Flugstunden "zählen"

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  • Hallo Leute!

    Nach lange Inaktivität (im Forum, aber nicht im Flug) habe ich mal wieder eine Frage...

    Ich unterhalte mich ab und zu mit den Leuten, die mit mir die UL-Ausbildung gemacht haben und fast immer ist die erste Frage "na, wie viele Stunden hast du jetzt?".

    Ich war absolut überrascht als einer mir gesagt hat, dass er schon 55 Stunden hatte, obwohl ich weiß, dass er die Lizenz seit etwas mehr als ein Jahr hat und er Student (= meistens kein Geld) ist.

    Gut, kurz danach habe ich festgestellt, dass er auch die Stunden der Ausbildung mitgezählt hat, dann ist dieser Zahl natürlich etwas anderes (er meinte also, nach dem Erhalt der Schein ist er ~20 Stunden geflogen).

    Daher die Frage: wie rechnet ihr die Flugstunden? Als ich die Lizenz bekommen habe, habe ich einen Strich in meinem Flugbuch gemacht und wieder von Null angefangen, denn mir wurde gesagt (oder wenigstens habe ich so verstanden), dass nur die Stunden ab dem Moment zählen, zB für weitere Qualifikationen.

    Letzten Endes, bevor ich den Schein bekommen habe, auch wenn ich allein im Flugzeug war, war ich nicht der "verantwortlicher Flugzeugführer", nicht wahr?

    Und wenn wir schon über das Thema sprechen: ich würde sagen, dass man "verantwortlicher Flugzeugführer" vom Anlassen bis Ausschalten ist, nicht vom Start bis zur Landung. Richtig?

    Ich freue mich auf eure Meinungen

    Luca

  • lucabert schrieb:
    Daher die Frage: wie rechnet ihr die Flugstunden?
    Ich habe meine Stunden immer nur nach nach Lizenzerhalt gezählt. In den Ausbildungsstunden ist man an und für sich kein PIC, sondern SPIC oder PICUS. Der PIC ist immer der FI, sofern Du selbst SPIC bist.*
    lucabert schrieb:
    dass nur die Stunden ab dem Moment zählen, zB für weitere Qualifikationen.
    Die Ausbildung schließt mit einem Prüfungsflug ab. Diesen kannst Du im Grunde durch das Datum der Erstausstellung auf Deiner Lizenz nachweisen. Denn ohne Prüfung keine Lizenz. Alles was danach kommt, bezieht sich nie auf die Flugstunden, die in der vorherigen Ausbildung geflogen wurden, da Du diese genau genommen nicht selbst geflogen bist. Für nahezu alle späteren Nachweise können nur Stunden als PIC herangezogen werden.
    Schließt Du beispielsweise eine dreijährige Berufsausbildung ab, bewirbst Du Dich auch nicht mit drei Jahren Berufserfahrung. Man muss einen Beruf zunächst erlernen, um später Erfahrung darin sammeln zu können.
    lucabert schrieb:
    ich würde sagen, dass man "verantwortlicher Flugzeugführer" vom Anlassen bis Ausschalten ist, nicht vom Start bis zur Landung. Richtig?
    Es gilt Blockzeit, sofern nicht anders verordnet. Das heißt vom Zeitpunkt des Abrollens aus der Parkposition bis zum Zeitpunkt des Abstellens des Triebwerks. Für diejenigen, die nun denken, dass herumrollen demnach reichen könnte: Das Abrollen aus der Parkposition muss zum Zwecke des Startens erfolgen.
    Ich persönlich verwende derzeit die reine Flugzeit ab 50 km/h. Das hat aber nur den Grund, dass diese automatisch mitgeloggt wird :)

    * An die Besserwisser: Ich weiß, dass die o.g. Bezeichnungen nicht wirklich auf UL zutreffen. Nehmt mich auseinander, ich hole mir in der Zeit Popcorn.

  • sukram schrieb:
    Ich habe meine Stunden immer nur nach nach Lizenzerhalt gezählt. In den Ausbildungsstunden ist man an und für sich kein PIC, sondern SPIC oder PICUS. Der PIC ist immer der FI, sofern Du selbst SPIC bist.*
    Gut, das dachte ich mir...

    Anderes ergibt für mich keinerlei Sinn, aber da ich inzwischen so viele Personen kenne, die die Flugstunden ab dem ersten Flug als Schüler zählen, wollte ich sicher sein, dass ich nicht derjenige war, der alles falsch verstanden hat... :D

    (alte Regel, wenn alle dich entgegen kommen, frage dich, ob du vielleicht an der falschen Fahrspur bist...)

    Es gilt Blockzeit, sofern nicht anders verordnet.
    Gut, dann habe ich das auch bisher richtig gemacht.

    Oder sind wir beide falsch... :D

    Euch eine schöne Woche!

    Luca

  • lucabert schrieb:
    Oder sind wir beide falsch... :D
    Nein.
  • Ich hab mir das mal von ATPLern am Platz erklären lassen, da es zu dem Thema verschiedenste Meinungen gibt. Die Ausbildungsstunden zu deinen Gesamtstunden hinzu zu rechnen, ist völlig legitim. Hast du die 1. Ausbildungstunde absolviert, hast du eine Flugstunde. Punkt. Du sitzt ja da nicht alleine vor dem PC-Simulator, sondern bekommst ja vom FI alles erklärt. Da kannst du getrost die Stunden hinzu zählen.


    Ich hatte auch einen Strich nach der Ausbildung gemacht und mein Flugbuch genullt, da sagte eben einer unserer Profis: nee, nee, die Ausbildung hast du geflogen und die Stunden zählst du hinzu.

    Ansonsten gilt die Blockzeit als Flugzeit, da man beim rollen der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist. In der Ausbildung wusste ich das nicht, da hatte ich nur die Zeit von Start bis Landung geloggt.

    Was zur Flugzeit zählt sind auch Überprüfungs- und Checkflüge, die trägst du genauso zu deiner Flugzeit ein, auch wenn du da nicht PIC bist. Allerdings ziehst du diese Zeit ab, wenn es an′s addieren deiner Mindestflugstunden zählt, da gelten die nicht weil: kein PIC. Die rechnest du aber ganz normal zu deiner Gesamtflugzeit.

    Wir haben noch einen Kameraden, der zählt sogar Flugstunden als Passagier zu seinen Stunden. Soll angeblich auch legitim sein, aber so was würde ich persönlich nicht in mein Buch eintragen.

  • Die Frage kannst Du Dir doch selbst beantworten, wenn Du sie richtig stellst.

    Willst Du wissen, ob Du genügend Stunden für irgendwelche gesetzlichen Vorgaben erfüllst (z.B. Scheinerhaltung), dann zählt die Blockzeit. Willst für Dich wissen, wie viel Flugerfahrung Du hast, dann zähl die Schulungsstunden mit - aber am besten auch nur die Flugstunden, denn beim Rollen am Boden lernt man nicht gerade sonderlich viel übers Fliegen.

    Bei PPL wird für bestimmte (Zusatz)berechtigungen auch oft explizit nach der Anzahl Stunden nach Scheinerhalt gefragt, die sollte man da also auch mitloggen.

  • Mein Flugbuch hat zwei Spalten, einmal für die Blockzeit und einmal die reine Flugzeit. Da hat man doch einen guten Überblick was man wirklich an Flugerfahrung hat, hauptsächlich finde ich es interessant wegen der tatsächlichen Reisezeit. Man lässt ja sonst die Mühle gerne mal 15 Minuten warm laufen.


    Was die Vorgabezeit angeht; einfach alles loggen (Blockzeit) und für Vorgaben die Ausbildungszeit abziehen, z.B. 35 Stunden, die ändern sich ja nicht mehr. Beispiel Helgoland: mindestens 100 Stunden als PIC.

  • Alle Flugstunden zusammenzählen.  Flugstunden sind Flugstunden.   Die Anzahl der Flugstunden sagt ja höchstens aus wieviel Erfahrung jemand da oben hat.  Das sammeln der Erfahrung beginnt mit der Ersten Stunde.  Übrigens die Verantwortung des Schülers ist bereits nach wenigen ersten Stunden schon sehr hoch.  So mancher FI hat da schon mal die Schweißperlen auf der Stirn wenn er eingreifen muss.   Jede Std gehört in den Erfahrungsschatz des Fliegers und sollte gezählt werden.

    Nach 300 bis 1000 Std relativiert sich übriges das ganze Stundengezähle von alleine.   

    Da kann man dann eher mal mit einem Helgoland Flug oder einer Alpen Querung Bewunderung heimsen :)  

  • Helgoland ist ein gutes Stichwort, für die Landung werden 100 Stunden als PIC vorausgesetzt. Ich hab zwar nicht erlebt dass das jemand prüft, aber ich tippe dass die Ausbildungsstunden dafür nicht gelten. Ansonsten: Sobald man eine dreistellige Stundenzahl vorweisen kann, wird der Unterschied ohnehin bedeutungslos.

  • Fliegeraas schrieb:
    Was zur Flugzeit zählt sind auch Überprüfungs- und Checkflüge, die trägst du genauso zu deiner Flugzeit ein, auch wenn du da nicht PIC bist. Allerdings ziehst du diese Zeit ab, wenn es an′s addieren deiner Mindestflugstunden zählt, da gelten die nicht weil: kein PIC. Die rechnest du aber ganz normal zu deiner Gesamtflugzeit.
    Das ist ja völlig abwegig ! Es sollte mal zwischen persönlichem Flugbuch und Bordbuch unterschieden werden ! Flugstunden, die Du nicht fliegst, kommen zwar ins Bordbuch (weil der Flieger ja geflogen ist), keinesfalls aber ins persönliche Flugbuch.
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