News vom 05.10.2026

UL-Woche: Schweiz aktualisiert UL-Einflugliste – vor Alpenflug Special Permission und Musterstatus prüfen

UL-DIGEST Wichtige News aus der Ultraleichtfliegerei im Überblick KW 4028.09.–04.10.2026

Wer mit einem ausländisch zugelassenen UL in die Schweiz will, sollte vor der Routenplanung noch einmal auf die BAZL-Liste schauen: Die Übersicht der einflugberechtigten Ultraleichtmuster wurde am 29. September aktualisiert. Für deutsche Pilotinnen und Piloten ist das mehr als Formalie, denn ohne passendes Muster und Special Permission bleibt der Schweizer Luftraum grundsätzlich tabu.

BAZL-Liste aktualisiert: Musterstatus bleibt der erste Check

Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt hat seine Seite „Ultraleichtflugzeuge, die berechtigt sind, in der Schweiz zu fliegen“ mit Stand 29. September 2026 aktualisiert. Die Liste ist für ausländische Ultraleichtflugzeuge nach LTF-UL oder BCAR-S relevant, die für Flüge im Schweizer Luftraum eine Special Permission beantragen wollen.

Für deutsche UL-Halter ist der Punkt praktisch: Vor dem Antrag reicht es nicht, nur Versicherungs- und Lufttüchtigkeitsunterlagen zusammenzustellen. Das konkrete Luftfahrzeugmuster muss nach den BAZL-Hinweisen auf der Liste der einflugberechtigten Muster stehen. Besonders für grenznahe Crews und 600-kg-ULs mit Schweiz-Plänen gehört dieser Abgleich damit an den Anfang der Flugvorbereitung.

Was sich am 29. September in der Tabelle konkret geändert hat, lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht belastbar ableiten; ein Änderungsprotokoll wird dort nicht ausgewiesen. Sicher belegt ist aber die Aktualisierung der Listenseite und die weiterhin maßgebliche Logik: Special Permission nur unter den genannten Voraussetzungen, mit in der Regel zehn Arbeitstagen Bearbeitungsfrist nach vollständiger Einreichung und maximal insgesamt zwei Monaten Bewilligungszeit pro Jahr, aufteilbar in mehrere Zeiträume.

Quellen: Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL, Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

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Die KW 40 bleibt damit eine schmale, aber praxisnahe UL-Woche: Wer in die Schweiz einfliegen möchte, sollte die aktuelle BAZL-Liste und die Antragsfristen frühzeitig prüfen – konkrete Musteränderungen sind aus den vorliegenden Quellen nicht sicher benennbar.

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