NEIN ! Die leidige Gewichtsfrage möchte ich NICHT schon wieder diskutieren, in X Beiträgen hier im Forum ist alles dazu gesagt !
M.E. ist die Sorgfaltspflicht des Piloten erfüllt wenn er 1. die Gewichtsberechnung erfüllt und 2. kein "offensichtliches Missverhältnis" zwischen Angabe und Realität besteht.
Natürlich bleibt die Maschine konkret überladen - aber der Pilot hat nicht grob fahrlässig gehandelt, und damit ist die Versicherung nicht von ihrer Leistung freigestellt. Nur darum geht es hier mir. Aber wie "offensichtlich" im Gerichtssaal ausgelegt wird, das hoffe ich nicht konkret ausdiskutieren zu müssen.
Im 2 Schritt müsste dann die Versicherung dem Passagier Vorsatz vorwerfen - auch das fällt ehr schwer. Ich meine nur dass die Versicherung sich nicht ganz sooo schnell rausziehen kann. Es soll nicht als Aufruf zum Überladen mißverstanden werdenFalsches Rechtsverständnis! Die Versicherung hält sich ganz allein an den PIC, der Pax ist außen vor. Der PIC wiederum kann - sofern er der Meinung ist vom Pax bezüglich des Gewichtes hintergangen worden zu sein - seinerseits diesen verklagen... aber lassen wir doch bitte die Kirche im Dorf.
Fliegen bedeutet Verantwortung für Mensch und Material. Ist es so schwer für einen Fehler die Verantwortung zu übernehmen?Und wenn man einen Fehler macht, braucht eine Versicherung nicht zahlen? Wenn ich das naechste mal wem hinten drauffahre, soll ich die Versicherung nicht in Anspruch nehmen, sondern "zu meinem Fehler stehen"? Seltsame Ansicht...
Wenn ich das naechste mal wem hinten drauffahre, soll ich die Versicherung nicht in Anspruch nehmen, sondern "zu meinem Fehler stehen"? Seltsame Ansicht...Schlechtes Beispiel: Wenn schon Analogien zum Strassenverkehr gemacht werden, dann müsstest Du schreiben: Wenn ich das nächste Mal mit einem TÜV-abgelaufenen oder abgemeldeten Fahrzeug (=nicht mehr strassenverkehrszugelassenem Fahrzeug) jemanden hinten drauf fahre, soll ich die Versicherung nicht in Anspruch nehmen, sondern "zu meinem Fehler stehen"?
Schlechtes Beispiel: Wenn schon Analogien zum Strassenverkehr gemacht werden, dann müsstest Du schreiben: Wenn ich das nächste Mal mit einem TÜV-abgelaufenen oder abgemeldeten Fahrzeug jemanden hinten drauf fahre, soll ich die Versicherung nicht in Anspruch nehmen, sondern "zu meinem Fehler stehen"?Schlechtes Beispiel. Die JNP war gültig.
Schlechtes Beispiel. Die JNP war gültig.
Wenn schon, dann so: familie faehrt in Urlaub, Auto um 1kg ueberladen, Unfall. Und nun soll er zum Fehler stehen und Versicherung nicht beanspruchen?Naja, bei PKW-Versicherung ist "grobe Fahrlässigkeit" in den meisten Fällen mitversichert. Hingegen wird sie bei Luftfahrzeugpolicen häufig ausgeschlossen.
Naja, bei PKW-Versicherung ist "grobe Fahrlässigkeit" in den meisten Fällen mitversichert. Hingegen wird sie bei Luftfahrzeugpolicen häufig ausgeschlossen.Die Versicherung hat im Vorfeld bereits die weisse Fahne geschwenkt (Vergleichsangebot), daher gehe ich bis jetzt davon aus, dass der Pilot sehr gute Chancen haette.
Aktuell sind 25 Besucher online.