Versicherungsproblem

Forum - Unfallprävention

  • Folgender Fall hat sich im letzten halben Jahr bei uns am Flugplatz zugetragen. Pilot A vom Nachbarverein unternimmt mit einem Gast einen kurzen UL-Rundflug um den Kirchturm. Der Flug verläuft ereignislos bis A zur Landung ansetzt. Bei der Landung verschätzt sich A etwas mit der Geschwindigkeit und Höhe im Anflug und kommt zu weit ohne rechtzeitig durchzustarten. Nach dem gezwungenen Aufsetzen rauscht das Vereins-UL mit hoher Restgeschwindigkeit in den Flugplatzzaun. Das UL überschlägt sich dabei und kommt in Rückenlage zum Stehen. Beide Insassen verlassen leichtverletzt das UL. Der Unfall wird der BFU gemeldet, die aber keine Untersuchungen durchführt.

    Im Verein wird der Unfall hitzig diskutiert. Dennoch zeigen sich der Vorstand und die Mehrzahl der Vereinsmitglieder verständnisvoll, ganz nach dem Motto „das kann jedem passieren“.

    Es vergehen einige Wochen bis sich die Versicherung meldet, bei der das UL versichert ist und der, der Schaden gemeldet wurde. Die Versicherung lehnt die Übernahme des Kaskoschadens (ca. 30 kEUR) sowie einen Großteil des Haftpflichtschadens (ca. 500 EUR) am Flugplatzzaun ab. Als Begründung wird eine Überladung des Luftsportgerätes angegeben, die als grobe Fahrlässigkeit des Piloten gewertet wird.

    Bei der Schadensmeldung hatte die Versicherung um Daten des Flugverlaufs sowie um Angaben der beiden Insassen gebeten. Daraus ließ sich schließen, dass das UL mit knapp 520 Kilogramm um knapp 10 Prozent überladen war. Die Schlussfolgerung ergab sich aus den Angaben zum Leergewicht des ULs (320 KG) sowie dem Gewicht der beiden Insassen (Zusammen 180 KG) plus Sprit für 90 Minuten Flugzeit inkl. Reserve (20 KG). 

    Der Verein gibt sich mit der Einschätzung der Versicherung nicht zufrieden und schaltet einen Anwalt ein. Nach längerem hin und her bietet die Versicherung einen Vergleich an, bei dem 15 kEUR von der Versicherung übernommen werden. Der Verein stimmt dem Vergleich zu.

    Nun verlangt der Verein vom Pilot A die Zahlung der Differenz (15 kEUR). Die Stimmung ist am Tiefpunkt angelangt. Das Problem ist, dass der Verein als Flugzeugeigentümer und -Halter den Deal mit der Versicherung abgeschlossen hat und der Pilot A keinen Einfluss auf den Ausgang der Verhandlungen hatte.

    In Konsequenz wir der Pilot A vom Verein ausgeschlossen und eine zivilrechtliche Klage zur Eintribung der 15 kEUR wird vom Verein angestoßen.
  • Nach längerem hin und her bietet die Versicherung einen Vergleich an, bei dem 15 kEUR von der Versicherung übernommen werden. Der Verein stimmt dem Vergleich zu.
    Wenn die Versicherung reelle Chancen gesehen haette, den Schaden nicht begleichen zu muessen, haetten sie niemals den Vergleich angeboten (besser 15.000 als nix...). Und dem Verein war es wohl ziemlich egal (holen wir uns die Kohle halt vom Piloten).
    Da hat wohl ein Anwalt gerade einen neuen Klienten bekommen...


    Chris
  • Aber ein interessanter aktueller Fall bzgl. der hier immer währenden Überladungs-Diskussion. Daher schon mal vielen Dank das darüber hier berichtet wird und es wäre sehr interessant auch weiterhin und bzgl. des Ergebnisses informiert zu werden.

    VG Mike

  • Mich würde interessieren ob die Versicherung eine Kausalität zwischen Überladung und Unfall als Zahlungsverweigerung angeführt hat. Da sie die, in diesem Fall, ja kaum annehmen kann, wäre es interessant ob die Versicherung dann mit dieser Begründung die Zahlung überhaupt verweigern kann. Das einzige Argument wäre dann ja, dass das Luftfahrzeug mit diesem Gewicht gar nicht in der Luft hätte sein dürfen, folglich hätte auch der Unfall gar nicht stattfinden können ...
    Das habe ich aber noch nie gehört, dass mit dieser Begründung abgelehnt wird - bitte um mehr Information, wenn diese vorliegen.

    LG Flugherb 
  • Da wird der Verein aber Pech haben.  Die Frage ist nämlich,  ist das Gewicht kausal für den Unfall verantwortlich.  Hatten wir hier so weit ich mich erinnern kann schon.  Da muß der Verein eben den Beweis antreten das das so ist . Sollte er obsiegen,  was ich nicht glaube, gibt es dann im Verein einen neuen Vorstandsposten den " Gewichtswart ".
    Der Verein hätte das im eigenen Interesse ausklagen müssen. 
    Das Vereinsmitglied sollte sich unbedingt einen Fachanwalt nehmen. Die Kosten kann der verein dann auch bezahlen. 

    Desswegen gehe ich auch in keinen Verein oder mache was in gleichberechtigter Haltergemeinschaft. 
    Zum Schuß ist man immer allein. :)   
    QDM 

    P.S. Wüsste gerne welche Versicherung das ist um gewarnt zu sein. 
    Ist aber immer mehr übliches Verfahren bei den Brüdern. Erst mal prozessieren damit der Geschädigte klein beigibt.


     
  • Habe letzte Woche dieses Szenario bei einem bekannten Versicherungsmakler angefragt. Anwort: Wenn es keine Kausalität zwischen Unfall und Gewicht gibt, kann die Versicherung sich nicht rausreden.
    Gewarnt wird aber vor strafrechtlichen Problemen.
    bb
    hei
  • Genau und das wichtigste lt RA beachten :  Klappe halten, keine Info, keine Aussage bevor nicht mit Fach- RA gesprochen.  
    Leider wird Gutmütigkeit, Reue oder Aufrichtigkeit nicht belohnt. 
    Ein gegnerischer RA dreht jedes Wort einem im Munde rum. 
    Geht aber nicht wenn nichts gesagt wird. 
    Wenn man das alles beachtet ist UL fliegen genauso problemlos wie Autofahren.  
    Ich spreche immer aus der Praxis :) 
  • Die Frage ist nämlich, ist das Gewicht kausal für den Unfall verantwortlich. Hatten wir hier so weit ich mich erinnern kann schon. Da muß der Verein eben den Beweis antreten das das so ist.
    Als Pilot wuerde ich vor Gericht mit einem unterdrueckten Laecheln aussagen, dass ich leider zu schnell/hoch angeflogen bin, dann nochmal nachgedrueckt habe, um die Piste zu treffen, naja und dann hat es halt nicht mehr gelangt hinten raus. Shame on me.
    So, und nun darf der Verein den Beweis antreten, dass das nicht so war.

    Achja, wer war eigentlich so daemlich, diese Info an die Versicherung rauszuruecken:
    Daraus ließ sich schließen, dass das UL mit knapp 520 Kilogramm um knapp 10 Prozent überladen war. Die Schlussfolgerung ergab sich aus den Angaben zum [...] Gewicht der beiden Insassen (Zusammen 180 KG)


    Chris
  • Interessanter Sachverhalt. Daß der Pilot nicht an der aussergerichtlichen Einigung zwischen Verein und Versicherung beteiligt war ist legitim, denn das Vertragsverhältnis besteht schliesslich zwischen Verein und Versicherung (Stichwort: Aktiv-/ Passivlegitimation)

    Meiner Einschätzung nach dürfte es unerheblich sein, was nun zum Unfall führte und ob die Überladung dabei eine Rolle spielte. Das Luftsportgerät ist durch die Überladung nicht mehr im Rahmen dessen Zulassung betrieben worden. Das hätte bereits bei der Vorflugkontrolle vom Piloten zu berücksichtigen gewesen sein. Es hätte gar nicht erst zum Start kommen dürfen und darin liegt der Verstoß.

    Ich könnte mir vorstellen, dass das die juristische Argumentationslinie des Vereins ist und ich räume dieser durchaus hohe Erfolgschancen ein. Ob es moralisch in Ordnung geht, wie ein Verein so gegen ein Mitglied vorgeht, das liegt auf einem andern Blatt.
  • Die Versicherung ist Schuld? Der böse Mensch, der die Massen verraten hat? Echt? Und hat hier eigentlich mal jemand eine Versicherungspolice gelesen? Was da wohl drin steht über den Zusammenhang zwischen Versicherungsschutz und Lufttüchtigkeit? 

    Wer überladen fliegt, der fliegt mit genau dem Risiko, das hier eingetreten ist. Das weiß man vorher. Und entweder man akzeptiert das, oder nicht. Aber hinterher jammern und anderen die Schuld geben? Weiß nicht....
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