Hallo zusammen
Bin gerade am lernen und bin über folgendes zum Thema Luftrecht gestolpert:
- Fliegen mit aerodynamisch gesteuerten UL - auch bei gültiger Lizenz - darf nur, wer mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate nachweisen kann. In den 12 Sunden müssen mindestens 6 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein (§ 45 LuftPersV). -
Was geht denn hier ab? Heisst das ich muss alle 24 Monate, eine Stunde mit einem Fluglehrer durch die Gegend fliegen? Solange ich die Lizenz verlängern möchte?
Gruss Steve