Versicherungsproblem

Forum - Unfallprävention
  • Natürlich ist der Pilot verpflichtet, seine Gewichtsberechnung zu machen. Dabei ist er aber nicht verpflichtet, die Angabe des Passagier über sein Körpergewicht mittels Wage zu überprüfen - außer es ist "offensichtlich" weit von der Angabe entfernt. 
    M.E. muss dem Pilot die Fahrlässigkeit der fehlerhaften Berechnung nachgewiesen werden. War der Passagier nach eigenen Angaben 70 kg schwer?
    Achtung: Hier geht es nur darum, ob der Pilot fahrlässig gehandelt hat und nicht darum, ob das gut ist.
  • 50 Kilo drüber? Das sieht man...
  • Und hat hier eigentlich mal jemand eine Versicherungspolice gelesen? Was da wohl drin steht über den Zusammenhang zwischen Versicherungsschutz und Lufttüchtigkeit?

    Wer überladen fliegt, der fliegt mit genau dem Risiko, das hier eingetreten ist.
    Wenn das alles so eindeutig und unmissverstaendlich ist, wieso bietet die Versicherung von sich aus an, gegen Einstellung des Verfahrens die Haelfte des Schadens zu uebernehmen? Aus Naechstenliebe? Never ever...


    Chris
  • @ Thomas; Da has Du völlig recht! Mir geht es mehr um den Bereich, wo jemand sich ordentlich Mühe gegeben hat, korrekt zu rechnen und der Passagier kommt mit Omas dickem Lieblingswollpullover (5 kg. Eigengewicht) und es stellt die Versicherung im Nachgang fest, dass die Maschine 478,3 kg gewogen hat - und versucht sich zurückzuziehen. 
  • @BravoEcho: Der Passagier ist Deiner Aussage also Schuld wenn der PIC Scheisse baut? Interessante Dialektik, in der Sache aber ohnehin irrelevant. Der PIC ist der verantwortliche Luftfahrzeugführer. Wenn Zweifel bestehen obliegt es an ihm diese auszuräumen oder gar nicht erst zu starten.


    Wenn er natürlich meint, er sei von seinem Passagier hinterrücks und irreführend um dessen tatsächlichem Gewicht hintergangen worden, kann er seinerseits natürlich zivilrechtlich gegen diesen vorgehen...

     ... empfehlen würde ich diesen Schritt aber nicht wirklich.

  • @Chris,

    Keine Ahnung. Kenne den Fall nicht. Weiß nichts über Kosten/Nutzen-Analysen von Versicherungen bei der Abwägung zwischen Prozess und Vergleich. mich stört nur dieses reflexartige "die anderen sind schuld". Wenn jemand Gesetze überschreitet, weil er absehen zu können glaubt, dass dabei tatsächlich kein erhöhtes Risiko entsteht, dann möge er doch bitte zu den vorher bekannten (und bekanntermaßen erheblichen) Konsequenzen stehen, wenn sie eintreten.
  • M.E. ist die Sorgfaltspflicht des Piloten erfüllt wenn er 1. die Gewichtsberechnung erfüllt und 2. kein "offensichtliches Missverhältnis" zwischen Angabe und Realität besteht.
    Natürlich bleibt die Maschine konkret überladen - aber der Pilot hat nicht grob fahrlässig gehandelt, und damit ist die Versicherung nicht von ihrer Leistung freigestellt. Nur darum geht es hier mir. Aber wie "offensichtlich" im Gerichtssaal ausgelegt wird, das hoffe ich nicht konkret ausdiskutieren zu müssen.
    Im 2 Schritt müsste dann die Versicherung dem Passagier Vorsatz vorwerfen - auch das fällt ehr schwer. Ich meine nur dass die Versicherung sich nicht ganz sooo schnell rausziehen kann. Es soll nicht als Aufruf zum Überladen mißverstanden werden.

  • @Thomas , Ich kenne auch die Detail nicht aber eine Versicherung hat ja die Aufgabe ein Risiko für einen einzelnen auf eine größere Zahl zu verteilen. 
    Ich würde übrigens auch einem Verein moralisch eine ähnliche Verantwortung zuschreiben. 
    Es schleicht sich aber in unserer Gesellschaft immer mehr ein Verhalten ein, dass Solidarität predigt  aber im Ernstfall der Betroffene oder Geschädigte der Schwächste alleine dann da steht. 
    Da gibt es dann noch eine Klausel oder noch einen Paragraphen den man noch hervorziehen kann. 
    Ich habe ja schon in meinem vorigen post deutlich darauf hingewiesen wie man sich darauf einstellen sollte. 

    Man ist übrigens schneller in so einer Situation als man es sich vorstellen kann. 
    Da muß keine große Absicht vorliegen. 
  • Keine Ahnung. Kenne den Fall nicht. Weiß nichts über Kosten/Nutzen-Analysen von Versicherungen bei der Abwägung zwischen Prozess und Vergleich.
    Ich natuerlich auch nicht.
    Aber eines weiss ich ganz genau: Wenn es wirklich alles soooo klar und eindeutig waere (in der Police steht, wenn ueberladen, dann kein Versicherungsschutz) und diese Ausschlussklausel wuerde vor Gericht bestand haben, die Versicherung haette nie im Leben einen Vergleich angeboten, die haetten den Prozess ohne jedes Kostenrisiko auf einer Backe abgesessen.

    Nein, so einfach ist es nicht...


    Chris
  • Es ist leider in dieser Gesellschaft zum zum Prinzip geworden, daß der Bürger vom Staat in die Grauzone gedrückt wird, wo man ihm jederzeit die Schuld geben kann. Jeder in diesem Land weiß, daß kaum ein UL innerhalb des MTOW betrieben werden kann. Aber es wird stillschweigend hingenommen. Möglichkeiten, das zu ändern, hätte die Legislative. Wieviele PKW fahren überladen in den Urlaub?
    Es ist ja am Ende auch egal ob es 1kg oder 50kg Überladung waren. Der Sachverhalt bleibt der Gleiche.
    bb
    hei
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