Versicherungsproblem

Forum - Unfallprävention
  • Ich bin gespannt wie die Angelegenheit vor Gericht ausgeht... Ich frage mich nur ob es seitens des Vereins bei einem solchen, nicht gerade kleinen Sachschaden, nicht "fahrlässig" war auf eine offizielle Untersuchung zu Verzichten. Überhaupt finde ich die Haltung des Vereins bei der Sache nicht gerade kameradschaftlich. Zuerst generell verständnisvoll (könnte jeden passieren) aber sobald "Geld" ins Spiel gekommen ist... Rauswurf aus dem Verein usw... Hier bestätigt sich das Klischee, dass beim Geld die Freundschaft aufhört. Offensichtlich haben die übrigen Vereinsmitglieder die Tatsache verdrängt, dass bei dem hier erwähnten Leergewicht des Flugzeuges, sobald zweisitzig geflogen wurde, die meisten auch überladen geflogen sind.
  • ...wir hatten mal einen Piloten B im Verein, der das Vereinsmaterial gerne mal strapaziert hat, der Verein hat schon Du,Du gesagt, naja...
    ...irgendwann hat er die Vereinsmaschine nach vorausgegangener Turnübung mit Fluggast in den Acker gesetzt, hat ihn 2000€ gekostet, bissel was musste der Verein noch zu buttern, die Reparatur haben dann natürlich
    die Vereinsmitglieder für ihn erledigt, da war der Verein froh als er sagen konnte das Maß ist voll, Abflug.
    Aus seiner Sicht natürlich völlig überzogene Reaktion vom Verein      ;-)
  • Thomas Borchert schrieb:
    Glauben wir allen Ernstes, dass jemand im Gerichtssaal, wenn man nun Pilot und Passagier dort aufstellt, nicht auf den ersten Blick erkennen kann, ob da eher 130 oder 180 Kilo vor einem stehen?
    Etwa wie diese 180er Crew hier??



    Deutscher UL-Meister 2012!

    Michael
  • Ich bin gespannt wie die Angelegenheit vor Gericht ausgeht... Ich frage mich nur ob es seitens des Vereins bei einem solchen, nicht gerade kleinen Sachschaden, nicht "fahrlässig" war auf eine offizielle Untersuchung zu Verzichten.
    @waldopepper: Hallo? Was soll der Verein den fahrlässig gemacht haben? Warum soll er auf eine Untersuchung verzichtet haben? Der hat das gar nicht zu entscheiden! BFU ermittelt nicht jeden.. sorry scheiss... Ansonsten rückt ein Gutachter an und der beziffert den Hergang und Schaden und meldet das an die Versicherung weiter. Diese entscheidet dann ob und wie bezahlt wird.

    Wie gesagt ich finde der Verein hat im Sinne seiner Mitglieder fair und gut verhandelt. Aber das ist natürlich meine Meinung.

    @FD: Oha DU magst den DAeC immer noch nicht ;-)
  • @FD,

    You nailed it.

  • Nochmals die Frage, weiß das jemand:

    Mich würde interessieren ob die Versicherung eine Kausalität zwischen Überladung und Unfall als (Teil-)Zahlungsverweigerung angeführt hat.
    Oder argumentierte sie, dass das Luftfahrzeug mit diesem Gewicht gar nicht in der Luft hätte sein dürfen, folglich hätte auch der Unfall gar nicht stattfinden können ...
    Warum hat sie dann aber doch die Hälfte bezahlt ?
    Ich denke das zu wissen würde unser Rätselraten etwas einschränken.

    LG Flugherb  
  • @Flugherb
    Ich schätze die Versicherung hat die Hälfte bezahlt aufgrund einer "Kostenanalyse". Sie haben einfach durchgerechnet was der Streit (Gutachter, Anwälte, Gericht etc.) und die Schadenregulierung sonst gekostet hätte.
  • @Flugherb: Ich schätze Letzteres. Das Fahrzeug war gar nicht für den Betrieb zugelassen (ausserhalb der Betriebsgrenzen). Somit fällt in meinem Verständnis die Kasko schonmal komplett raus.

    Kaufmännische und faire Lösungen liegen nunmal bei 50%, andernfalls wären diese immer zu Lasten der einen oder anderen Partei oder?
  • Ein PIC kann der Versicherung oder dem Gericht noch so viele Belege seiner mutmaßlich angestellten Gewichtsberechnung vorlegen nur dadurch wird seine Haftung und Verantwortung nicht geringer.
    Da wage ich aber mal ganz heftig zu widersprechen. Was ist, wenn der PIC einen Wiegebericht vorlegt, nachdem er 220kg zuladen kann, 215kg zugeladen hat und sich am Ende rausstellt, daß das tatsächliche Leergewicht der Maschine höher war als das in den Papieren (weil z.B. andere Vereinsmitglieder irgendetwas zusätzlich in den Vogel eingebaut haben)?
    Also da würde ich beim PIC nicht einmal Fahrlässigkeit sehen geschweige denn "grobe Fahrlässigkeit".

    Außerdem ist die außergerichtliche Einigung zwischen Verein und Versicherung aus Sicht des verunfallten Piloten ein "Vertrag zu Lasten Dritter" (nämlichzu seinen Lasten). Er ist der Dritte, weil er ja nicht auf die Verhandlungen Einfluß nehmen konnte.
    Sollte jetzt der Verein von dem PIC die restlichen 15.ooo,- € verlangen, kann der darauf verweisen, daß er nicht zu zahlen braucht, weil Verträge zu Lasten Dritter in Deutschland sittenwidrig und damit nichtig sind.

    --> http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/drittbez.htm
  • Nehmen wir ein anderes, vielleicht verständlicheres Beispiel:

    Du vercharterst doch auch. Ein Charterer macht den Flieger kaputt. Die Versicherung zahlt vollumfänglich den vollen Preis, abzüglich der i.d.R. 5000,- EUR SB. Von wem meinst Du kannst Du die ausstehenden 5.000 EUR eintreiben oder würdest Du die aus Wohltätigkeit diese dem Verursacher erlassen oder meinen der Schaden sei im rechtlichen Sinne reguliert worden?
    In einem solchen Fall hat der Charterer aber vorab unterschrieben, daß er im Falle eines Falles für die 5.ooo,- € geradesteht. Da muß er dann auch zahlen, klar.

    Aber kommen wir mal auf den Fall hier zurück: Stellen wir uns vor, der Verein und die Versicherung hätten sich nicht auf 15.ooo,- € sondern auf 1,- € geeinigt. Mit welchem Recht will der Verein dann die fehlenden 29.999,- € bei dem Piloten eintreiben? Der Pilot war bei den Verhandlungen zwischen Versicherung und Verein nicht dabei und hat auf die 50:50 Vereinbarung, die die beiden getroffen haben, keinen Einfluß nehmen können.

    Oder hat der Pilot die Vereinbarung zwischen Versicherung und Verein mit unterziechnet? Wenn ja, wär er schön blöd.
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