Es ist für mich schlicht nicht zu fassen, wie hier juristisch Unbeleckte ihre Rechtsauffassungen als allein maßgebend darstellen. Da fällt mir echt nichts mehr dazu ein....
Aber wie gesagt, ich habe keine Lust hier wieder in eine Diskussion einzusteigen. Wurde alles schon x-mal durchgekaut ! Einfach mal hier im Forum nachschauen - und nicht wieder und wieder wiederkäuen wie das liebe Rindvieh !
@TeeJay
Mit meinem Beitrag habe ich doch wohl kaum an der Diskussion in der Sache teilgenommen, oder ?
Und ich werde auch an der Diskussion in der Sache nicht teilnehmen, weil - wie gesagt - in x-Beiträgen alles hierzu gesagt (geschrieben) wurde.
Im Interesse der Kamerad(inn)en, die mit der Historie der in etlichen Themenblöcken geführten, unsäglichen Gewichtsdiskussion nicht vertraut sind, weise ich lediglich darauf hin, dass eine starke Neigung mancher Forenteilnehmer besteht, die eigene Auffassung als verlässlich und "rechtsverbindlich" zu deklarieren, was aber tatsächlich nicht der Fall ist.
Ich sehe das Einlenken der Versicherung als reine wirtschaftliche und faire aussergerichtliche Vergleichsmöglichkeit. Bevor man sich mit Gutachtern und Gegengutachtern jahrelang am Ende um eine doppelte Summe streitet, setzt man sich zusammen und einigt sich. Genauso sollte es sein!Auf welchem Planeten lebst Du? Bei einem nach Deiner Lesart derart einfach gelagerten Fall, vergleichbar mit besoffen Auto fahren, verschenkt die Versicherung mal eben 15.000 Euro??? Du hast noch nicht viel Erfahrung mit Versicherern, scheint es. Nicht einen Millimeter wuerden die sich bewegen. Nein, die haben ein ganz erhebliches Prozessrisiko gesehen, nichts anderes war der Beweggrund dafuer.
Auf welchem Planeten lebst Du? Bei einem nach Deiner Lesart derart einfach gelagerten Fall, vergleichbar mit besoffen Auto fahren,Nun bei besoffen Autofahren bewegen wir uns (ab einer gewissen Promillegrenze) unbestritten im Strafrecht und nicht mehr im Zivilrecht. Das wird bestimmt auch Dietmar so bestätigen können.
verschenkt die Versicherung mal eben 15.000 Euro??? Du hast noch nicht viel Erfahrung mit Versicherern, scheint es. Nicht einen Millimeter wuerden die sich bewegen. Nein, die haben ein ganz erhebliches Prozessrisiko gesehen, nichts anderes war der Beweggrund dafuer.Das erhebliche Prozessrisiko liegt bei beiden Seiten. Ich sehe diese 50:50 Einigung als faire kaufmännische Lösung ohne Gewinner oder Verlierer. Es gibt da so ein Sprichwort: Lieber den kleinen Spatzen in der Hand, als die fette Taube auf dem Dach. Und offensichtlich dachte der Verein genauso.
Dennoch zeigen sich der Vorstand und die Mehrzahl der Vereinsmitglieder verständnisvoll, ganz nach dem Motto „das kann jedem passieren“.
In Konsequenz wir der Pilot A vom Verein ausgeschlossen und eine zivilrechtliche Klage zur Eintribung der 15 kEUR wird vom Verein angestoßen.Deswegen hasse ich Vereinsmeierei. Vorn herum verständnisvoll und hinterm Rücken die Knarre im Anschlag.
Es war der PIC (egal, ob dieser Vereinsmitglied ist oder nicht, er ist in erster Linie Privatperson), der nunmal nicht Halter des ULs und damit auch Versicherungsnehmer istDas dürfte die entscheidende Stelle sein: Wenn PIC Vereinsmitglied ist, dann ist er gleichzeitig auch (Mit-)Halter,
Das dürfte die entscheidende Stelle sein: Wenn PIC Vereinsmitglied ist, dann ist er gleichzeitig auch (Mit-)HalterNein, der Verein ist eine juristische Person. Und diese ist Halter. Niemand anderes.
Ich finde das Gegenteil: Der Verein hat hier pragmatisch gehandelt und zumindest 50% ohne langjährigen Rechtsstreit schnell "zurückholen" können.Nein, die Versicherung hat pragmatisch gehandelt. Der Verein hätte genauso gut 100% bekommen können.
Deswegen hasse ich Vereinsmeierei. Vorn herum verständnisvoll und hinterm Rücken die Knarre im Anschlag.
Wie bei so ziemlich jedem privat geführten Unternehmen auch? Verschenken tut niemand was, es gibt da kein gut oder böse...
Nein, der Verein ist eine juristische Person. Und diese ist Halter. Niemand anderes.
Naja ich bin nicht im Vereinsrecht bewandert, aber meines Wissens ist jedes Vereinsmitglied oder -organ wie z.B. ein Vorstand dem Verein gegenüber gesamtschuldnerisch nach §426 BGB haftend gerade wenn schuldhafte Pflichtverletzungen oder Fahrlässigkeiten im Spiel sind.
Aber spielt das überhaupt eine Rolle?
Nein, die Versicherung hat pragmatisch gehandelt. Der Verein hätte genauso gut 100% bekommen können.
Ist das so sicher? Und wann? In 2 bis 3 oder doch eher in 5-7 Jahren? Spatz, Taube... Dach...
Ich hätte auch von einer Versicherung eher erwartet - und da sind wir uns vielleicht einig - dass diese alles auf die lange Bank legt und es auf einen langen, sehr langen Prozess ankommen lässt in der Hoffnung den Gegner irgendwann so mürbe gemacht zu haben, dass man sich am Ende ohnehin bei 50% trifft. Vielleicht hätte sie das bei einer Privatperson oder Firma auch genauso gemacht. Vielleicht gibt es bei Vereinen eine konzerninterne Ausnahme, weil das medienwirksam nach hinten losschlagen könnte, wenn ein böser Versicherungskonzern einen wohltätigen oder im Jugendsport aktiven lokalen Verein an langer Hand aushungert lässt... wir wissen es nicht...
Verschenken tut niemand wasDie Versicherung Deiner Meinung nach aber doch?
Aktuell sind 25 Besucher online.