gelegentliche geschäftliche Nutzung eines privaten UL

Forum - Plauderecke
  • Olaf G. schrieb:
    Die Pauschale funktioniert ja ohne einen Nachweis.

    Reden wir von unterschiedlichen Dingen oder warum führe ich ein Fahrtenbuch? 

  • Warum führst Du ein Fahrtenbuch?? 

    Das solltest Du selber am besten wissen. 

    Wahrscheinlich weil Du mit Deinem Fahrtenbuch besser als mit der Pauschalbesteuerung von 1 Prozent  fährst. (E-Auto 0,5 %)

  • Olaf G. schrieb:
    Gerne kannst Du auch teurer reisen, solange Dir das FA keine Liebhaberei vorwirft.
    Ich glaube du solltest in deinem Kopf mal aufräumen ;-) du schmeisst in deinem Post ziemlich viele Dinge durcheinander.

    Nein, du kannst nicht beliebig teuer reisen, denn die Kosten müssen "angemessen" sein. Früher haben die Finanzämter  Reisen mit dem Kleinflugzeug nicht auf Angemessenheit prüfen dürfen (politische Dienstanweisung) und generell abgelehnt,  "weil es sich um ein unübliches Reisemittel handelt". Das hat mit dem berühmten Münchner Urteil ein Ende gefunden, zumindest für die wirtschaftliche eigenständig Handelnden. Seitdem muss das FA auf Angemessenheit prüfen und deswegen dürfen die Grundsätze des ordentlichen Wirtschaften so wunderbar dokumentiert werden. Ähnlich wie bei Autos hat sich eine Obergrenze der angemessenen Kosten zur steuerlichen Anerkennung etabliert, die allerdings recht komplex zu rechnen ist. Bis überhaupt "Liebhaberei" ins Spiel kommt, muss man sein Flugzeug schon in den Büchern haben, vorher kümmert das niemanden. In letzterem Fall sogar noch schlimmer - die Kosten sind und bleiben Privatsache, aber eventuelle Sonstige Einnahmen sind in der Regel anzugeben, zu versteuern und unterliegen der Zahlung von Sozialabgaben. Einfach still Kosten gegen Einnahmen rechnen führt eigentlich immer zu unangenehmen Situationen mit den Behörden.

  • OkeP schrieb:
    as hat mit dem berühmten Münchner Urteil ein Ende gefunden
    Kannst du uns das Aktenzeichen nennen?
  • Zur Ausgangsfrage:

    Natürlich kann Dir Jedermann eine Rechnung ausstellen, sollte schlauer Weise auch seine Steuernummer und eine Rechnungsnummer (durchgängig numeriert, z.B. 2023-1, 2023-2, ...) angeben. Damit geht der Spaß für den Vercharterer los (Gewerbeanmeldung, USt/Kleinunternehmerregelung, ...) und für Dich ist das Thema erledigt. Du hast ja Deine Ausgaben damit nachgewiesen, egal welche Rechtsform der Vercharterer hat und ob er die Einnahmen rechtmäßig versteuert.

    Ansonsten könnte man probieren einfach die kleine Wegstrecke nach BRKG anzugeben. Bizarrer Weise gilt diese hingegen für alle Verkehrsmittel, egal ob Auto, Boot oder Flugzeug, die große Wegstrecke hingegen nur für′s Auto. Und das obwohl das Auto deutlich günstiger pro Kilometer ist (übrigens ist das Auto mitunter auch günstiger als das Fahrrad, wenn man Verschleiß und Nahrungsmittel ehrlich rechnet). 

    §5 BRKG

    (1) Für Fahrten mit anderen als den in § 4 genannten Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro. ... 

    (2) Besteht an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse, beträgt die Wegstreckenentschädigung 30 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke. Das erhebliche dienstliche Interesse muss vor Antritt der Dienstreise in der Anordnung oder Genehmigung schriftlich oder elektronisch festgestellt werden.

    Blos werden Dir die 20 Cent pro geflogenen Kilometer nicht viel weiter helfen.

  • https://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/BJNR141810005.html

    Bundesreisekostengesetz (BRKG)

    § 1 Geltungsbereich

    (1) Dieses Gesetz regelt Art und Umfang der Reisekostenvergütung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie der Soldatinnen und Soldaten und der in den Bundesdienst abgeordneten Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter.

    Wird dem TE wahrscheinlich nicht viel weiterhelfen...

  • OkeP schrieb:
    Natürlich muss das als Sonstige Einnahmen angegeben werden. Es steht keinem Steuerpflichtigen zu selber die Aufgaben der Bewertung des FA zu übernehmen ;-).
    Tartsächlich? Ich wäre davon ausgegangen, dass bei Liebhaberei nichts angegeben werden muss, man aber das Risiko eingeht, dass das rückwirkend nicht mehr als Liebhaberei gesehen wird und Ärger gibt. Stellt sich die Frag, ob man dann eine Rechnung ausstellt oder nur eine Quittung, damit kenne ich mich aber nicht aus.
    OkeP schrieb:
    Den Limbo mit Diskussionen mit dem FA über Abrechnungspauschalen habe ich hinter mir. Am Ende gibt es für Angestellte genau eine Lösung, eine entsprechende Reise mit angehängter GoogleMaps Auswertung als PKW Fahrt nach Strassenkilometer abrechnen.
    Was dann allerdings möglicher Weise eine Steuerhinterziehung wäre.
    HansOtto schrieb:
    30ct pro KM egal ob Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß. Geht halt zu Fuß, kostet nix und bekommst was für.
    Hm. Also meine Laufschuhe kosten 100 Euro und halten bestenfalls 1.000 Kilometer, schon mal 10 Cent, rechnen wir mit sonstiger Kleidung mit 20 Cent. Will ich dann noch nach 10 Kilometern duschen, so kommen noch mal locker 50 Cent für′s Warmwasser, also 5 Cent pro Kilometer dazu. Dann verbrenne ich pro Stunde 500 Kalorien, aufgerundet 1.000 Kalorien pro 20 Kilometer, welche mich in einem mittelmäßigen Restaurant 20 Euro kosten. Also summa summarum 1 Euro Sprit und 25 Cent Wartung pro Kilometer. Fixkosten für die Krankenversicherung noch nicht eingerechnet.
  • FlightControl schrieb:
    Wird dem TE wahrscheinlich nicht viel weiterhelfen...
    Ich hatte mich vielleicht unklar ausgedrückt: Ich würde annehmen, dass das FA Pauschalen nach dem BRKG ohne Rückfragen anerkennt. 
  • Man sollte auch bei der gelegendlichen Nutzung vom UL folgendes unterscheiden: Fahrtkosten und Reisekosten.

    Bisher wurde ja hier nur von Fahrtkosten geschrieben.

    Völlig richtig ist, dass bei den Fahrtkosten recht schnell eine Obergrenze erreicht ist.

  • Olaf G. schrieb:
    Fahrtkosten und Reisekosten.
    ah genau! 
     
    Also in meinem Fall fahre ich ja nicht zu meinem (ständigen) Arbeitsplatz, sondern zum aktuellen Auftrag. Das wären dann Reisekosten. 
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