Frequenzzuteilung / Widerspruchsverfahren

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Hallo UL-Gemeinde,

    ich habe den Weg gewählt, meine Funkgeräte bei der Bundesnetzagentur anzumelden.

    Gegen den Gebührenbescheid habe ich mit dem allgemeinen Hinweis auf laufende Gerichtsverfahren Einspruch eingelegt. Die Abwehrbewegung der Bundesnetzagentur sieht so aus:

    "Sie nehmen Bezug auf ein Musterverfahren, in welchem Bescheide überprüft werden, die auf anderen rechtlichen Grundlagen beruhen als der u.a. Bescheid. Eine Teilnahme an diesem Musterverfahren ist daher nicht möglich".

    Man fordert mich daher auf, meinen Wiederspruch zu begründen oder zurückzunehmen.

    Hat jemand einen Tipp, wie man den Widerspruch aufwandsarm und mit Aussicht auf Erfolg begründen kann? Wie ist der aktuelle Diskussionsstand, was die Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit der Ansprüche der Bundesnetzagentur angeht?

    Gruß  Techbär

  • Wenn der Staat Kohle sehen will, ist alle Rechtstaatlichkeit nichts mehr wert.
    Der Widerspruch gegen die C42-LTA hat 40€ für′s LBA gekostet und wurde einfach abgeschmettert. Begründung "Der Ausfall eines Triebwerks führt zum Absturz des Flugzeuges."
    bb
    hei
  • Hallo Techbär,

    > ich habe den Weg gewählt, meine Funkgeräte
    > bei der Bundesnetzagentur anzumelden.

    Der Weg ist eigentlich keiner den man "wählen" kann...
    ...er ist schlicht und ergreifend _Pflicht_ !  ;-))


    > Gegen den Gebührenbescheid habe ich mit dem allgemeinen
    > Hinweis auf laufende Gerichtsverfahren Einspruch eingelegt.

    Da hast Du sicher etwas verwechselt!

    Die Gebühren für die Erstanmeldung/Zuteilung stehen nicht
    zur Debatte... und werden z.Zt. auch nicht in Gerichtsverfahren
    geprüft.  Sie sind zu zahlen. (wie die Zulassungsgebühren fürs Auto)

    Was jedoch durch die Gerichte kreist sind vielmehr die laufenden
    "Frequenz-Nutzungsgebühren" (Jahresfolgerechnungen).
    Und von denen wirst Du wohl erstmal keine bekommen  ;-)

    Also:
    Erstanmeldung/Zuteilungsgebühren -> Zahlen.
    Nutzungsgebühren -> Einspruch.


    BlueSky9
  • Grundsätzlich ist immer der Halter in der Pflicht:
    Da gab es Ende letzten Jahres mal eine Info vom DAeC:
    http://www.daec.de/service/news-archiv/news-details/item/ergaenzungen-zum-thema-frequenzzuteilung/
  • Alles klar, danke

    Gruß Techbär
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 4 Monate.
  • Ich habe heute Post von Bundesnetzagentur bekommen. Inhalt ist zwei Rechnungen für 2011. Einmal ein TKG-Bescheid für 12 Monate in 2011 für 14,77€ und ein EMVG-Bescheid für 12 Monate in 2011 für 48,96€. Was ist das???
  • Hat das schonmal jemand bezahlt?
  • Als Amateurfunker, regelmäßig.

    Als Pilot, noch nicht, ich bin aber ziemlich am Anfang der Ausbildung.
  • Ja, habe den Bescheid mit Datum 29.9.2015 ebenfalls bekommen und selbstverständlich bezahlt. Aber ich habe auch Widerspruch nach Muster des DAeC eingelegt.


    Der DAeC weist genau wie die Rechtsbehelfsbelehrung der Bundesnetzagentur darauf hin, dass ein vielleicht von Dir eingelegter Widerspruch nicht von der fristgemäßen Zahlung befreit.

    Zahlste nicht, kommt ganz schnell Mahnung mit Zusatzgebühren und letztlich die Finanzverwaltung mit Vollstreckung.
    Gruß
    Loddel
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