UL-Woche: DULV-LTA für Blackwing mit E-Props – Prüfung vor dem nächsten Flug
Die UL-Woche vom 12. bis 18. Oktober fällt schlank aus, enthält aber eine sicherheitsrelevante Pflichtmeldung: Der DULV hat eine Lufttüchtigkeitsanweisung für bestimmte Blackwing-Dreiachser mit E-Props-Verstellpropeller veröffentlicht. Betroffene Halter müssen vor dem nächsten Flug prüfen, ob ihre konkrete Konfiguration und Seriennummer unter die Maßnahme fällt.
Kurz notiert
Blackwing mit E-Props: Kabelverlegung am Propellerregler prüfen
Der DULV hat am 15. Oktober die Lufttüchtigkeitsanweisung DULV-2026-008 bekanntgegeben. Betroffen sind Blackwing-Luftsportgeräte mit den Gerätekennblättern 960-18 11, 960-18 12 und 960-18 13, sofern sie mit einem E-Props-Propeller ausgerüstet sind. Anlass ist laut DULV eine mögliche ungünstige Verlegung der Kabelstränge von Propeller-Drehzahlsensor und Magnetventil des Propellerreglers. Dadurch kann die ordnungsgemäße Funktion der Propellerverstellung beeinträchtigt werden. Die Frist ist eindeutig: vor dem nächsten Flug.
Das zugehörige Alert Service Bulletin von Blackwing Sweden AB nennt als betroffene Konfiguration die Blackwing-BW-6-Serie mit E-props Glorieuse Propeller und FlyBox APR1 Controller; aufgeführt sind die Seriennummern 027, 028, 029, 032, 034, 036, 038, 039 und 043. Der Hersteller beschreibt als mögliches Risiko eine fehlerhafte Drehzahlerfassung beziehungsweise eine Verstellung in grobe Steigung, wodurch Motordrehzahl und Leistungsabgabe stark begrenzt werden können. Wie viele in Deutschland registrierte Blackwing tatsächlich betroffen sind, geht aus den vorliegenden Quellen nicht hervor. Maßgeblich bleiben daher LTA, Hersteller-Bulletin sowie die eigene Seriennummer und Ausrüstung.
Quellen: Deutscher Ultraleichtflugverband e.V., Blackwing Sweden AB
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Fazit
Für die meisten UL-Piloten bringt die Woche keine breite Neuregelung. Für betroffene Blackwing-Halter ist die neue LTA jedoch unmittelbar relevant: erst prüfen, dann fliegen.
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