Versicherungsproblem

Forum - Unfallprävention

  • NEIN ! Die leidige Gewichtsfrage möchte ich NICHT schon wieder diskutieren, in X Beiträgen hier im Forum ist alles dazu gesagt !

  • M.E. ist die Sorgfaltspflicht des Piloten erfüllt wenn er 1. die Gewichtsberechnung erfüllt und 2. kein "offensichtliches Missverhältnis" zwischen Angabe und Realität besteht.
    Natürlich bleibt die Maschine konkret überladen - aber der Pilot hat nicht grob fahrlässig gehandelt, und damit ist die Versicherung nicht von ihrer Leistung freigestellt. Nur darum geht es hier mir. Aber wie "offensichtlich" im Gerichtssaal ausgelegt wird, das hoffe ich nicht konkret ausdiskutieren zu müssen.


    Ein PIC kann der Versicherung oder dem Gericht noch so viele Belege seiner mutmaßlich angestellten Gewichtsberechnung vorlegen nur dadurch wird seine Haftung und Verantwortung nicht geringer.  Juristisch betrachtet gibt es gar keine leichte oder grobe Fahrlässigkeit. Wie Triple-Delta es passend sagte: Es ist egal ob nur 1 kg oder gleich 80 kg überladen. Überladen ist Überladen und der PIC der allein dafür Verantwortliche.

    Im 2 Schritt müsste dann die Versicherung dem Passagier Vorsatz vorwerfen - auch das fällt ehr schwer. Ich meine nur dass die Versicherung sich nicht ganz sooo schnell rausziehen kann. Es soll nicht als Aufruf zum Überladen mißverstanden werden
    Falsches Rechtsverständnis! Die Versicherung hält sich ganz allein an den PIC, der Pax ist außen vor. Der PIC wiederum kann - sofern er der Meinung ist vom Pax bezüglich des Gewichtes hintergangen worden zu sein - seinerseits diesen verklagen... aber lassen wir doch bitte die Kirche im Dorf. 

    Fliegen bedeutet Verantwortung für Mensch und Material. Ist es so schwer für einen Fehler die Verantwortung zu übernehmen? 
  • Fliegen bedeutet Verantwortung für Mensch und Material. Ist es so schwer für einen Fehler die Verantwortung zu übernehmen?
    Und wenn man einen Fehler macht, braucht eine Versicherung nicht zahlen? Wenn ich das naechste mal wem hinten drauffahre, soll ich die Versicherung nicht in Anspruch nehmen, sondern "zu meinem Fehler stehen"? Seltsame Ansicht...


    Chris

  • Wenn ich das naechste mal wem hinten drauffahre, soll ich die Versicherung nicht in Anspruch nehmen, sondern "zu meinem Fehler stehen"? Seltsame Ansicht...
    Schlechtes Beispiel: Wenn schon Analogien zum Strassenverkehr gemacht werden, dann müsstest Du schreiben: Wenn ich das nächste Mal mit einem TÜV-abgelaufenen oder abgemeldeten Fahrzeug (=nicht mehr strassenverkehrszugelassenem Fahrzeug) jemanden hinten drauf fahre, soll ich die Versicherung nicht in Anspruch nehmen, sondern "zu meinem Fehler stehen"?

    Ganz klare Antwort: Ja! In diesem Falle zahlt ebenfalls weder Kasko. Und eine Haftpflicht-Versicherung würde sich auf jeden Fall jeden bezahlten Cent zivilrechtlich bei Dir wiederholen.

    Das in diesem Beispiel dem Verein gemachte Angebot der Versicherung, die Hälfte zu übernehmen, war schon ein wirklich sehr gütlicher Vorschlag.

      
  • Schlechtes Beispiel: Wenn schon Analogien zum Strassenverkehr gemacht werden, dann müsstest Du schreiben: Wenn ich das nächste Mal mit einem TÜV-abgelaufenen oder abgemeldeten Fahrzeug jemanden hinten drauf fahre, soll ich die Versicherung nicht in Anspruch nehmen, sondern "zu meinem Fehler stehen"?
    Schlechtes Beispiel. Die JNP war gültig.

  • Schlechtes Beispiel. Die JNP war gültig.

    Aber das Luftsportgerät wurde ausserhalb seiner Zulassungsgrenzen betrieben. Es war nicht lufttüchtig! Siehe Kommentare von Thomas Borchert.
  • Ganz schlechtes Beispiel... ;)
    Wenn schon, dann so: familie faehrt in Urlaub, Auto um 1kg ueberladen, Unfall. Und nun soll er zum Fehler stehen und Versicherung nicht beanspruchen?


    Chris
  • Ihr könnt Euch jetzt gerne wie im Kindergarten mit Beispielen und Gegenbeispielen gegenseitig übertrumpfen oder grün oder rot färben...

    Bisher nicht genannt kommt zusätzlich noch die Gefährdungshaftung. Egal was die Versicherung oder der Verein miteinander aushandeln. Der Pilot ist immer zu einem gewissen Prozentanteil Schuld, egal was zum Unfall geführt hat oder nicht. Nehmen wir mal übliche 10-15% so sind das bei 30k auch schon mind. 3.000 bis 4.500 EUR.

    Ich habe schon so manche Freundschaft, Haltergemeinschaft aufgrund der 5.000 EUR Selbstbeteiligung auseinanderbrechen gesehen. Ist nix Neues... mich schockiert aber gerade die Unwissenheit...
  • Wenn schon, dann so: familie faehrt in Urlaub, Auto um 1kg ueberladen, Unfall. Und nun soll er zum Fehler stehen und Versicherung nicht beanspruchen?
    Naja, bei PKW-Versicherung ist "grobe Fahrlässigkeit" in den meisten Fällen mitversichert. Hingegen wird sie bei Luftfahrzeugpolicen häufig ausgeschlossen.
  • Naja, bei PKW-Versicherung ist "grobe Fahrlässigkeit" in den meisten Fällen mitversichert. Hingegen wird sie bei Luftfahrzeugpolicen häufig ausgeschlossen.
    Die Versicherung hat im Vorfeld bereits die weisse Fahne geschwenkt (Vergleichsangebot), daher gehe ich bis jetzt davon aus, dass der Pilot sehr gute Chancen haette. 
    We will see...

    @teejay: Ich hoffe sehr fuer Deinen Versicherer, dass Du bei irgendeinem Schadensfall egal wo Deinen tollen Worten Taten folgen laesst und bei dem kleinsten Fehler auf Deiner Seite, auch wenn der NICHTS mit dem Schadensverlauf zu tun hat, die Versicherung bittest, auf eine Regulierung zu verzichten.


    Chris
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