 ft über Grund, die größere Höhe ist maßgebend gilt im LR G ein Wolkenabstand von 1500m horiz. und 300m vert. *
Wie soll ich das verstehen? 3000 ist wohl unstrittig größer als 1000. Sofern im Verordnungstext also keine generelle Freigabe für "frei von Wolken bis 1000 ft AGL" zu finden ist, was dann?? Und ist nicht der Höhenmesser (MSL) das Entscheidungskriterium, mehr als eine grobe Schätzung der Höhe über Grund?
Michael
*) 2. Zeile der Tabelle S5-1
Hallo,
>
> Auf Norderney ist 1000ft MSL der "höhere Wert"
War falsch von mir!
Sorry!
auf Norderney ist 3000ft MSL der höhere Wert müsste es richtig heissen...
BlueSky9
Hallo Zusammen,
also ich dachte bisher ich hätte die Regeln verstanden, Bin mir jetzt aber nicht mehr so sicher. Ich habe mir das Poster auch nochmal genauer angeschaut, dass ist in der Tat total verwirrend! Wenn man den Text allein betrachtet ist es klar und so hatte ich es bisher auch immer für mich abgespeichert:
Über 500ft Geländehöhe (ist bei uns in den Mittelgebirgen eigentlich immer gegeben) darf ich bis 3000ft MSL fliegen ohne dabei irgendwelche Wolkenabstände zu beachten.
Unter 500ft gelten die 2500 AGL!
Über 2000ft Geländehöhe habe ich immer 1000ft AGL.
Habe ich das jetzt so richtig verstanden, oder nicht?
Gruß
Dirk
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