Die wurden nicht verurteilt, weil sie einen tiefen Ueberflug machten, das weisst Du doch selber....
Chris
...mit den Augen roll...
Blue, also wirklich jetzt.... Die haben eine andere Maschine vom Himmel geholt!
Wenn ich etwas an sich legales mache, und ein tiefer Ueberflug ist nunmal legal, und es geht etwas gruendlich schief (z.B. man rasiert einer anderen Maschine den Fluegel ab), dann werde ich bestraft. Aber das aendert nichts daran, dass der Ueberflug an sich vollkommen legal war, waere nichts passiert, haetten die nie und nimmer irgendeine Strafe bekommen! Im vorliegenden Fall kam noch ein nicht genehmigter Formationsflug hinzu (weswegen beide Besatzungen bestraft wurden).
Chris
...kein Lust mehr... alles gesagt...
So beliebt das Manöver ist, es ist wohl nicht legal. Musste mich mal belehren lassen, dass ein Tief*an*flug erlaubt sei, ein Tief*über*flug nicht. Im konkreten Fall war das an einem Verkehrsflughafen und die Freigabe war erteilt. Außerdem war vorher abgemacht, dass das Manöver "3,50 EUR zzgl. MwSt." kostet. Die Luftaufsicht fand das nicht o.k. Es müsse immer eine Landeabsicht vorliegen. Wg. der oben genannten Umstände hatte das keine Konsequenzen.
Du meinst Anflug bis zur Schwelle und dann sofort wieder wegsteigen? Das klingt ziemlich unlogisch, wie sollte man so Pistenzustand und Windsituation im kritischen Bereich kontrollieren, denn dafuer ist das Manoever eigentlich gedacht?
Auf Verkehrsflughaefen bin ich im Rahmen der Ausbildung mehrere Low Approaches geflogen, also dicht ueber der Bahn bis zun Ende. Das ist vollkommen ueblich, um einerseits die Flugfertigkeiten zu trainieren und andererseits die Landegebuehr zu sparen (auch wenn einige Plaetze trotzdem eine verlangen) und es lag nie eine Landeabsicht vor.
Es muesste laengst ein einschlaegiges Urteil diesbezueglich geben, wenn tiefe Ueberfluege illegal waeren. Da es das nicht gibt (zumindest kenne ich keines, das von Bremgarten ist jedenfalls nichts dergleichen), kann man ganz beruhigt davon ausgehen, dass es nichts illegales ist.
Chris
Tja, die Frage ist ist, ob man in 2 m über der Schwelle mit ner WT9 und 250 km/h bei 500m Rest-Landebahnlänge
eine "Landeabsicht" erkennen kann.
Gibt es da echt noch keinen richterlichen Spruch drüber ? Würde mich in D doch echt wundern :) :)
Ein Check ist ja kein Landeanflug... Fahrwerk und Klappen koennen also drinnen bleiben. ;)
Chris
Hallo
Herr K. Z. Niedersachsen meint dazu ( Beamter )
Ich Zeige jeden an ( Ja macht Er über zwei Seiten direkt zum Stattsanwalt )
Mit der Begründung..... Kleinflugzeuge und Plätze gehöhren weg.
Er weis das die verfahren aber eingestellt werden ,
und der Pilot sich aber um Akteneinsicht zu bekommen einen Anwalt nehmen muss.
Dieses Geld kostet.
Dann wird das verfahren eingestellt und der pilot bleibt aus die Anwaltskosten hängen.
Aktenzeichen Staatsanwaltschaft Braunschweig 14.30381(1411)
Klar vorab Ladung zur Polizei , wo man nie hingehen sollte.
Ein Mitarbeiter Luftamt Nürnberg überlegt im Einzelfall ob Er Anzeige erstattet, bei einem Überflug.
Persönlich mir so gesagt.
Ich kenne aber auch einige die sind Normal, und sprechen den Piloten dann kurz an bei Bedarf.
Ist wieder so eine Bierstammtischgeschichte
Positiv schrieb:Hinter dieser Geschichte steht schon die Bartwickelmaschine. Die war schon nicht gut, als sie gesponnen wurde und sie wird nicht besser, wenn sie tausendmal durch die Foren geistert. "If it′s too good to be true, it probably isn′t true." Wenn jemand immernoch nicht weiß, wie er mit den Anfängen dessen umgeht, was sich anschließend zu einer solchen Räuberpistole erspinnt, verrät mehr über seine Position im Lebens als über die Ansichten eines Beamten.
( Beamter )
Ich Zeige jeden an ...
Mit der Begründung..... Kleinflugzeuge und Plätze gehöhren weg.
Frank