Versicherungsproblem

Forum - Unfallprävention
  • Es ist für mich schlicht nicht zu fassen, wie hier juristisch Unbeleckte ihre Rechtsauffassungen als allein maßgebend darstellen. Da fällt mir echt nichts mehr dazu ein....

    Aber wie gesagt, ich habe keine Lust hier wieder in eine Diskussion einzusteigen. Wurde alles schon x-mal durchgekaut ! Einfach mal hier im Forum nachschauen - und nicht wieder und wieder wiederkäuen wie das liebe Rindvieh !

  • hätte, könnte... vor Gericht und auf hoher See liegt man in Gottes Händen... wir werden den Ausgang vermutlich nie erfahren, weil solche Fälle dann schnell unter den Teppich gekehrt werden.

    Ich sehe das Einlenken der Versicherung als reine wirtschaftliche und faire aussergerichtliche Vergleichsmöglichkeit. Bevor man sich mit Gutachtern und Gegengutachtern jahrelang am Ende um eine doppelte Summe streitet, setzt man sich zusammen und einigt sich. Genauso sollte es sein!

    Der Pilot muß so oder so zahlen, ob der Verein ihn nun "ran" nimmt oder die Versicherung ist sekundär.

    @Dietmar: Du hast doch weiter oben eindeutig uns gegenüber bekundet, nicht an dieser Diskussion teilnehmen zu wollen. Dann lasse doch bitte Deinen Worten entsprechende Taten folgen oder tue mit Deiner Volljuristenausbildung Dein insiderwissen mit uns teilen. Letzteres würde ich persönlich - als Nichtjurist - sogar sehr begrüssen. Alles andere ist Quark!

      
  • @TeeJay

    Mit meinem Beitrag habe ich doch wohl kaum an der Diskussion in der Sache teilgenommen, oder ?

    Und ich werde auch an der Diskussion in der Sache nicht teilnehmen, weil - wie gesagt - in x-Beiträgen alles hierzu gesagt (geschrieben) wurde.

    Im Interesse der Kamerad(inn)en, die mit der Historie der in etlichen Themenblöcken geführten, unsäglichen Gewichtsdiskussion nicht vertraut sind, weise ich lediglich darauf hin, dass eine starke Neigung mancher Forenteilnehmer besteht, die eigene Auffassung als verlässlich und "rechtsverbindlich" zu deklarieren, was aber tatsächlich nicht der Fall ist.

  • Ich sehe das Einlenken der Versicherung als reine wirtschaftliche und faire aussergerichtliche Vergleichsmöglichkeit. Bevor man sich mit Gutachtern und Gegengutachtern jahrelang am Ende um eine doppelte Summe streitet, setzt man sich zusammen und einigt sich. Genauso sollte es sein!
    Auf welchem Planeten lebst Du? Bei einem nach Deiner Lesart derart einfach gelagerten Fall, vergleichbar mit besoffen Auto fahren, verschenkt die Versicherung mal eben 15.000 Euro??? Du hast noch nicht viel Erfahrung mit Versicherern, scheint es. Nicht einen Millimeter wuerden die sich bewegen. Nein, die haben ein ganz erhebliches Prozessrisiko gesehen, nichts anderes war der Beweggrund dafuer.


    Chris
  • Auf welchem Planeten lebst Du? Bei einem nach Deiner Lesart derart einfach gelagerten Fall, vergleichbar mit besoffen Auto fahren,
    Nun bei besoffen Autofahren bewegen wir uns (ab einer gewissen Promillegrenze) unbestritten im Strafrecht und nicht mehr im Zivilrecht. Das wird bestimmt auch Dietmar so bestätigen können.


    verschenkt die Versicherung mal eben 15.000 Euro??? Du hast noch nicht viel Erfahrung mit Versicherern, scheint es. Nicht einen Millimeter wuerden die sich bewegen. Nein, die haben ein ganz erhebliches Prozessrisiko gesehen, nichts anderes war der Beweggrund dafuer.
    Das erhebliche Prozessrisiko liegt bei beiden Seiten. Ich sehe diese 50:50 Einigung als faire kaufmännische Lösung ohne Gewinner oder Verlierer. Es gibt da so ein Sprichwort: Lieber den kleinen Spatzen in der Hand, als die fette Taube auf dem Dach. Und offensichtlich dachte der Verein genauso.

    Man könnte jetzt diskutieren, ob es moralisch okay ist wie der Verein jetzt mit seinem - offensichtlich ehemaligen Mitglied - umgeht. Aber das ist eine andere Frage. Wenn man es schafft, sich aussergerichtlich auch hier zu einigen, sagen wir mal bei der Hälfte (=7.500 EUR), dann ist dieser Unfall doch aus der Sicht des Piloten UND der (Vereins)gemeinschaft doch noch glimpflich ausgegangen oder nicht?
     
  • Also ich sehe das ganze folgendermaßen (natürlich Laienhaft, sorry Dietmar):

    In erster Linie stellt sich ja die Frage, ob der Pilot fahrlässig oder sogar grob fahrlässig gehandelt hat. Grobe Fahrlässigkeit dürfte es ja sein, wenn der Pilot von der Überladung des ULs wusste und trotzdem gestartet ist. Fahrlässig dürfte es sein, wenn der Pilot zwar eine ordnungsgemäße Flugvorbereitung gemacht/versucht hat, sich dabei jedoch verrechnet hat (ist das überhaupt fahrlässig?).

    Wie dem auch sei: Fakt ist (vgl. §3a LuftVO), dass der PIC sich vor dem Flug davon zu überzeugen hat, dass das UL lufttüchtig ist. Insbesondere betrifft das natürlich auch das TOW, denn W&B ist gesetzlich vorgeschrieben (auch, wenn dieses Thema in der UL-Theorie offensichtlich keine Bedeutung findet). Bereitet sich der PIC nicht ordnungsgemäß vor, dürfte ggf. grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Das erstmal bezüglich der Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen.

    Bei dem Versicherungsschutz dürfte das allerdings anders aussehen. Denn hier muss zwischen Halter und PIC unterschieden werden. Der PIC war offensichtlich nicht Halter des ULs. Demnach kann man davon ausgehen, dass sich der Verein von der Versicherung hat verarschen lassen. Das sind ja keine Samariter. Die wissen schon, warum sie einfach mal so 50% anbieten.

    Die Versicherung kann, sofern der PIC nicht gleichzeitig Halter des ULs ist, den vollen Schadensersatzanspruch an den Piloten richten und einklagen oder was auch immer (natürlich nachträglich). Allerdings hätte der Verein ganz normal von der Versicherung kassieren müssen. Denn es war nicht der Verein, der hier grob fahrlässig gehandelt hat. Es war der PIC (egal, ob dieser Vereinsmitglied ist oder nicht, er ist in erster Linie Privatperson), der nunmal nicht Halter des ULs ist. Versicherungsnehmer ist jedoch der Halter. Und der Halter kann nichts für grobe Fahrlässigkeit Dritter. Schlussendlich dürfte der Fall eigentlich für den Verein gegessen sein. Schließlich war man mit der 50%igen Schadensregulierung zufrieden. 

    Was den Piloten betrifft, so könnte es sein, dass dieser Post von der Versicherung bekommt. Denn die Versicherung kann versuchen das Geld von ihm zurückzuholen. Meiner Ansicht nach hat der Verein den Fehler gemacht, sich auf das Angebot einzulassen und nur 50% zu kassieren. Ich denke, dass das im Falle einer gerichtlichen Verhandlung berücksichtigt wurde, denn schließlich hat der Verein bei dem Deal eine eindeutige Willenserklärung abgegeben, die mehr oder minder ausdrückt: "Jo, 50% reichen uns. Vielen lieben Dank".

    Meines Erachtens nach hätte die Versicherung 100% zahlen müssen (es sei denn der PIC ist Halter). Pech für den Verein. Hat er aber nicht anders verdient, wenn ich sowas lese:
    Dennoch zeigen sich der Vorstand und die Mehrzahl der Vereinsmitglieder verständnisvoll, ganz nach dem Motto „das kann jedem passieren“.
    In Konsequenz wir der Pilot A vom Verein ausgeschlossen und eine zivilrechtliche Klage zur Eintribung der 15 kEUR wird vom Verein angestoßen.
    Deswegen hasse ich Vereinsmeierei. Vorn herum verständnisvoll und hinterm Rücken die Knarre im Anschlag.
  • Es war der PIC (egal, ob dieser Vereinsmitglied ist oder nicht, er ist in erster Linie Privatperson), der nunmal nicht Halter des ULs und damit auch Versicherungsnehmer ist
    Das dürfte die entscheidende Stelle sein: Wenn PIC Vereinsmitglied ist, dann ist er gleichzeitig auch (Mit-)Halter,

    Ich finde das Gegenteil: Der Verein hat hier pragmatisch gehandelt und zumindest 50% ohne langjährigen Rechtsstreit schnell "zurückholen" können. Wie oben beschrieben, wenn noch 50% der verbliebenen anderen Hälfte vom Piloten kommen, ist doch jeder mit einem "blauen" Auge davon gekommen.
  • Das dürfte die entscheidende Stelle sein: Wenn PIC Vereinsmitglied ist, dann ist er gleichzeitig auch (Mit-)Halter
    Nein, der Verein ist eine juristische Person. Und diese ist Halter. Niemand anderes.
    Ich finde das Gegenteil: Der Verein hat hier pragmatisch gehandelt und zumindest 50% ohne langjährigen Rechtsstreit schnell "zurückholen" können.
    Nein, die Versicherung hat pragmatisch gehandelt. Der Verein hätte genauso gut 100% bekommen können.
  • Deswegen hasse ich Vereinsmeierei. Vorn herum verständnisvoll und hinterm Rücken die Knarre im Anschlag.

    Wie bei so ziemlich jedem privat geführten Unternehmen auch? Verschenken tut niemand was, es gibt da kein gut oder böse...

    Nein, der Verein ist eine juristische Person. Und diese ist Halter. Niemand anderes.

    Naja ich bin nicht im Vereinsrecht bewandert, aber meines Wissens ist jedes Vereinsmitglied oder -organ wie z.B. ein Vorstand dem Verein gegenüber gesamtschuldnerisch nach §426 BGB haftend gerade wenn schuldhafte Pflichtverletzungen oder Fahrlässigkeiten im Spiel sind.

    Aber spielt das überhaupt eine Rolle?

    Nein, die Versicherung hat pragmatisch gehandelt. Der Verein hätte genauso gut 100% bekommen können.

    Ist das so sicher? Und wann? In 2 bis 3 oder doch eher in 5-7 Jahren? Spatz, Taube... Dach...

    Ich hätte auch von einer Versicherung eher erwartet - und da sind wir uns vielleicht einig - dass diese alles auf die lange Bank legt und es auf einen langen, sehr langen Prozess ankommen lässt in der Hoffnung den Gegner irgendwann so mürbe gemacht zu haben, dass man sich am Ende ohnehin bei 50% trifft. Vielleicht hätte sie das bei einer Privatperson oder Firma auch genauso gemacht. Vielleicht gibt es bei Vereinen eine konzerninterne Ausnahme, weil das medienwirksam nach hinten losschlagen könnte, wenn ein böser Versicherungskonzern einen wohltätigen oder im Jugendsport aktiven lokalen Verein an langer Hand aushungert lässt... wir wissen es nicht...

  • Verschenken tut niemand was
    Die Versicherung Deiner Meinung nach aber doch?
    Und das haette bei einem sooooo eindeutig gelagerten Fall nicht Jahre gedauert...


    Chris
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