Thomas Borchert schrieb:Etwa wie diese 180er Crew hier??
Glauben wir allen Ernstes, dass jemand im Gerichtssaal, wenn man nun Pilot und Passagier dort aufstellt, nicht auf den ersten Blick erkennen kann, ob da eher 130 oder 180 Kilo vor einem stehen?
Ich bin gespannt wie die Angelegenheit vor Gericht ausgeht... Ich frage mich nur ob es seitens des Vereins bei einem solchen, nicht gerade kleinen Sachschaden, nicht "fahrlässig" war auf eine offizielle Untersuchung zu Verzichten.@waldopepper: Hallo? Was soll der Verein den fahrlässig gemacht haben? Warum soll er auf eine Untersuchung verzichtet haben? Der hat das gar nicht zu entscheiden! BFU ermittelt nicht jeden.. sorry scheiss... Ansonsten rückt ein Gutachter an und der beziffert den Hergang und Schaden und meldet das an die Versicherung weiter. Diese entscheidet dann ob und wie bezahlt wird.
Ein PIC kann der Versicherung oder dem Gericht noch so viele Belege seiner mutmaßlich angestellten Gewichtsberechnung vorlegen nur dadurch wird seine Haftung und Verantwortung nicht geringer.Da wage ich aber mal ganz heftig zu widersprechen. Was ist, wenn der PIC einen Wiegebericht vorlegt, nachdem er 220kg zuladen kann, 215kg zugeladen hat und sich am Ende rausstellt, daß das tatsächliche Leergewicht der Maschine höher war als das in den Papieren (weil z.B. andere Vereinsmitglieder irgendetwas zusätzlich in den Vogel eingebaut haben)?
Nehmen wir ein anderes, vielleicht verständlicheres Beispiel:In einem solchen Fall hat der Charterer aber vorab unterschrieben, daß er im Falle eines Falles für die 5.ooo,- € geradesteht. Da muß er dann auch zahlen, klar.
Du vercharterst doch auch. Ein Charterer macht den Flieger kaputt. Die Versicherung zahlt vollumfänglich den vollen Preis, abzüglich der i.d.R. 5000,- EUR SB. Von wem meinst Du kannst Du die ausstehenden 5.000 EUR eintreiben oder würdest Du die aus Wohltätigkeit diese dem Verursacher erlassen oder meinen der Schaden sei im rechtlichen Sinne reguliert worden?
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