Umschulung von UL Dreiachser und GPL (PPL-C) auf GPL TMG

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Hallo,

    wie aufwendig ist es und wieviel kostet es ungefähr, mit Dreiachser- und Segelflugschein auf Motorsegler (TMG Eintrag) umzuschulen?
    Habe im Internet nichts dazu gefunden.

    Vielen Dank und schöne Grüße,

    Manu
  • TMG hat mit UL nichts zu tun. Ob UL oder Fussgänger ist gleich und du müsstest ganz normal LAPL(A) machen!

    Wenn du aber eine Segelfluglizenz hast, kannst du die um TMG erweitern. Im Falle von LAPL(S)

    FCL.135.S LAPL(S) — Erweiterung der Rechte auf TMGDie Rechte einer LAPL(S) werden auf ein TMG erweitert, wenn der Pilot bei einer ATO mindestens Folgendes absolviert hat:
    a) 6 Stunden Flugausbildung auf einem TMG, die Folgendes umfassten:
    (1) 4 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer,
    (2) einen Allein-Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM), wobei eine vollständige Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt wurde;b) eine praktische Prüfung, in der ein angemessener Stand der praktischen Fähigkeiten in einem TMG nachgewiesen wurde. Während dieser praktischen Prüfung muss der Bewerber gegenüber dem Prüfer auch einen angemessenen Stand der theoretischen Kenntnisse für den TMG auf den folgenden Gebieten nachweisen

    Alles weitere findet sich in der "EU-VO 1178/2011"
  • Danke für die schnelle Antwort! :)

    D.h. wenn man den Segelflugschein hat und beide Motorscheine machen will (UL und TMG), sollte man zuerst TMG machen, da man dann deutlich einfacher und günstiger auf den UL umsteigen kann?
  • Ja, genau so!
  • ulrichx schrieb:
    TMG hat mit UL nichts zu tun. Ob UL oder Fussgänger ist gleich
    Das stimmt nicht ganz.
    Es sind nämlich durchaus Anrechnungen von UL-Flugerfahrung auf die Ausbildungspflichtstunden möglich.

    Bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen, wird der Umfang der Anrechnung von der ATO, bei der der Pilot den Ausbildungslehrgang absolviert, auf der Grundlage eines Vorab-Testflugs festgelegt, wobei diese jedoch die nicht gesamte Flugzeit als PIC und 50 % der geforderten Stunden nicht  überschreiten darf.*

    Michael

    *) FCL.110.S LAPL(S) - Anforderungen bezüglich der Erfahrung und Anrechnung
  • Hallo FD...  rein vom Text ist das ganz meine Meinung. Es gibt da aber eine Mail des Herrn Hey exBMVI der dies in Zusammenhang mit dem Artikel 4 der Basic Regulation ausgeschlossen hat. Das dürfte zwar vor Gericht nicht lange Bestand haben weil es aus vielerei Gründen komplett daneben ist... aber ich wollte den Schein ja nicht erst in 5 Jahren machen. Daher ist die aktuelle Vorgehensweise der RPs diese, dass ein UL-Pilot kein PIC im Sinne der 1178/2011 ist! Daher darf man mit dem FI einfach 30 Stunden spazieren fliegen!

    Sehr geehrte xyz,
    die Frage der Anrechnung von Flugstunden oder Theorie der Luftsportgeräte wurde schon oft gestellt und leider immer abschlägig beantwortet.
    Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 nimmt die Luftsportgeräte im Annex II ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften heraus. Somit kann eine Anrechnung auf die Teil-FCL Lizenzen leider weder auf die theoretischen Anforderungen noch auf die praktischen Anforderungen erfolgen. Insbesondere bei den Flugstunden ist das sicher ärgerlich, weil die modernen dreiachsgesteuerten Luftsportgeräte den EASA LSA fast bis aufs Haar gleichen, aber hier ist die Trennlinie durch die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 gezogen.
    Bei den Luftsportgeräten hat sich die EASA bisher nicht bewegt und wird dies absehbar auch nicht tun. Somit lautet die Antwort auf ihre Frage leider, dass weder in der Theorie noch in der Praxis (auch nicht zum LAPL) eine Anrechnung erfolgen kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag
    Bernhard Hey
    BMVI
    Referat LR 24
  • Danke Michael,

    wenn max. 50% der für TMG Eintrag geforderten Stunden angerechnet werden können, ist der Weg GPL --> TMG --> UL immer noch der einfachste, da der DULV für Dreiachs keine Stunden vorschreibt (wenn man im Besitz von GPL TMG ist).
    Trotzdem vielen Dank!
  • ulrichx schrieb:
    Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 nimmt die Luftsportgeräte im Annex II ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften heraus.
    Formaljuristisch scheint das ja so zu stimmen, dennoch ist der Herr Hai wohl nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit.
    Denn wenn die EU die EASA schon vor einiger Zeit beauftragt hat, die sogenannte "Reise-ULs" oder "Hihg-Perfomance-Microlights" aus dem Annex II herauszulösen und alle Zeichen darauf hindeuten, dass dies in nicht allzu ferner Zukunft auch tatsächlich stattfinden wird, kann man anderersseits nicht darauf abheben, dass ULs ja überhaupt nichts mit 216/2008 zu tun hätten!
    Naja, die theoretische Möglichkeit der Anrechnung besteht jedenfalls, auch wenn es Exekutive und vor allem aber der jeweilige Ausbildungsbetrieb - man beachte die Formulierung :"Der Umfang der Anrechnung wird von der ATO, bei der der Pilot den Ausbildungslehrgang absolviert, auf der Grundlage eines Vorab-Testflugs festgelegt" - wahrscheinlich aus der persönlichen bzw. wirtschaftlichen Interessenlage immer hintertreiben werden.

    Michael
  • @FD Wenn man bedenkt welche Auswirkungen die Aussage des BMVI auf die anderen Fluggeräte im Anhang II der 216/2008 hat wird es aber noch schräger. Dürfte man dann mit einer EU-Lizenz überhaupt ein Experimental oder eine AN2 etc. fliegen bzw. die Flugstunden darauf zur Scheinverlängerung angeben?
  • ulrichx schrieb:
    Wenn man bedenkt welche Auswirkungen die Aussage des BMVI auf die anderen Fluggeräte im Anhang II der 216/2008 hat
    Ich weiß nicht so recht.
    Die anderen "Annex II-Flieger" werden aber mit EASA-Lizenzen geflogen ... und ULs (noch) nicht!
    PPL A (N), PPL A (ICAO) und PPL C (mit und ohne TMG) gibt's ja nicht mehr.

    Michael
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