Luftrecht Diskussion

Helmpflicht im Luftsportgerät

44Beiträge in dieser Diskussion Jetzt antworten
  • Hallo zusammen,
    ich habe etwas in der LuftBo gestöbert und bin auf folgende gestoßen:


    ... das heisst doch, dass man, wenn man keine Ausnahmegenehmigung hat, einen Helm im UL tragen muss - oder irre ich mich.

    Viele Grüße
    vom Bodenpersonal im Unruhestand
    Ralf

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  • Stimmt schon,

    nur ist, zumindest soweit mir bekannt ist, diese Ausnahme für alle Luftsportgeräte mit geschlossener Kabine erteilt.

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  • Ich bin dafür das alle Luftsportgeräteführer und deren Paxe einen knitterfreien aufsetzen müssen, man weiß ja nie, haha haha............

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  • ???

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  • Da ist mit keinem Wort ein Helm erwähnt. Man muss lediglich „einen geeigneten Kopfschutz zur Abwehr von Verletzungen bei Unfällen oder sonstigen Störungen tragen“.

    Da der Fahrtwind insbesondere die Fluggäste schon ziemlich stören kann, wird eben eine Lederkappe getragen. Die sorgt auch dafür, dass das Headset nicht wegfliegt und man sich daran nicht verletzt. *grins*

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  • Wirf mal n Helm und ne Wollmütze aus dem 6. Stock ...na was bleibt heile ? :)

    ssähfftie föörßt !

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  • ...bis gerade war ich noch happy, das keiner "Aluhut" geschrieben hat :-)

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  • Ich kann über das Thema überhaupt nicht lachen, ist doch schlafende Hunde wecken. Wie blöd muss man sein!

    Bernd

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  • Pilot Quax schrieb:
    Wie blöd muss man sein!
    öhm...weiß jetzt nicht wie ernst du das meinst....aber CBK hatte es ja schon geschrieben. Due LUFTBO sagt ja der Beauftragte kann Außnahmen erlassen und dass ist ja erfolgt wie beschrieben, also alles gut :-)
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  • francop schrieb:
    also alles gut :-)
    ....nix ist gut.  Wo ist der Nachweis für die Ausnahmegenehmigung ?
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