Endlich: Upgrade von UL auf LAPL möglich!
Pünktlich zum Fest gibt es für UL-Piloten nun eine interessante Neuerung: Flugzeiten, die auf dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeugen gesammelt wurden, können ab sofort unter bestimmten Bedingungen auf die praktische Ausbildung für die Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz (LAPL) angerechnet werden. Grundlage dafür ist die EU-Verordnung VO(EU) 2024/2076.
Wieviel und was kann angerechnet werden?
Die Anzahl der anrechenbaren UL-Flugstunden wird individuell von der jeweiligen Flugschule festgelegt. Hierfür wird die Flugerfahrung des jeweiligen Bewerbers durch die Ausbildungsorganisation beurteilt. Es gibt jedoch klare Grenzen:
- max. 50 % der vorgeschriebenen Mindeststunden dürfen angerechnet werden
- einige spezifische Trainingseinheiten müssen weiterhin mit LAPL-Flugzeugen absolviert werden
- min. 6 Stunden überwachter Alleinflug (davon min. 3 Stunden Überlandflug)
- ein Überlandflug von min. 150 km mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz