BlueSky9 schrieb:
Unsere Luftfahrtgesetzgebung kennt keine "original ICAO-Karten"
Das ist ein viel verbreiteter Irrtum. Die offizielle Luftfahrerkarte (VFR) der Bundesrepublik ist die von der DFS herausgegebene Karte und heißt landläufig "ICAO-Karte".
BlueSky9 schrieb:
"original Sichtanflugkarten aus der AIP"
Ebenso verhält es sich mit dem Luftfahrthandbuch "AIP VFR". Nur die "AIP-VFR" der DFS ist offiziell und verbindlich.
Alle anderen Produkte wie Jeppesen etc. haben diesen Level nicht.
Inwieweit das bei der Flugplanung relevant ist oder sein könnte, ist natürlich ein anderes Thema. Fest steht aber, nur die "ICAO-Karte" und die "AIP-VFR" sind amtlich!
Michael
BlueSky9 schrieb:Nein, natürlich macht das kein Mensch - ich auch nicht. Aber Du KÖNNTEST es machen. Und das ist der entscheidende Punkt. Die AIP ist ein offizielles Produkt der Bundesrepublik Deutschland, herausgegeben von der DFS. Und das ist der Visual Flight Guide und andere Online-Produkte eben nicht.
> Die rechtliche Problematik ist nämlich folgende:
> Die gedruckte AIP
ist Masstabsgetreu. Man kann also seine
> Flugvorbereitung darauf
aufbauen. Wenn man sich also mit
> Lineal und Winddreieck hinsetzt, kann
man so seine Flugplanung
> machen und die angegebenen bzw. errechneten
Entfernungen stimmen auch
smt, das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?!
Du willst mir doch nicht erzählen, Du würdest auf einer
_Sichtanflugkarte_ aus der AIP eine Kurs- und Windberechnung
ausführen oder am Ende noch "Kurs-Linien" auf eine Sichtanflugkarte
malen wollen?!?! ;-))))
BlueSky9 schrieb:
... dann kann ich damit aber mal sowas von entspannt fliegen gehen :)
.. eher nicht, denn die DFS versteht in Bezug auf ihr Copyright so gar keinen Spaß!
Michael
Aber das Argument "Massstabstreue" für die Verwendung derAuch wieder falsch. War einer der wenigen in der DFS, die einen Pilotenschein (sogar CPL und FI) haben. Und natürlich gibt auch er zu, daß kein Mensch einen Strich in die Anflugkarte malt oder sich dort die Kurse rausrechnet.
Original-Papier-Sichtanflug-Karten kann wirklich nur von einem
DFS Mitarbeiter kommen, der in seinem ganzen Leben noch nie in
einem Flieger gesessen hat! :-))))))
BlueSky9 schrieb:
Wenn ich mit die Anflugblätter von meinem Kollegen fotokopiere
.. heißt das, dass Du selbst nicht im Besitz einer AIP-VFR bist. Insofern wird der DFS diese Praktik nicht gefallen.
Natürlich darfst Du D e i n e ICAO-Karte zu eigenen Zwecken kopieren, keine Frage aber das hattest Du ja nicht geschrieben.
Michael
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