Hallo Zusammen,
um ehrlich zu sein hatte ich nicht damit gerechnet, aber anscheinend werden wir ein zweites mal gegroundet. Hier eine Passage der aktuellen News des LVB. Welche Bundesländer es noch betrifft weiß ich nicht, aber das gilt erstmal für Bayern:
Leider beinhaltet diese neue Version in § 10, Absatz (3) die Festlegung: „Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist untersagt.“
Damit ist auch der Betrieb und die Nutzung von Einrichtungen /Sportstätten für den Luftsport vorerst nicht mehr möglich.
VG Alex