Der Pilot war bei den Verhandlungen zwischen Versicherung und Verein nicht dabei und hat auf die 50:50 Vereinbarung, die die beiden getroffen haben, keinen Einfluß nehmen können.Darum geht es m.E. hier nicht.
schließlich war der Versicherungsnehmer (= geschäftsführender Vorstand = LFZ-Halter eines Vereinsfliegers) nicht am Schadensereignis beteiligt.Auch da gab es schon anders lautende Urteile, sinngemäß: Der Verein als Halter hätte prüfen bzw. erkennen müssen, ob/dass überladen geflogen wird.
@Thomas:
Wie ist das denn, wenn der Pilot seine Gewichtsrechnung vorlegt und dabei rauskommt, daß das Leergewicht des Vogels sehr viel höher war als das, was er in seiner Rechnung berücksichtigt hat? Also wenn das tatsächliche Leergewicht nicht mit dem Gewicht in den Papieren übereinstimmt, z.B. durch nachträgliche Einbauten etc.?
Das wäre in meinen Augen die einzige Möglichkeit, wie man als Pilot komplett schadlos aus der Nummer rauskommen könnte. Dann wäre der Verein dran und im Rückgriff evtl. der Hersteller bzw. Prüfer, der das Gewicht amtlich festgestellt hat. Man kann doch wohl von keinem Piloten erwarten, daß er die technischen Unterlagen vor jedem Flug auf Richtigkeit überprüft? Da muß man sich drauf verlassen können, daß die Angaben dort stimmen.
Ich muß halt gerade an diese Diskussionen hier denken, wo das tatsächliche Leergewicht nichts mehr mit dem dokumentierten Gewicht zutun hatte und die Vögel viel schwerer waren.
Wie ist das denn, wenn der Pilot seine Gewichtsrechnung vorlegt und dabei rauskommt, daß das Leergewicht des Vogels sehr viel höher war als das, was er in seiner Rechnung berücksichtigt hat? Also wenn das tatsächliche Leergewicht nicht mit dem Gewicht in den Papieren übereinstimmt, z.B. durch nachträgliche Einbauten etc.?Das Thema gab′s vor Jahren schon mit einer Unfallserie eines bestimmten Musters und ist leider bis heute nicht wirklich 100% zufriedenstellend gelöst, gerade der Punkt "Sicherheitskultur" finde ich in der UL Szene unterrepräsentiert:
Allerdings hätte der Verein auf die volle Kasko-Schadensregulierung bestehen müssenHätte er das? Wo steht das? Und wie sieht diese hier konkret aus? Eine Liquiditätsschonende, sofortige Regelung hat auch Ihre Vorzüge als ein über Jahre hinziehendes Verfahren mit zusätzlichen Kosten für Anwälte, Gerichte und Gutachter, womöglich dann auch noch durch mehrere Instanzen. Wie Du selbst bestätigst, an dem Verursacher und dessen Schuld ändert es nichts. Ob nun der Verein oder die Versicherung den Piloten verklagt ist unerheblich.
Für den Piloten ist es dabei weitestgehend unerheblich, ob nun die Versicherung oder der Verein diesen Regress betreibt. Beide müssten ihm im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung die grob fahrlässige oder vorsätzliche Herbeiführung des Schadens nachweisen.Was hinsichtlich Überladung aber offenkundig gewährleistet ist und von allen Parteien auch unbestritten wird, oder? Es wäre einzig die Chance des Piloten, die Forderungen des Vereins bestenfalls mildern zu können, wenn er nachweisen kann, dass z.B. vom Vorstand wissentlich und duldend dauerhaft überladen geflogen wurde. Er könnte dem Vorstand eine Hinweis- und Aufsichtspflichtsverletzung versuchen anzuhängen. An der Verantwortung des PIC und an der Schuld überladen gestartet zu sein, ändert das jedoch aus meiner Sicht nicht viel.
Es wäre einzig die Chance des Piloten, die Forderungen des Vereins bestenfalls mildern zu können, wenn er nachweisen kann, dass z.B. vom Vorstand wissentlich und duldend dauerhaft überladen geflogen wurde. Er könnte dem Vorstand eine Hinweis- und Aufsichtspflichtsverletzung versuchen anzuhängen. An der Verantwortung des PIC und an der Schuld überladen gestartet zu sein, ändert das jedoch aus meiner Sicht nicht viel.@TeeJay:
Ist es so schwer für einen verursachten Unfall oder Fehler gerade zu stehen?Ist es normalerweise nicht. Aber wenn die anderen schon falsch spielen (also Verein und Versicherung untereinander da irgendetwas auskaspern usw.), warum soll ich dann alles einfach über mich ergehen lassen?
Thomas Borchert schrieb:Das ist mir schon bekannt und vorallem auch bewußt. Nicht zuletzt deswegen habe ich mich aus dem geschäftsf. Vorstand meines Vereines verabschiedet:
Auch da gab es schon anders lautende Urteile, sinngemäß: Der Verein als Halter hätte prüfen bzw. erkennen müssen, ob/dass überladen geflogen wird.
Thomas Borchert schrieb:Ich glaube, das korreliert ganz eng mit der Schadenshöhe ...
aber es ist der mit Abstand unwahrscheinlichere Ausgang
Anschaffung einer CT mit Autopilot und einem Rüstgewicht von ca. 340 kg!! Der Vorstand sieht sich da nicht in Gefahr, schließlich hat er ja alle Piloten ermahnt nicht überladen zu fliegen, aber gleichzeitig die Einweisung verlangt.
Man darf sich fragen, wie das gehen soll, wenn keiner unserer FIs weniger als 85 kg
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